Parken mit dem Roller

  • OK, vielleicht hätte ich in der Fahrschule besser zuhören sollen... hab ich aber nicht. Und deswegen frag ich hier: Wo darf man mit seinem Motorroller parken? Einfach auf der Straße wie mim Auto, vielleicht auf dem Bürgersteig?
    Und wenn wir schonmal dabei sind: Ich seh so oft Rollerfahrer auf dem Fahrradweg... is das erlaubt?
    Gruß
    Cornelius

  • Motorroller und Motorräder sind auf Parkplätzen für Autos gut aufgehoben. Ideal ist es dabei, wenn sich mehrere motorisierte Zweiräder einen Platz teilen und damit die Parkfläche optimal nutzen.


    Auf dem Bürgersteig wird das Parken von der Polizei toleriert, sofern keine Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Garantieren kann das aber niemand.


    Rollerfahrer dürfen nur auf den Radweg, wenn der Radweg für Mofas freigegeben ist und es sich bei dem Roller um ein Mofa handelt. Sonst müssen sie auf die Straßen!


    Gruß!
    Al

  • Naja, aber mittlerweile kann das ja fast kein Schwein mehr auseinanderhalten, ob Mofa oder Mokick. Das war zu Zeiten der guten alten Hercules Prima oder Puch Maxi (Gott hab sie selig!) ja noch alles etwas einfacher!


    Ich orientier mich da immer an den zusätzlichen Klappfussrasten, die ja nur ein Mokick haben darf und kann. Und wenn Ihr dann mal drauf achtet, fahren auch ganz schön viele Mokicks auf dem Radweg, zumindest bei uns in der Gegend...

  • Hiho!


    Ich parke immer auf dem Bürgersteig (wenn genug Paltz ist und bleibt) oder an Fahrradständern. Habe noch nie Probleme mit Schnittlauch oder den Politessen gehabt.


    Zu den Mockicks auf Fahrradwegen: Bist du schon mal mit ner 45er Mockick in der Stadt (geschweige denn auf der Landstr.) unterwegs gewesen? Probiers mal aus, nach spätestens ner halben Stunde läuft dir der Angstschweiß aus dem Helm... :))
    Kann ich also gut verstehen, wenn die Leutchen sich auf die Radwege retten. Erlaubt ist es aber eigentlich nicht. Es sei denn, du bist in Holland.


    So long, Gruß, Jupp

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Alfred:
    Auf dem Bürgersteig wird das Parken von der Polizei toleriert, sofern keine Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Garantieren kann das aber niemand.


    Vor ein paar Jahren hat die Stadt Köln mal damit angefangen, Knöllchen an Motorradfahrer zu verteilen, die auf den Radwegen/Fußwegen oder sonstwo geparkt haben.
    Daraufhin haben sich die sämtliche Motorradfahrer der näheren Umgebung zusammengeschlossen, und morgens vor der Rush-hour -ganz legal- jeder einen Parkplatz mit einem Motorrad belegt. Köln war wohl ziemlich lahmgelegt.
    Achja, und die Knöllchen waren Geschichte... ;)



    Gruß,
    Richard

  • Hallo,


    in Berlin darf man sogar AFAIK mit normalen Motorrädern
    auf dem Bürgersteig parken, ist hier auch so üblich.
    Soll wohl eine Ausnahmegenehmigung, ich denke mal wegen
    der Parkflächenknappheit.


    Adrian

  • Also, bei uns in der Gegend sieht man sehr selten ein 2-Rad auf dem Bürgersteig parken... vielleicht hab ich aber bisher auch einfach nicht so drauf geachtet. Werde mal zählen!


    @ Niederrhein-Jupp: Also, in der City und auch auf der Landstraßen mit der Schwalbe zu fahren treibt mir nicht grade den Angstschweiß aus den Poren. Wenn dir das Angst macht kauf dir doch ein Auto :D

  • also erlaubt ist es in Berlin auch nicht, es gibt auch nicht wirklich eine Sondergenehmigung, aber das Abstellen von motorisierten Zweirädern auf dem Bürgersteig wird offiziell geduldet (auch hauptsächlich wegen der Parkplätze, die die sonst belegen würden)


    Ausnahmen gibt es z.T. an S und U-Bahnhöfen, da dort die P+R-Parkplätze über Motoradparkplätze verfügen, die dann auch genutzt werden müssen

  • @ Cornelius: Scheinbar hast du mich falsch verstanden. Mit ner 45er Plastikmöhre rumzugondeln treibt dir den Angstschweiß aus den Poren...
    Bei der Schwalbe kriege ich nur Angst, dass ich mit der Reserve nicht mehr zur nächsten Tanke komme! Da fang ich an zu schwitzen... :))


    Und ein Auto hab ich auch. Für die Autobahn. :D


    Liebe Grüße, Jupp

  • zur Benutzung von Radwegen durch Roller bzw. Mokicks:


    Auch wenn sie nur 45 km/h können, haben die auf Radwegen absolut nix verloren, das treibt nämlich den Radlern den Angstschweiss auf die Stirn!
    Meine beiden Simson-Roller habe ich leider mehr zum Schrauben als zum Fahren (bekloppt - ich weiß), als waschechte Münsteranerin bin ich hauptsächlich als rabiate Radlerin unterwegs (ca. 3000 Km Pro Jahr, mit den Rollern komme ich höchstens auf 300 Km). Moppeds auf dem Radweg verbitte ich mir!!!

