S 70 / Sperber Zulassen !

  • Hallo habe heute meine S 70 E/2 fast zugelassen.Nachdem ich mich im Nest schlau gemacht habe http://www.schwalbennest.de/in…89&page=viewtopic&t=10387
    dachte ich ich hätte alles im Griff,denkste !
    Der Mensch von der Zulassung wolte eine Bescheinigung das die S 70 auch wirklich in meinem besitz ist ! Hatte ich natürlich nicht und hab mich auf die ABE vom KBA berufen ,die kannte er wiederum nicht !
    Nach einigem hin und her versuchte er sich per telefo beim KBA schlau zu machen was auch wieder dauerte. Nach ca. 2 Std. hat er dan doch alles geklaubt (hat ihm das KBA erklärt) . Damit euch nicht sowas Pasiert nehmt alles mit was bei der ABE mit im Umschlag ist dann gibt es das ganze hin und her nicht,das spart Zeit !!
    Nach den ganzen war ich beim TÜV und hab die Vollabnahme machen lassen (mit org. seitenständer eingetragen ! ). Dann hatte die Zulassung schon zu :( also darf ich morgen nochmal hin um mir das richtige Nummernschild zu holen was jetzt nur noch formsache ist.(werde sogar bevorzugt behandelt ohne wartezeit)
    Ach ja das ganze war in Frankfurt/M. (Hessen)


    Gruß
    oldi :smokin:

    Man sagt der Citroen XM schwebt über die Straße,die Schwalbe fliegt ;)

  • Hey Oldispezi!


    Mal ein Gruß aus Deiner Gegend! Ich selbst arbeite in einer Zulassung (Nee, leider nicht FFM) in der Gegend um Frankfurt - daher kenne mich in der Materie "ein wenig aus" und kann Dir folgende Ratschläge von der wohl pingeligsten Zulassungsbehörde (mein Brötchengeber) in ganz Hessen mit auf den Weg geben:


    Ein Fahrzeug welches mal einen ehemaligen Kfz-Brief hatte (also keine 50er mit Betriebserlaubnis (BE) halt alles was drüber liegt und Fahrzeugbriefpflichtig gem. StVZO ist) bekommt nur unter bestimmten Voraussetzungen einen "Ersatzbrief" wenn der Originale wech ist:


    1. Der Eigentumsnachweis muß so oder so geführt werden (je nach Rechtsauffassung der Behörde und Lesart der sogenannten "Fahrzeugbriefrichtlinie" mit den seit Oktober 2005 geltenden Neufassungen entweder der letzte Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) oder sogar die komplette Verkaufsdokumentation über 10000 Ecken zurück) egal ob nun Brief oder ABE...


    Grund: Damit sich keiner einen Rahmen oder alle Einzelteile "organisiert" und diesen "Haufen" illegalerweise auf sich zulässt. In diesem Falle würde sich der Kollege vom Amt bei Zuteilung eines neuen Kfz-Briefes genauso schuldig machen wie z.B. ein "Langfinger" - er sichert sich dadurch auch dem KBA gegenüber ab, von denen die "Blanko-Briefvordrucke" bezogen und zentral per EDV verarbeitet werden. Analog ist die Zulassung einer dubiosen Kiste mit ABE genauso böse....


    Und grad Zulassung / TÜV Frankfurt war wegen "Mogeleien" und "Bestechungen" leider schon viel zu oft in den Schlagzeilen... und Grün/weiß ging da des öfteren schon mal mit Kollegen in "Eisen" aus dem Gebäude... Da riskiert keiner mehr groß seinen Job....


