Rücklichtkappe 12V Prüfzeichen

  • Ich hoffe ich habe bei der Suchfunktion nichts übersehen und setze den Titel mal so, dass man den Zusammenhang eindeutig erkennen kann.



    Ich möchte mir eine Rücklichtkappe (eckig) zum Ersatz für meine KR51/1 kaufen. In großen Shops gibt es da ein Modell mit E-Prüfzeichen, das ich vielleicht nehmen würde. Habe auch schon nach Originalen gesucht und bisher nichts gefunden wofür ich (im Moment) so viel Geld ausgeben würde.



    Diese Nachbauten haben aber eine Markierung "12V P21W". Ich habe mal bei einem Shop nachgefragt und die meinten es zugelassen, die mit 6V zu betreiben.



    Was sagt ihr dazu? Bei den Blinkern ist das ja immer explizit drangeschrieben wenn sie nur mit 12V zugelassen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte die selbe Frage erst kürzlich bei den Positionsleuchten für mein Duo.
    Nachfrage ergab: die Bemerkung des Herstellers bezieht sich darauf,
    daß Leuchtmittel bis 12V und 21W verwendet werden können.


    Kann bei den Blinkern die Reglementierung daher kommen,
    daß dort bereits ein Leuchtmittel (z.B. LED) verbaut ist?



    LG Kai d:)

  • Martin Danke! Mir sieht das leider so aus als wäre unten der Steg teilweise weggebrochen (Richtung Kennzeichenbeleuchtung) und auch außen bei der Schraube ist der Steg beschädigt. Und das Licht sieht ziemlich trüb aus...



    Ich würde halt jetzt eher was besser erhaltenes nehmen wenn ich mal mehr locker sitzen habe und bis dahin einen gut leuchtenden und wasserdichten Nachbau :)



    Kai Ok danke, dann sind das zwei Stimmen (du und der Shop).


    Hattest du beim Tüv nachgefragt oder hier im Forum?


    Ich denk ich lass mich dann mal drauf ein, der Warenkorb setzt auch schon langsam Staub an.

  • Alles klar, danke!



    Bei den Blinkern gehts vielleicht auch um die Bauform. Da gibt es ja diese diamantförmigen und so. Vielleicht sind die nicht allgemein abgenommen worden.

  • Die aktuellen Normen schreiben vor, dass auf dem Leuchtkörper benannt wird, welche Leuchtmittel hineingehören. Früher war das nicht so. Deswegen steht da heute auch 12V 21W am Bremslicht und 5W am Rücklicht.
    Eine Normung für 18W Lämpchen gibt es auch nicht mehr, von daher kann man nach heutiger Norm gar nicht für 6V 18W prüfen.

  • Was würde das deiner Meinung nach für meine Frage bedeuten? Meinst du solche Kappen sind also unzulässig? Evtl. eintragen lassen mit der Begründung dass man sonst keine mehr bekommt?

  • Die Kappe ist durchaus zulässig, mindestens dann wenn eine 12V-Elektrik drunter werkelt. Die VAPE-Fraktion freut das.
    Die Rechtslage bei Betrieb mit "falschen" Leuchtmitteln mag jemand kommentieren, der das beruflich macht.

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