  • Also im Raum FFM ist das Parken auf Gehwegen Normalität, einen Gesetzesvertreter oder noch schlimmer einen Unordnugnsamtmitarbeiter hat dies noch nie gestört. GEstört fühlern die sich wenn man auf Radwegen fährt und zwar dann masiv.
    Einmal machte mich aber eine Cowboyfrau in blau darauf aufmerksam das unter meinem Vogel aud dem Gehweg ein Öltropfen der eindeutig vom mir stamme vorhanden sei. Sie hielt mir eine Rede über den Schaden an der Natur und die Gefahr für MEnschen die auf so einem Tropfen ausrutschen könnten, warf ihr Kippe dann auf den Boden und wollte meine PErsonalien aufnehmen. Dann fiel ihr aber ein lautes gerade im Halteverbot haltendes Fahrzeug auf und sie musste mal nach der TÜV Plakette sehen und schrieb ihn dann auf.


    :)

  • Ach so zu den LAnd/Bundesstrassen:


    BEi und ist es so das viele mit dem Mofa auf dem Seitenstreifen fahren falls der vorhanden ist. Für mich netzieht sich dabei jede Logik den dieser ist von einem durchgezogenen Streifen markiert darf also nicht befahren werden oder? Wenn man dann aber normal auf der Strasse fährt wird man sehr oft sehr rabiat von PKW Fahrernb angemacht. Was soll man den nu?

  • Zum Parken: Ich versuche mich immer so hinzustellen, das ich niemanden behindere und wenn doch, dann so wenig wie möglich.
    Auf der anderen Seite nehme ich mir schon das Recht raus, irgendwo zu parken und mein Möppe nicht im Straßengraben zu verstecken.


    Zum Fahren auf Landstraßen: Ich fahre in der Regel nicht auf dem Seitenstreifen sondern außerhalb von Ortschaften auf der Fahrbahn ziemlich weit rechts. Genau so ist es in der STVO eigentlich auch vorgesehen. Zumal die meisten PKW meistens eigentlich auch ausreichend Platz haben, normal zu überholen. Das einige sich angepieselt fühlen ist ja nicht meine Schuld und wenn ich, obwohl ich rechts fahre, abgedrängt werden soll geht schon mal der freundliche Autofahrergruß raus.
    Bei LKWs beispielsweise mache ich bei Gegenverkehr schon mal eine Ausnahme und fahre auf dem Standstreifen/Radweg, ggf. winke ich ihm wann es mir paßt, das er mich überholt (und in seinem Windschatten kostengünstig mitnimmt).


    Ab Ortseingangsschild fahre ich wieder mittig. Da können die Damen und Herren autofahrer machen, was sie wollen.


    Bisher klappts meistens irgendwie.

  • also ich fahre acuh immer innerorts in der mitte wieso sollte ich dena cuh am rand fahren im ort ist 50 meisten fahre ich da 55 oder 60 und wenn dann noch einer meint er müsse mich irgendwie überholen, dann muss er sich ne sehr gute ausrede einfallen lassen wieso er das gehtan hat weil ich denen meistens folge und dann den kopf wasche!

  • Also Frankyboy da wir aus der selben Gegend kommen, obwohl es wahrscheinlich überall so ist.


    Seit Einführen der MAut sind auf den Bundes-Landstrassen wirklich mehr Laster. Daher und auch aus dem Grund fahre ich auf breiten Seitenstreifen lieber dadrauf, sofern ich was sehe. Weil von so einem überholt werden und dann beim Einscheren übersehen zu werden ist net so angenehm.
    In der Stadt immer mittig und da könne die mich mal. Aber ausserhalb ist es schon anstrengend.

  • Moin


    Also das Parken Auf der Strasse ist über nacht auf der Straße sogar unzulässig wenn ich den §17 Abs. 4 STVO richtig verstehe


    (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.


    Und ich glaube nicht das die Batterien unsere Maschinen das mehr als eine Nacht mit machen.


    MFG Cybersam

  • also ich habe mich bei der letzten überlandfahrt ja richtig gefreut...
    ich war 30 km von zu hause wech und es war scho gegen 2 uhr nachts. also waren alle tanken zu! ich hatte sprit not, also schnappte ich mir den alten kanister von opis garten wo der "Kettensägensprit" drinn war. nun war das zeug aber schon 2 jahre in der ecke gegamelt.
    das zeug in den tank gekippt dass ich heim komm, und noch zur sicherheit etwas frisches öl drauf. nun bin ich los gebrettert, und ich muss sagen, mit dem gemantsche is meine simme wesentlich besser gelaufen als mit neuem sprit. naja...
    ich bin so fröhlich auf der landstraße, und freu mich schon dass wenigstens einmal einer abstand hält. in meinem heimatort an der tanke wusst ich dann auch warum... der olle sprit hat ausm auspuff eine richtig dicke weiße wolke gequetscht, und die gase ham gerochen wie PETROLEUM oder so.. also richtig Bääääh"!
    aber es kann ja nicht sein dass wenn ich auf der landstraße unterwegs bin immer nebeln muss dass mich keiner ankarrt.
    (so isses bei uns)

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