    2. Eine Betriebserlaubniserteilung einer Technischen Prüfstelle (Gutachten nach §21 StVZO-die "Vollabnahme") muß vorliegen. Ebenso seit einiger Zeit bei diversen Motorrädern sogar eine sogenannte AUK (Abgasuntersuchung-Krad) die Bestandteil der Abnahme und des 2-Jährigen TÜV´s (Hier in Hessen TÜH) darstellt. Ist das CO2 zu hoch: Nix TÜV... Seit 10/2005 gibt es die alten grünen Gutachten eigentlich nicht mehr - TÜH-Hessen hat da neue Vordrucke mit den neuen Feldern statt Ziffern... oder die stellen ein Blattgutachten anstelle dem grünen Dingens aus...


    Die Ersatz-BE gibt´s halt nur für die 50ccm-Simsons vom KBA... Für alles andere gilt: Handhabung wie ein Auto was über 18 Monate abgemeldet war und kein Fahrzeugbrief mehr hat...


    Dazu wird also benötigt:


    - Eigentumsnachweis für das Fahrzeug (Bei Restauration: ALLE Rechnungen über Rahmen, Motor, Gabel, halt die großen "Brocken" einer Maschine)
    - KBA-Unbedenklichkeitsbescheinigung (im Zweifelsfalle)
    - Gutachten nach §21 StVZO (Vollabnahme)
    - Bundespersonalausweis (GÜLTIG!!!) oder Reisepass (weil da aber keine Adresse drinsteht kann der Mensch am Schlater die Meldedaten gegen ca. 8 Euro extra abfragen) FÜHRERSCHEIN IST KEIN AUSWEISDOKUMENT!!!!
    - Wenn das KBA eine ehemalige Zulassung des Fahrzeuges im Datensatz hat und die entsprechende Mitteilung darüber eintrudelt, wird zusätzlich noch eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" oder "Karteikartenabschrift" der letzten Kennzeichenführenden Behörde gebraucht !!!! Das ist das OK, daß sich FFM dann mit der Kiste beschäftigen darf und keine Bedenken gegen die Zulassung von dort bestehen - wenn Kriminelle Sachen vorlagen, gingen die damals wie heute immer an die Kennzeichenführende Behörde... Und wenn die weil zu lange her nix mehr hat: EGAL! Dann müssen die halt das bestätigen und als Unbedenklichkeitsbescheinigung rüberwachsen lassen!!!
    - Massig Euronen....


    3. Deckungskarte von Deiner Versicherung (Versicherungsbestätigung)


    4. Die Kfz-Steuereinzugsermächtigung für das FInanzamt (Pflicht für alle Steuerpflichtigen Fahrzeuge seit Januar 2005 in Hessen - ohne gibt´s keine Zulassung) ENTFÄLLT für KRAD´s bis inklusive 125ccm!!!!


    5. Kennzeichengröße: "Kleines" Mopedkennzeichen (255x öhhh 130mm??) gibt´s nur für Fahrzeuge bis inklusive 80 km/h! Ab 81 Km/h gibt´s ein Motorradschild (20cm hoch, breit: 20 - 28 cm je nach Buchstabenkombination und "Mindestabstände". Was Euro-Engschrift angeht: Wenn sich die Kollegen an die Weisung des Ministeriums in Wiesbaden halten: NIXGIBTS!!! Offiziell ist ENGSCHRIFT seit über 2 Jahren nicht mehr auszugeben!!!! Wenn Du eines bekommst und abgestempelt kriegst: Freu Dich! Sag´s keinem! Und fahr bloß nicht so einem Ministerialmensch damit über den Weg!!!! Wir durften wegen sowas schon einige Kennzeichen mit viel Ärger der Kunden wieder aus dem Verkehr ziehen...


    6. Fahrzeug vorfahren: Kann durchaus sein, dass die Kollegen die Maschine sehen wollen. Im Regelfall wird aber bei Vorlage eines neuen Gutachtens darauf verzichtet. Das liegt aber im jeweiligen Ermessen...


