Originalpapiere ohne Geschwindigkeitsangabe

  • Für meine KR51/2 habe ich die originale Betriebserlaubnis auf der so gut wie keine technischen Daten, geschweige denn eine Höchstgeschwindigkeit stehen.

    Muss man daher die Originalpapiere "umtauschen" um Problemen bei Kontrollen aus dem Weg zu gehen?

    Grüßle

    Helmes

  • Sehr schön geschwärzt. Nun kann man nicht sehen, ob innen links unten eine Ost-Adresse eingetragen ist.
    :roll:
    Ansonsten macht die ABE einen seriösen Eindruck.
    Würde mir über die fehlende Geschwindigkeitsangabe keinen Kopf zerbrechen.

  • Hallo Alfred,

    der Wohnort der ehemaligen Fahrzeughalterin ist Hoyerswerda bei Cottbus in der Nähe. Gekauft habe ich die Schwalbe bei einem Händler in Martfeld bei Bremen.

    Vielen Dank für die beruhigenden Worte.

    Grüßle

    Helmes

  • Die Info bringt es nicht. Mit Ost-Adresse meine ich Straßenname und PLZ zur Vorwendezeit. Vorhanden und passt zum restlichen Erscheinungsbild (Kuli, gleiche Farbe, gleiche Schrift)?

  • Postleitzahl steht beim Ort keine dabei, Humboldtstr. und Nr. gibts dort, das Schriftbild ist von der Schrift und der Kulifarbe einheitlich mit den anderen Angaben.

    Ich möchte die genaue Anschrift nicht angeben - die Frau könnte ja evtl. noch dort wohnen.

    Für mich ist das dann so stimmig und ich werde die alte Betriebserlaubnis nicht tauschen, wenn das nicht unbedingt notwendig ist. Für mich war nur unbegreiflich, dass keine Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist. Einen Ausdruck Wiki mit der Ausnahmegenehmigung DDR-Mopeds 60 km/h habe ich für den Fall der Fälle dabei. Das sollte reichen.

    Grüßle

    Helmes

  • Ich hab grad mal einen Blick in meine definitiv originale BE geworfen und da steht auch keine Geschwindigkeit drin. Wust ich bisher noch gar nicht. Kann sowas ein Problem sein, wenn man zB ins Ausland fährt?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Wieso hast du da schonmal Probleme wegen sowas bekommen? Ist eig echt blöd, man darf mit den Dingern 60 aber in den Papieren steht davon nix. Solang die net nachvollziehen können wie schnell man gefahren ist, also wenn man zB in ne normale Polizeikontrolle rein fährt dann ist das evtl sogar problemloser. Aber wnen se einem hinterherfahren und sehen das man 60 fährt dann könnte das ein Problem geben.
    Natürlich alles nur im Ausland bzw in den alten Bundesländern, oder auch im Osten, wenn man an einen "unwissenden Frischling" gerät.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Probleme habe ich bisher damit noch keine gehabt, aber wenn wir hier im Forum schon so rumdiskutieren, ob das eine originale Betriebsanleitung ist oder nicht.

    Darum habe ich ja überlegt ob es nicht einfacher wäre, um der ganzen Diskussion aus dem Weg zu gegen, sich eine neue Betriebserlaubnis ausstellen zu lassen, auf der dann auch hoffentlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist.

    Weiss jemand wie aufwändig und teuer so was ist?

    Grüßle

    Helmes

  • Vielen Dank! - Das hilft weiter.

    Dann kann ich ja mal - falls ich in die Verlegenheit geraten sollte - der Verkehrspolizei im Schwabenländle Aufklärungsunterricht geben.;)

    Grüßle

    Helmes

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