Liebe Simson-Freunde,
wie dem Ein- oder Anderen bereits bekannt, wird in denen vom KBA neu ausgestellten Papieren das Baujahr des Fahrzeuges NICHT (qdä) mehr angegeben. Und das obwohl bei der Beantragung (online beim KBA) von neuen Papieren diese Angabe ein sogenanntes "Pflichtfeld" ist, welches gemäß der verlangten "Angaben laut Typenschild" ausgefüllt werden muss. (wenn man das online auf deer KBA-Seite macht.
Mann bekommt also neue Papiere ohne die Angabe, des Baujahres obwohl man es laut Typenschild korrekt angegeben hat, und eventuell die Rahmennummer auf das angegebene Baujahr schließen lässt. 'X('
Ein Kunde von mir, hat drei, über 30Jahre alte Simmen. Für alle drei hat er Papiere vom KBA. Alle ohne Angabe des Baujahres. Er wollte jetzt alle drei Fahrzeuge anmelden, und sprach mich wegen der Versicherung an.
Ich habe ihm den Spezialtarif der Allianz für 3 Oldtimer-Mopeds, für 75€ empfohlen.
Er geht zur Allianz, die sagen ihm: In den Papieren steht ja gar kein Baujahr! woher sollen wir den wissen, ob die Mopeds über 30Jahre alt sind. Sie haben eine Bescheinigung vom TÜV- verlangt!
Also ist der gute Mann zu TÜV (natürlich 3x) und hat für jeweils 10€ die gewünschte Bescheinigung des Baujahres, die auf den Typenschieldern steht, bekommen! Die Versicherung als Oldtimer Mopeds war danach natürlich kein Problem mehr.
Warum wird also das Baujahr, welches auf dem Typenschild steht, und bei dem Antrag für neue Papiere eingetragen werden muss nich in den Papieren eingetragen?
Das Baujahr ist ja unter Umständen ein Maß für den Wert eines Fahrzeuges, z.B. im Falle eines Diebstahls. Muss man sich also vor einem Diebstahl erst das Baujahr des Fahrzeuges vom TÜV bestätigen lassen? (Weil danach sieht es ja aus!)
Was meint Ihr dazu?
Gruß Peter