Probleme bei ebay:

  • hallo,


    ich habe günstig bei ebay einen s51 motor gekauft. sollte vor 2500km neu regeneriert sein.
    ich habe bei 126euro den zuschlag bekommen, und habe mich gefreut.
    ich bekam die kontodaten geschickt und habe ein bisschen smallmailing betrieben und schließlich das geld überwiesen.
    heute kam die mail, das der motor beim testen der hauptdüse kaputtgegangen sei.
    das pleuel wäre abgerissen...


    das ist jetzt sehr schlecht, da ich bereits teile für 40eusro gekauft habe.
    welche rechtlichen mittel stehn mir zu?
    befindet sich der motor denn schon gesetzlich gesehen in meinem besitz?
    muss er mir den schaden ersetzen?


    grss Ti ;(

  • da der schaden wohl nicht dein verschulden ist und der motor nun nicht mehr in einem zustand ist welcher der verkaufsbeschreibung gleicht, denke ich schon, dass du im recht bist wenn du dein geld zurück verlangst.

    Is der Ferrari kaputt fahr ich halt Schwalbe

  • Zitat von Schwalbekalli

    da der schaden wohl nicht dein verschulden ist und der motor nun nicht mehr in einem zustand ist welcher der verkaufsbeschreibung gleicht, denke ich schon, dass du im recht bist wenn du dein geld zurück verlangst.


    ok, das geld würde ich zurückbekommen, aber es geht mir um den motor..
    denn für 126euro bekommt man seeehrrr selten motoren mit dieser bescheibung..alleine eine regeneration kostet 170euro...!
    und die teile die ich gekauft habe sind auch nutzlos..!


    befindet sich denn der motor in meienem besitz?denn dann müsste r für schäden haften!?


    ti

  • würde der motor in deinem besitz sein wär er bei dir zu hause und du könntest ihn anfassen. siehe unterschied zwischen besitz und eigentum.
    hol dir die kohle zurück, lager die gekauften teile ein oder verkaufe sie weiter und wenn du hast schicke deinen alten motor zum regenerieren ein.

    Is der Ferrari kaputt fahr ich halt Schwalbe

  • Da hat Schwalbenkalli völlig Recht. Etwas Besitzen und Eigentümer sein sind Kaufmännisch und rechtlich gesehen zwei paar Schuhe. Du bist im Moment zwar der Eigentümer, besitzt ihn aber nicht. Nur wer etwas in der Hand hät besitzt es gerade.
    Aber das ist in diesem Fall wortklauberei. Rechtlich müsste er bzw seine Versicherung Dir den Schaden ersetzen. Aber bei dem Verkaufspreis wird er das sicher nicht tun. Ich setze mal voraus, daß er Dir die Wahrheit erzählt hat und den Motor mittlerweile nicht anderweitig für mehr Geld vertickt hat.


    Unter "smalmailing" verstehe ich, daß Ihr Euch recht gut verstanden habt. Versuch Dich doch darauf mit ihm zu einigen, daß er den Schaden seiner Haftpflichtversicherung meldet. Was er denen erzählt könnt Ihr Euch vorher besprechen....die 100%ige Wahrheit könnte nicht den erwünschten Erfolg erzielen...zu Lügen stellt jedoch den Straftatbestand eines vorsätzlichen Versicherungsbetruges dar....also Vorsicht mit dem, was ihr denen erzählt. Wählt einen goldenen Mittelweg :wink:


    Um sicher zu gehen daß nix schief läuft würde ich jedoch auch mein Geld zurückholen und die Sache vergessen.
    Die Teile, die Du schon besorgt hast wirlich einlagern oder schnell weiterverkaufen....was anderes bleibt Dir nicht.
    Einen Rechtsstreit würde ich deswegen nicht anzetteln....da haste am Ende mehr Stress und Ärger als der Kram wert ist und letztlich doch den motor noch nicht wie Du es Dir vorgestellt hast.


    Grüße
    Micha

  • Ich meine, du warst bisher weder Eigentümer noch Besitzer des Motors, sondern hast bei Ebay nur einen Kaufvertrag über den Motor abgeschlossen, damit aber einen Anspruch auf Lieferung desselben in mangelfreiem Zustand erworben. Wenn der Verkäufer das Pleuel nun durch sein Verschulden abgerissen hat, dann muß er halt auch auf seine Kosten eine neue Kurbelwelle einbauen lassen. Schön für dich :), denn liefern muß er dir den Motor nach wie vor. Du kannst natürlich auch, wenn er dir den Motor trotz Fristsetzung letztlich nicht liefert, vom Kaufvertrag zurücktreten, dein Geld zurückverlangen und Schadenersatz geltend machen. Dies sind z.B. auch die Kosten für die nutzlos angeschafften Ersatzteile.
    Damit kannst du auch, wenn ihr euch nicht so einigt, zum Rechtsanwalt gehen. Der freut sich und kann dir leicht helfen. Die Kosten zahlt in diesem Fall der Verkäufer. Nur Mut!


