Ohne Blinker - geht doch?

  • Nicht dass ich vorhabe, meine Blinker zu entfernen. Ich mag die Blinker, und sie geben Sicherheit.


    Aber nachdem die Blinker-sind-Pflicht-Diskussion hier öfter geführt wird (und ich dazu ebenfalls den ganz klaren Standpunkt vertrete, DASS Blinker Pflicht sind (abgesehen von den S50/51-N Typen), bin ich eben in der StVZO über folgenden Absatz gesptolpert:



    Das bedeutet zum einen, dass Blinker an den Simson-Hängern allgemein nicht vorgeschrieben sind, und zum anderen dass auch Kleinkrafträder allgemein keine Blinker benötigen.... oder?

  • Egal, was du darfst oder nicht, eine ausreichende Beleuchtung solltest du allein aus Sicherheitsgründen vorziehen. Die frühen DDR Anhänger haben nur 1 Rücklicht, das war es. Die späteren aus de 70er /80er Jahren haben 2 Blinker und ein einzelnes Rücklicht. Das Rücklicht muss auf der linken Fahrerseite angebracht sein, wenn es nicht symetrisch angeordnet wird.


    Wenn deine Simson auf 6V läuft, ist die Blinkeranlage mit dem Normalbetrieb schon überfordert. 2 Blinker dazu und es wird ganz fix dunkel. Abhilfe schafft da nur, die Leuchtmittel (wenigstens am Anhängsel) gegen LED Auszutauschen, nicht ganz legal, aber sicherer. Beim Betrieb mit 12V (Vape) kannst du ohne Probleme noch ein set Blinker an den Hänger anbringen. Die Orig. DDR Blinker sind mega hässlich, da gibt es im Zubehör schönere! Hübsche kleine Blinker gibts hier z.B. Willkommen im technical - store !

  • Zitat

    und zum anderen dass auch Kleinkrafträder allgemein keine Blinker benötigen


    deine simson im speziellen allerdings schon, weil sie bestandteil der allgemeinen betriebserlaubnis sind. es sei denn es handelt sich um ein S modell in der ausführung N(üscht) oder einen oldie wie kr50 oder SR2.

  • Es ist richtig, daß Kleinkrafträder bis heute (also auch nach EG-Recht) und Leichtkrafträder, welche nach nationalem Recht genehmigt wurden, keine Blinkanlage brauchen. Insofern könnte man so eine Anlage entfernen. Da sie aber Bestandteil der Betriebserlaubnis ist, muss sie dann streng nach den Regeln via Technische Prüfstelle / Zulassungsstelle ausgetragen werden.


    Ich glaube, zu dem Thema gab es schon einige Threads.


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, zu dem Thema gab es schon einige Threads.


    Richtig. Inklusive einiger Experten, die ganz stolz einen Scan ihrer offiziellen Blinkeraustragung zeigten. Ich persönlich halte das ja für generalverblödet, freiwillig auf einen solchen Sicherheitsaspekt zu verzichten.

    • Offizieller Beitrag

    Egal, was du darfst oder nicht, eine ausreichende Beleuchtung solltest du allein aus Sicherheitsgründen vorziehen. Die frühen DDR Anhänger haben nur 1 Rücklicht, das war es. Die späteren aus de 70er /80er Jahren haben 2 Blinker und ein einzelnes Rücklicht. Das Rücklicht muss auf der linken Fahrerseite angebracht sein, wenn es nicht symetrisch angeordnet wird.



    Das ist so nicht korrekt.


    Den MKH M gab es in 3 Ausführunen:


    -M1: mit eckigem Rücklicht ohne Blinker für Schwalbe KR51/1, SR4, S50N
    -M2: mit rundem Rücklicht ohne Blinker für Schwalbe KR51/2, S51N
    -M3: mit rundem Rücklicht und Blinker für S50 und S51


    Die Ohne Blinker sollen nur an die entsprechende N-Modelle und Schwalbe bzw. Vogelserie. Da werden die Blinker durch den Hänger nicht verdeckt.


    Mit Blinker ist für die S50 bzw. S51 Modelle die am Werk hinten Blinker haben.


    Nach meinem Wissen ist es auch nicht erlaubt, einen M1 oder M2 an die S50 S51 (ohne N) zu tüddeln, da die Blinker verdeckt sonst werden.


    Durch entsprechende Abschaltkontakten in den Dosen wird die Lima und Batterie auch nicht mehr belastet. Da sind LED blinker sogar kontraproduktiv, weil die Last nicht mehr stimmt und damit die Blinkfrequenz.


    Ob die originalen Blinker hässlich sind ist prinzipiell egal, wichtig ist dass der Blinker 21W hat, sonst stimmt die Blinkfrequenz nicht, weil der Blinkgeber nicht lastunabhängig ist.


