• Habe mir gerade bei EBAY eine Simson S 50 Bj. 1977 ersteigert.


    Nun habe ich zwei Probleme:


    1.) Das Moped springt zwar an, geht aber relativ schnell wieder aus. WORAN KÖNNTE DAS LIEGEN ???


    2.) Ich darf das nette Gefährt nur bis 45 km/h fahren. WIE DROSSELT MAN ??? :bounce:

  • zu 2:
    wenn du die 45 km/h wg. deines führerscheines meinst: freu dich!!
    die 45 km/h beziehen sich auf die roller, d.h. neue roller dürfen nur noch 45 km/h laufen.
    fahren darfst du aber auch die älteren mopeds mit 50 km/h bzw. ne simson mit 60 km/h.


    hoffe mal nix falsches erzählt zu haben, wart noch mal ein paar antworten ab.


    alexander

    Ich bin Käpt`n Bummsgewitter und bei mir donnerts gewaltig!!

  • das was alexander geschrieben hat ist richtig. um zu wissen was mit deinen moped ist müsste man mehr wissen Z.B. wie weit kannst du fahren,
    stottert sie.......


    MfG Bohne

  • 1. Falsche Vergasereinstellung z.B.
    2. Mit der Führerscheinklasse M und dem Einigungsvertrag dürfen Simsons 60km/h fahren


    Gruß
    Robert

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

  • wenn du den b-schein hast, dann darfst du möps fahren, die neuen müssen 45 fahren, die alten aus der ddr die ihre erstzulassung bis 02.1992 haben, dürfen 50 bzw. 60 fahren! wo wohnst du?

  • hi,
    hab mich da schon vor längerem mal schlau gemacht und des muss ich doch etzt gleich mal zum besten geben.
    also, ich fang bei der aktuellen regelung an. also die aktuellen roller/mopeds/etc., die mit dem M führerschein (der ist in B(auto), a1(125er) und a(größere als 125er) enthalten. nicht in S(4-rädrig bis 50ccm), den man ab 16 jahren machen kann, gefahren werden, dürfen max. 45 km/h rennen. möps, die vor '98/'99 gebaut, bzw. erstzugelassen wurden dürfen 50 km/h fahren. und etzt die beliebte spitze des berges...;)
    reibn, aus der ddr, die vor dem 1.2.92 zugelassen wurden dürfen auch in der brd dir in der ddr damals üblichen 60 km/h fahren.


    danke für eure ohren bzw. augen leo

  • wenn du im "westen" wohnst, dann musst du immer die ABE und am besten den Einigungsvertrag mit dir führen, für verkehrskontrollen! Im osten wissen die grünen männle das mit dem einigungsvertrag und wenn man im osten auch keine ABE hat ist meist auch nich wild, obwohl man sie eigentlich haben muss....


    Gruß Tommi

  • hi,
    hab mich da schon vor längerem mal schlau gemacht und des muss ich doch etzt gleich mal zum besten geben.
    also, ich fang bei der aktuellen regelung an. also die aktuellen roller/mopeds/etc., die mit dem M führerschein (der ist in B(auto), a1(125er) und a(größere als 125er) enthalten. nicht in S(4-rädrig bis 50ccm), den man ab 16 jahren machen kann, gefahren werden, dürfen max. 45 km/h rennen. möps, die vor '98/'99 gebaut, bzw. erstzugelassen wurden dürfen 50 km/h fahren. und etzt die beliebte spitze des berges...;)
    reibn, aus der ddr, die vor dem 1.2.92 zugelassen wurden dürfen auch in der brd dir in der ddr damals üblichen 60 km/h fahren.


    danke für eure ohren bzw. augen leo

  • den einigunsvertrag führe ich nicht mit, wohne im "westen".
    warum soll ich den sheriffs den job abnehmen?
    wenn die meinen, ich dürfte nicht 60 fahren, sollen die mir das nachweisen, das mach doch nicht ich!


    zumal es ja im versicherungsschein auch drin steht, der text mit dem "vor dann und dann in verkehr gekommen".


    alexander

    Ich bin Käpt`n Bummsgewitter und bei mir donnerts gewaltig!!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von KR/1

    Was is ein einigungvertrag?? :?