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Zitat von Dummschwaetzer

    Ich meine, du warst bisher weder Eigentümer noch Besitzer des Motors, sondern hast bei Ebay nur einen Kaufvertrag über den Motor abgeschlossen, damit aber einen Anspruch auf Lieferung desselben in mangelfreiem Zustand erworben. Wenn der Verkäufer das Pleuel nun durch sein Verschulden abgerissen hat, dann muß er halt auch auf seine Kosten eine neue Kurbelwelle einbauen lassen. Schön für dich :), denn liefern muß er dir den Motor nach wie vor. Du kannst natürlich auch, wenn er dir den Motor trotz Fristsetzung letztlich nicht liefert, vom Kaufvertrag zurücktreten, dein Geld zurückverlangen und Schadenersatz geltend machen. Dies sind z.B. auch die Kosten für die nutzlos angeschafften Ersatzteile.
    Damit kannst du auch, wenn ihr euch nicht so einigt, zum Rechtsanwalt gehen. Der freut sich und kann dir leicht helfen. Die Kosten zahlt in diesem Fall der Verkäufer. Nur Mut!


    Ich kenn mich aus! :smokin:


    hey, das hört sich ja gut an...!!


    also werde ich ihm unterbreiten, das er mir den motor wie versprochen zu liefern hat. mit repariertem pleuel. ich werden dem text der auktion vorsichtshalber speichern.
    und er trägt echt die kosten meines anwalts??


    hier mal der text aus ebay:
    __________________________________________________________


    "Verkaufe hier einen Simson Motor passend für S50/51 sowie SR50 und KR51/2. .... Der Unterbau wurde vor ca. 2500km neu gelagert (SKF C3-Lager), neu abgedichtet und mit einer neuen S70 Sportkurbelwelle versehen. Verbaut ist ein 4gang Getriebe. Der Motor lief mit passenden Anbauteilen über 90km/h.


    Auf Wunsch kann ich gerne weitere Fotos per Email senden. Viel Spaß beim bieten!
    Da Privatkauf keine Gewährleistung/Garantie oder Rücknahme!!!


    Am 10.06.07 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:


    Es ist ein S70 Primärantrieb verbaut! "


    _________________________________________________________


    das ihr mich nicht falsch versteht, den primärtrieb wollte ich eventuell tauschen...und die kurbewelle, wenn ich wieder kohle habe...
    denn für 126euro is der echt ein schnäppchen gewesen..!






    gruss Ti

  • Warum kommen immer direkt Leute mit dem Anwalt um die Ecke? Red erstmal mit dem Verkäufer. Geld zurück oder neue Kurbelwelle und dann liefern.


    WENN er darauf NICHT eingeht kannst du immernoch mit dem Anwalt DROHEN. Dann zählst du ihm auf was er alles zahlen müsste (Kaufpreis, Schadenersatz für die unnötigen Teile, Anwaltskosten) und dann denk ich mal wird das Geld schon wieder kommen.


    Was für Teile hast du denn schon gekauft?

  • Zitat von T.I._King


    und er trägt echt die kosten meines anwalts??


    Sofern du nicht Rechtsschutzversichert bist, musst du sie natürlich zunächst auslegen. Bei einem (eventuellen) Rechtsstreit, müsste er dann auch noch deine Anwaltskosten (sowie Gerichtskosten u.s.w.) tragen. Natürlich nur wenn du gewinnst.


    Zitat von Lector

    Warum kommen immer direkt Leute mit dem Anwalt um die Ecke? Red erstmal mit dem Verkäufer. Geld zurück oder neue Kurbelwelle und dann liefern.


    WENN er darauf NICHT eingeht kannst du immernoch mit dem Anwalt DROHEN. Dann zählst du ihm auf was er alles zahlen müsste (Kaufpreis, Schadenersatz für die unnötigen Teile, Anwaltskosten) und dann denk ich mal wird das Geld schon wieder kommen.


    Es geht doch gar nicht darum das der TE nur das Geld zurück will. Ich denke darauf würde sich der Verkäufer auch einlassen. Der TE möchte nur sein Recht bekommen, wie von Dummschwaetzer beschrieben.
    Der TE soll den Verkäufer seine Rechte ja auch zunächst ohne Anwalt klarmachen, und nicht gleich vor Gericht gehen.
    Aber wenn der Verkäufer das nicht einsieht und eben nur das Geld zurückerstatten will, ist der Gang zum Anwalt eine absolut angemessene und sinnvolle Lösung. Schließlich ist dem TE durch die gekauften Teile auch ein Schaden enstanden.