    MfG


    Tobias

  • Zitat


    4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,


    Um das mal für mich persönlich klarzustellen:
    Das bedeutet doch nur, dass wenn ich (z.B.) eine Firma gründe und ein LKR, KKR oder FmH auf den Markt bringe, es keine Blinker haben muss. Da aber zahlreiche Simsonmodelle ab Werk mit Blinkern ausgestattet waren und diese damit Teil der jeweiligen Betriebserlaubnis des entsprechenden Modells sind, ist dieser Paragraph für Fahrzeuge, die bereits Blinker haben (s.o. genannte Simsonmodelle), nicht von Bedeutung, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Um das mal für mich persönlich klarzustellen:
    Das bedeutet doch nur, dass wenn ich (z.B.) eine Firma gründe und ein LKR, KKR oder FmH auf den Markt bringe, es keine Blinker haben muss. Da aber zahlreiche Simsonmodelle ab Werk mit Blinkern ausgestattet waren und diese damit Teil der jeweiligen Betriebserlaubnis des entsprechenden Modells sind, ist dieser Paragraph für Fahrzeuge, die bereits Blinker haben (s.o. genannte Simsonmodelle), nicht von Bedeutung, richtig?


    Jepp, was vom Werk aus dran war und in der ABE steht, muss auch dran.


    MfG


    Tobias

  • Um das mal für mich persönlich klarzustellen:
    Das bedeutet doch nur, dass wenn ich (z.B.) eine Firma gründe und ein LKR, KKR oder FmH auf den Markt bringe, es keine Blinker haben muss. Da aber zahlreiche Simsonmodelle ab Werk mit Blinkern ausgestattet waren und diese damit Teil der jeweiligen Betriebserlaubnis des entsprechenden Modells sind, ist dieser Paragraph für Fahrzeuge, die bereits Blinker haben (s.o. genannte Simsonmodelle), nicht von Bedeutung, richtig?


    Deswegen muss/kann man sie in dem Falle ja via TP/Zulassungsstelle austragen lassen (s.o.)


    Ich bin auch kein Freund vom Blinker-weglassen. Lieber die Blinker anständig zum funktionieren bringen, z.B. mit einem elektronischen Blinkrelais für 6 V. Funktioniert bei meinem Star und S 50 allerbest.


    Gruss von Frank

  • @ Rossi ... danke, sehr informativ !


    Zu den Hängern findet man nicht sehr viel Infos.


    Ich denke aber, dass heute kaum ein Beamter noch weiß, was wann wo an welches Moped dran gehört.
    Nebenbei:
    Ich täte allein aus eigenen Sicherheitsdenken schon freiwillig gucken, ob man alles sieht und ob's leuchtet. Ich fand es auf der Velo Solex immer mega kacke, wenn man mit den 6v Scherzartikel- Lichtchen fuhr und man nicht blinken konnte. Ich hab mir weiße Handschuhe zugelegt damit ma wenigstens ein bisschen sah, was ich vor hatte und wo ich hin möchte. Diese Macke hab ich bei behalten. Ich fahre die Simson auch mit weißen Lederhandschuhen aus'm Landhandel. Eig, sind es Reit und Gartenhandschuhe. Aber das Fällt nicht weiter auf und sie sind dazu im Vergleich zu den Handschuhen im Mopedzubehör unschlagbar günstig. Hab es auch schon gebraucht, weil der Blinker kaputt war.


    MFG: Basti

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, ich hab nicht vor irgendwo Blinker abzuschrauben, im Gegenteil. :)



    Hab ich auch immer gedacht - die Blinker sind jedoch ein gutes Stück über dem Hänger.
    Wie schlecht erkennbar auf diesem Foto zu sehen, müsste man da schon von recht weit unten schauen.


    korrekt, aber mach da mal einen Berg drauf. Und die Mopedblinker werden ja mit dem Abschaltkontakt ausser Betrieb gesetzt. Mit nur einem einem Blinker passt die Blinkfrequent wieder nicht.


    Hier die Betriebsanleitung:


    http://www.pstaude.de/Simson/9…iebs-Montageanleitung.pdf


    M2 für Modelle ohne Blinker und M3 für Modelle mit Blinker.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke aber, dass heute kaum ein Beamter noch weiß, was wann wo an welches Moped dran gehört.


    Das kann auch kein Mensch wissen. Dazu kommt noch, dass es nahezu unmöglich ist, eine -N rechtlich einwandfrei als solche zu identifizieren. In dem Zusammenhang nochmal eine Frage: Wurden bei allen N-Modellen auch auf dem Typenschild vermerkt, dass es eine N ist? Gesehen habe ich den Zusatz schon, weiß aber nicht, ob das selber da reingestanzt wurde...

    • Offizieller Beitrag

    Das kann auch kein Mensch wissen. Dazu kommt noch, dass es nahezu unmöglich ist, eine -N rechtlich einwandfrei als solche zu identifizieren. In dem Zusammenhang nochmal eine Frage: Wurden bei allen N-Modellen auch auf dem Typenschild vermerkt, dass es eine N ist? Gesehen habe ich den Zusatz schon, weiß aber nicht, ob das selber da reingestanzt wurde...



    Hi, es gibt Typenschilder mit S51N drauf:


    Typenschild Simson S51N blanko | Sausewind Shop


    Daher gehe ich davon aus, dass es die auch so gegeben haben muss. S51N gab es auch nur bis 1987, danach wurde auch im Osten die Blinker Pflicht.


    MfG


    Tobias

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