Probleme mit Starten

  • Hallo,
    ich habe die letzten zwei Jahre sehr (sehr!) langsam eine KR 51/2 für meine Tochter aufgebaut und heute lief sie (endlich) das erste mal. Vape 12V und Bing Vergaser, viele neue Teile, usw. Aber, obwohl sie springt sofort an, sie läuft nur volle Pulle. Ich kann die Geschwindigkeit überhaupt nicht regulieren. Die Bowdenzuge scheinen in Ordnung zu sein. Hat jemand Erfahrung damit oder ein Paar gute Vorschläge? Ich wäre sehr dankbar!


    Skogs

    • Offizieller Beitrag

    Da muss nix justiert werden. Der Schieber muss nur so eingebaut werden, dass die Spitze der Leerlaufregulierschraube in seiner Nut läuft.


    Dazu würde ich aber den Vergaser abbauen, um mir das genau anzusehen. Das ist schliesslich kein Hexenwerk.


    Peter

  • Ich würde den Vergaser ausbauen,
    bevor der Schieber eingebaut wird...
    Dann kann man auch sehen, ob der Schieber einbandfrei hoch ,und runter geht...

  • Vielen, vielen Dank für die Hilfe! Ich habe tatsächlich die Leerlaufregulierschraube zu weit reingedreht. Jetzt läuft sie gut! Sehr schön, so ein Forum zu haben.


    Der einen Beitrag über Bing und Simson finde ich aber ziemlich nervig! Naturlich ist Bing an einer Schwalbe nicht original, aber trotzdem kann mann sowas verwenden. Es gibt unzählige Mopeds und Motorräder, die Teile vom anderen Herstellen benutzen. Ein Freund von mir hat eine Norton mit einem Keihin Vergaser. Läuft viel besser als mit einem Amal. Und BMW hat auch schon alte Boxer mit Dellorto Vergaser gebaut. Es gibt genug Leute, die gute Erfahrung mit Bing haben. Jedem das Seine, oder?


    Skogs

    • Offizieller Beitrag


    Sei froh, dass wir hier grossen Wert darauf legen, auf unzulässige bzw. eintragungspflichtige Änderungen hinzuweisen. Dann weisst Du im Fall des Falles nämlich, wen Du in den Allerwertesten beissen darfst.


    Auch wenn sehr viele an ihren Mopeten Umbauten vornehmen oder Fremdteile verschrauben, muss das nicht immer so ohne Weiteres zulässig sein. Mit ordentlicher Abnahme beim TÜV ist man im Zweifel auf der sicheren Seite.


    Lieber einmal mehr darauf aufmerksam gemacht, als hinterher gejammert.
    Das kann nämlich sehr schnell gehen, selbst ohne eigene Schuld.


    Da semmelt Dich einer mit seinem Auto von der Straße, die Versicherung, die zahlen soll, wird Deine Zwiebacksäge einem Gutachter zukommen lassen und der könnte dann Veränderungen gegenüber dem Zustand, wie er in der ausführlichen ABE dokumentiert ist, feststellen: Bingo! Die Versicherung spart sich einen Batzen Geld.


    Alle technischen Veränderungen, die nicht abgenommen sind, obwohl sie es sein müssten, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Das ist doch ganz einfach mit dem originalen BING-Datenblatt
    Da ist keine KR51/2 aufgeführt, wohl aber der Hinweis auf die Eintragungspflicht nach §19StVZO.
    Du solltest den TÜVler Deines Vertrauens vorher befragen, ob er das trotzdem mit dem kleinen Ermessensspielraum, den er hat, abnehmen kann.


    Peter

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