  • Zitat von Obergammler

    Es geht doch gar nicht darum das der TE nur das Geld zurück will. Ich denke darauf würde sich der Verkäufer auch einlassen. Der TE möchte nur sein Recht bekommen, wie von Dummschwaetzer beschrieben.
    Der TE soll den Verkäufer seine Rechte ja auch zunächst ohne Anwalt klarmachen, und nicht gleich vor Gericht gehen.
    Aber wenn der Verkäufer das nicht einsieht und eben nur das Geld zurückerstatten will, ist der Gang zum Anwalt eine absolut angemessene und sinnvolle Lösung. Schließlich ist dem TE durch die gekauften Teile auch ein Schaden enstanden.


    mir geht es darum, das ich für 126euro einen motor zu bekommen habe, den ich benötige.
    ich möchte nur den motor so haben, wie der verkäufer ihn bei ebay angeboten hat...!


    ti(mit iiiiiiii)^^

  • Zitat von T.I._King


    mir geht es darum, das ich für 126euro einen motor zu bekommen habe, den ich benötige.
    ich möchte nur den motor so haben, wie der verkäufer ihn bei ebay angeboten hat...!


    ti(mit iiiiiiii)^^


    Sag ich doch :D
    TE war nicht auf deinen Namen bezogen, sondern für Threadersteller eine Abkürzung :wink:

    • Offizieller Beitrag

    Bei 126€ geht selbst mit Anwalt nicht viel. Erstmal muss man den selber bezahlen, da dürften alleine schon mal mindestens 100€ fällig werden. Dann kann man dem Verkäufer nicht nachweisen, dass er den Motor absichtlich zerstört hat, also besteht letzten Endes bestenfalls Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages. Dass man nun bereits Zubehörteile angeschafft hat, ist wirklich nicht Sache des Verkäufers, damit hat er nichts zu tun. Das ganze ist zwar ärgerlich, sehr ärgerlich sogar, es lohnt aber keinesfalls irgendeinen Rechtsstreit.

  • Naja - auch 146 ist noch ein guter Preis....dafür dann alles neu...wenn`s wirklich alles so stimmt was er Dir sagt ist es ok.
    Und vor allem immer noch besser als Stress und Streit womöglich noch per Rechtsverdreher.


    Micha

  • Zitat von Baumschubser

    Bei 126€ geht selbst mit Anwalt nicht viel. Erstmal muss man den selber bezahlen, da dürften alleine schon mal mindestens 100€ fällig werden. Dann kann man dem Verkäufer nicht nachweisen, dass er den Motor absichtlich zerstört hat, also besteht letzten Endes bestenfalls Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages. Dass man nun bereits Zubehörteile angeschafft hat, ist wirklich nicht Sache des Verkäufers, damit hat er nichts zu tun. Das ganze ist zwar ärgerlich, sehr ärgerlich sogar, es lohnt aber keinesfalls irgendeinen Rechtsstreit.


    Natürlich geht auch bei 126,- Euro was. Wieso auch nicht. Dafür sind Anwälte doch da. Das ist deren Job und die kennen sich aus. :smokin: (Außer man sucht sich die erstbeste Pfeife aus dem Telefonbuch mit Anfangsbuchstaben A raus. Da kann man schon mal an einen Verlierer geraten, dem der Durchblick fehlt.) Ich empfehle den Gang zum Fachanwalt oder was noch besser ist, sich nach einigem Umhören und Empfehlungen einen guten festen Stammanwalt zulegen, der über die Jahre alles Anfallende regelt, auch die Kleinigkeiten. Und der sagt dann auch schon, wenn etwas mal keinen Zweck hätte. Einen Hausarzt hat doch schließlich auch fast jeder. Und wegen der Anwalts- und Gerichtskosten. Die zahlt immer die unterlegene Partei. Es sei denn, macht mit seinem Anwalt eine übertriebene Honorarvereinbarung. Da muß der Unterlegene natürlich nur den gesetzlichen RVG-Satz zahlen und den Rest zahlt man selber.


    Ob der Verkäufer den Motor absichtlich oder unabsichtlich zerstört hat ist dabei auch völlig Wurscht. Der muß seinen Kaufvertrag erfüllen, so wie man jeden Vertrag erfüllen muß. Wer das nicht tut verliert seinen Prozeß vor Gericht immer und zahlt durch die ganzen anfallenden Kosten noch mehr.


    126,- Euro würde ich jedenfalls nicht in den Wind schießen lassen.
    Es gibt sogar Leute, die haben sich für weniger als 100,- Euro sogar durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gestritten, weil der Verlierer nicht einsehen wollte, daß er im Unrecht war. Der Loser mußte dann am Ende natürlich ordentlich Kohle für sechs Anwälte und drei mal Gerichtskosten abdrücken. :)) :)) Hätte er mal besser gleich gezahlt ...


    Ich kenn mich aus! :smokin:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!