Prüfzeichen auf Beleuchtungsstreuscheiben

  • Hallo ins Forum, am letzen Wochenende fand in Finowfurt wieder das Ostfahrzeugetreffen mit Teilemarkt statt. Auch ich habe einige Dinge gekauft. Als an einem Stand ein Simsonfreund ein Rücklicht kaufen wollte und ich ihn darauf aufmerksam machte, dass das Rücklicht kein Prüfzeichen hat und somit im Straßenverkehr nicht zugelassen ist, reagierte der Verkäufer recht pampig. Er erklärte mir, das es für diese Nachbauten eine Bauartgenehmigung gebe und das Prüfzeichen entfällt. Auf meine Frage, ob er mir denn diese Bauartgenehmigung zeigen könne, antwortete er, dass er keine hat und auch keine bräuchte. Die Polizei, welche nach seiner Auskunft auch schon befragt wurde, wisse wohl bescheid. Ich solle mich mal richtig informieren, das wissen die wenigsten. Nun bin ich doch recht verunsichert. War bzw. ist es nicht so, das an sämtlichen Teilen an Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, eine Prüfnummer vorhanden sein muss oder hat sich hier etwas an der Rechtslage geändert?
    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von NifiTrabant () aus folgendem Grund: Ausdruck verschlimmbessert

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    lustige Geschichte, da wollte wohl jemand den Nachbauschrott vergolden. Warum steht das wohl bei jedem Onlinehändler dabei, wenn das anders wäre.


    Und die Prüfzeichen sind immer noch Pflicht.


    MfG


    Tobias

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