Nicht dass ich vorhabe, meine Blinker zu entfernen. Ich mag die Blinker, und sie geben Sicherheit.
Aber nachdem die Blinker-sind-Pflicht-Diskussion hier öfter geführt wird (und ich dazu ebenfalls den ganz klaren Standpunkt vertrete, DASS Blinker Pflicht sind (abgesehen von den S50/51-N Typen), bin ich eben in der StVZO über folgenden Absatz gesptolpert:
Zitat von StVZO §54Alles anzeigen
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1. einachsigen Zugmaschinen,
2. einachsigen Arbeitsmaschinen,
3. offenen Krankenfahrstühlen,
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5. folgenden Arten von Anhängern:
a) eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
b) angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
c) einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
d) Sitzkarren (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b).
Das bedeutet zum einen, dass Blinker an den Simson-Hängern allgemein nicht vorgeschrieben sind, und zum anderen dass auch Kleinkrafträder allgemein keine Blinker benötigen.... oder?