    Vor vielen Jahren gab es zwei Deutschlands, die BRD und die DDR. 1990 haben die sich wiedervereinigt und zu diesem Zwecke einen Einigungsvertrag geschlossen, in dem ein Haufen Zeug geregelt wurde, um die Systeme einander anzugleichen. Sowas muss man heutzutage ja erklären, wo langsam die Leute aufs Moped kommen, die erst nach der Wende geboren wurden :wink:


    Jedenfalls wurde im Einigungsvertrag festgehalten, dass die Kleinkrafträder im Sinne der Bestimmungen der DDR mit denen der BRD rechtlich gleichgesetzt werden, obwohl sie eigentlich 10km/h zu schnell waren. Mit den neuen EU-Führerscheinen waren es nun sogar 15km/h, das machte aber auch nix. Denn gemäß §76 Nr 8c) der Fahrerlaubnisverordnung besteht diese rechtliche Gleichstellung weiterhin. Das ist auch der Paragraph, den man ausgedruckt mitführen sollte, um Ärger zu vermeiden.


    Halten wir fest: Die S50 darf auch mit Klasse M gefahren werden. Fertig. Und das müssen wir nun auch nicht weiter auswalzen, weils sich auch nicht ändert, wenn noch zwanzig Leute das Selbe schreiben.


    Drum stürzt euch nun auf die erste Frage und bringt das Ding wieder zum Laufen! :wink:


    MfG
    Ralf

  • die können dich aber erstmal still legen, wenn se wollen -> Problem
    Kollegen habe se rausgezogen mit dem grund, dass angeblich seine s51 zu laut sei... es war aber seinem kollegen seine aprillia, die keinen schalldämpfer mehr drinne hatte die vor ihm gefahren ist!... -> kollege musste seine simme heimschieben...


    die haben eben die oberhand...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Schwalbentommi

    die können dich aber erstmal still legen, wenn se wollen -> Problem
    Kollegen habe se rausgezogen mit dem grund, dass angeblich seine s51 zu laut sei... es war aber seinem kollegen seine aprillia, die keinen schalldämpfer mehr drinne hatte... -> kollege musste seine simme heimschieben...


    die haben eben die oberhand...


    Das hat aber nix mit der Frage zu tun, ob er nun nen Ausdruck der FEV dabei hat oder nicht und hilft uns somit kein Stück weiter.


    MfG
    Ralf

  • Zitat von Prof

    Jedenfalls wurde im Einigungsvertrag festgehalten, dass die Kleinkrafträder im Sinne der Bestimmungen der DDR mit denen der DDR rechtlich gleichgesetzt werden,



    MfG
    Ralf


    das dir sowas passiert *kopfschüttel*




    :D

  • Zitat von Schwalbentommi

    wenn du im "westen" wohnst, dann musst du immer die ABE und am besten den Einigungsvertrag mit dir führen, für verkehrskontrollen! Im osten wissen die grünen männle das mit dem einigungsvertrag und wenn man im osten auch keine ABE hat ist meist auch nich wild, obwohl man sie eigentlich haben muss....


    Gruß Tommi


    Das nächste Problem, es gibt keine Papiere für das Gefährt

  • Zitat von Prof

    Das hat aber nix mit der Frage zu tun, ob er nun nen Ausdruck der FEV dabei hat oder nicht und hilft uns somit kein Stück weiter.


    MfG
    Ralf


    Naja, es war eine Antwort auf die Frage von alexander_924, in dem sinne, dass sie dich stilllegen können, ohne es zu beweisen zu können... wegen dem einigungsvertrag...


    aber ich lass das jetzt... sry


    MfG Tommi

  • wenn die mich aber vorrübergehend stilllegen möchten, nur zu!


    mach ich gerne, mich mit etwaigen institutionen anzulegen!
    erwarte dann halt ein schönes entschuldigungsschreiben und im nachhinein frage ich dann, was die auf der schule so lernen und ob sie nicht lieber echte verbrecher jagen sollten!


    ok, jetzt zu 1:


    zieh mal den spritschlauch ab, halt den in ein gefäß und dreh den hahn auf!
    läufts raus oder tropft es nur?


    kann ja sein, dass zum anspringen genug sprit da ist, aber nicht genug nach kommt um das teil am laufen zu halten.


    alexander

    Ich bin Käpt`n Bummsgewitter und bei mir donnerts gewaltig!!

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