Problem: Fahren auf eigenem Grundstück oder nicht?

  • Moinsen!
    Ich hab da mal ein kleines Problem: Zur Zeit frickel ich gerade eine Schwalbe zusammen. Nun war ich dabei den Vergaser einzustellen, sodass sie wieder ordentlich läuft. Nun habe ich eine kleine Testfahrt gemacht - meiner Meinung nach auf dem eigenen Grundstück bzw auf Privatgrund: Von diesem Grundstück runter führt ein Weg, der in einer Staße mündet. Auf diesem Weg mache ich dann immer die Testfahrten. Ist etwa 150 Meter lang. So nun fahr ich so wie immer bei den Probefahrten auf meiner Schwalbe ohne Verkleidung, ich selbst ohne Helm (da ich ohnehin nicht über 30 -40 fahren um eben den Motor zu testen), ohne Lampe, Sitzbank, Beleutung usw (Bremsen schon).Das man damit nicht in den öffentlichen Verkehr darf ist mir natürlich klar. Nun fahre ich halt den Weg und kurz hinter der Einmündung steht ein Streifenwagen. Die Jungs natürlich gleich zu mir rüber (ich stehe nach meinem Ermessen zu dem Zeitpunkt noch auf Privatgrund). Da ich an dieser Einmündung zur öffentlichen Straße immer Wende sah es für die Beamten möglicherweise so aus, dass ich damit weiter weg wollte. Ich hielt an (stand schon zum Wenden bereit/ hätte man auch als Abbiegevorgang sehen können) und dann kamen sie an: Fahren ohne ABE, ohne Führerschein, nicht zulässig usw (am Mopped ist natürlich nichts getunt). Sie meinten dann ich wollte damit auf die Straße bzw. wäre schon - stimmt beides nicht. Nur waren sie zu zweit, womit ich im Streitfall den kürzeren ziehen würde. Ich hab ihnen gesagt das ich nicht auf öffentlichen Straße gefahren bin bzw. vorhatte. Dann haben sie meine Personalien aufgeschrieben, das Versicherungskennzeichen notiert (haben in der Garage gesehen dass ich gerade schraube) und sind dann wieder weiter gefahren ohne jetzt weiter was zu sagen - außer das einer zum andern brummelte: Da müssen war mal sehen....
    Was meint ihr, kommt da noch mehr auf mich zu?

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    such nach dem Begriff öffentlicher Verkehrsraum. Grob gesagt, so lange man dein Grundstück mit einem Auto befahren kann ist das öffentlicher Verkehrsraum und da gilt die STVO.


    Ist bei Parkplätzen vorm Supermarkt ähnlich, das ist auch Privatgrund.


    Nächstes mal Flatterband oder eine Kette an die Strasseneinmündung, dann darfst du da auch ohne Versicherung, Helm und Co fahren.


    So kenne ich das zumindest.


    MfG


    Tobias


    Edit:


    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=17317

  • Ich hab die beiden nochmal getroffen und sie haben mich nochmal drauf angesprochen. Soll aber in Ordnung sein. Hier auf dem Lande sehens die Sheriffs nicht ganz so eng...nochmal Glück gehabt

  • Dazu habe ich folgendes zu erzählen... Beim Oldtimermarkt in Bockhorn war auch die Polizei Vertreten... Wir Fahren nichtsahnend mit meinem Beiwagenmofa auf dem Gelände rum, und Plötzlich steht neben uns ein Beamter... Ich dachte erst, jetzt gibt es mächtig Ärger, doch er fand das gespann so geil das er erstmal ein Bild davon machen wollte... Dann gab es noch eine Ermahnung das wir rücksicht auf die Besucher nehmen sollen, und er lies uns weiterfahren... Im Norden läuft eben manches Anders.. :D

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