Rücklicht bei der Kr 51/1; Höhe egal?

  • Hallo zuusammen


    will meine Kr 51/1 bisschen erneuern und hab mir ein LED Rücklicht inkl. Bremslicht gekauft.
    Ich will es eigentlich ganz unten hinschrauben aber ist das gesetzlich erlaubt oder muss ich es auf die Höhe des alten Rücklichts anbauen?

  • Das Problem wird eher das Prüfzeichen sein. Wenn es die Lampe nämlich nicht hat, darfst du es weder oben noch unten anschrauben.
    @Mods: Im Recht-Board ist der Thread glaube ich besser aufgehoben ;).


    mfg
    Albi

    • Offizieller Beitrag

    onkel google und das verkehrsportal sind dein freund:


    §53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler


    (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlußleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm, bei Arbeitsmaschinen und Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zuläßt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlußleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlußleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.

    Ich wünschte ich wäre eine Lorbeere, dann hätt ich nichts zu tun als auf mir auszuruhn!!!

  • ok cool
    Prüfzeichen ist vorhanden
    dann setz ich es mal ins Recht-board
    -----
    ahhh mist
    ich will sie aber ganz unten haben
    ich mag keine Gesetze
    sie schaut unten viel besser aus
    -----
    sorry nochmal
    also meinen sie 350 mm vom Boden
    oh des geht.des passt. juhu
    merci euch

    Einmal editiert, zuletzt von Prof () aus folgendem Grund: Dreifachpost

  • Ich gehe davon aus hier der Fall für Krafträder zutrifft und dann sind 250mm vom Boden gemeint also also 25cm ist an der Schwalbe so ziemlich das ende vom Blech -> geht meiner Meinung noch schon unten!

  • ... und wenn unter der Lampe auch noch ein Kennzeichen zu befestigen ist, dann müssen die Bestimmungen hierzu auch beachtet werden. Es gibt hier wiederum eine Mindesthöhe über Grund.


    Bremsleuchten sehr tief anzubringen mag vielleicht cool aussehen, sicherheitstechnisch ist es aber sehr dämlich.

  • wieso dämlich?
    ob es fünf Zentimeter weiter oben hängt oder nicht des macht nicht viel unterschied weil die Autofahrer so oder so nicht aufs Licht schauen
    Kennzeichen hängt links

  • Wenn das Licht schon unter Motorhauben-Höhe verschwindet, dann sieht's der Autofahrer gar nicht mehr. "Drauf schauen" ist sowieso der falsche Denkansatz, wir reden hier von Reflexen, nicht von bewusst gesteuerten Aktionen.

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