    7. Verhalten: Versuch die "Kollegen" zu verstehen: Stellenstreichungen am laufenden Meter, Urlaubszeit - daher nur die halbe Mannschaft da, Tagfür Tag Halligalli und seit Oktober 2005 gibt´s ja die neuen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II die den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein abgewechselt haben. Ich kann Dir sagen, daß wir bei der Zulassung innerhalb von 2 Monaten damals alles was wir wußten über Bord schmeißen durften und ALLES neu lernen konnten was es so gab... Inklusive einer auf "EU-Recht" angepassten und zusammengewürfelten Zulassungssoftware die aus dem Boden gestampft wurde... (ach ja: das selbe gilt auch für Frühjahr 2007: Neue Soft aber die wird eindeutig BESSER!!!!) Die ganzen Ziffern wurden komplett umgestellt und auch der TÜV blickt ab und an nicht durch!!! Hatten erst letzte Woche ein Motorrad mit Antriebsart 0002 (=Diesel) und das vom TÜV per Gutachten bestätigt obwohl das Teil ein Benziner war!!! Du siehst: Nobody is Perfect!!! Tippfehler wo es überhaupt geht.


    Daher: Sei geduldig mit dem Mensch am Schalter - der ist wahrscheinlich genauso genervt wie Du...


    8. Kohle... Nunja - ich vermute (weil es mittlerweile über 200 VERSCHIEDENE Gebührensätze/Variationen gibt:


    ca. 40 Eus für die Wiedererfassung
    ca. 30 Eus für die Zuteilung Neuer Brief und Aufbietung des alten
    10,20 für ein "Wunschkennzeichen" (Buchstaben/Zahlen raussuchen)
    10,20 für die Registrierung des Gutachtens und Erteilung der Betriebserlaubnis (geht dort gerne "unter" - die sollen jedenfalls "Betreibserlaubnis erteilt, Datum, Siegel + Autogramm auf das grüne Gutachten draufmachen!!!! Wenn das ein Blattgutachten ist: - Gibt bei einer BE bei einer Polizeikontrolle weniger Ärger und Fragen!!!)


    Achja: und Du bekommst einen evtl neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II / ZB II) erst nach Beendigung der Aufbietung des alten (mit unbekannter Seriennummer) Fahrzeugbriefes ausgehändigt (Dauert 4-12 Wochen - je wie schnell das KBA den Datensatz verarbeitet und den neuen "freigibt") Der alte Fahrzeugbrief wird dann per Fahrgestellnummer im Verkehrsblatt (erscheint alle 2 Wochen Redaktioneller Vorlauf des KBA nicht eingerechnet) aufgeboten. Falls also noch jemand den alten DDR/BRD-Brief hat und sich bei der Veröffentlichung meldet war Deine Arbeit für die Katz, da derjenige der den Brief hat per Gesetz der Eigentümer des Fahrzeuges ist! Kam aber in meiner fast 12 Jährigen Praxis bislang aber nur 1 x vor - und wir "verheizen" die Vordrucke am laufenden Meter (alle 6-8 Wochen ca. 12000 Stück).


    Mehr fällt mir auf Anhieb nicht ein - nur eines: Bring denen mal ein paar Gummibärchen mit - kommt immer gut! (Achtung: Kein Bares! Und Mampf im Wert bis MAX 2 - 5 Eur !!! Alles drüber ist als Bestechung anzusehen soweit ich weiß!!!! Bei uns ist noch nicht mal ein Kaffee spendieren erlaubt!!! Also VORSICHT!!!) Und: es ist halt alles davon abhängig, ob Deine Kiste einen Fahrzeugbrief hatte bzw. bekommen soll... Da gibt´s massig Variationen...


    Toitoitoi für die Zulassung! Man sieht sich auf dem Oldtimertreffen auf dem Rebstock demnächst!


    Grüße aus Rhein-Main nach Rhein-Main!!!


    Olaf


    P.S: http://www.kba.de dann dort: "Zentrale Register" dort: "Kraftfahrzeuge - Zentrales Register" dann unten: "Informationen für Behörden" klicken....


    Da findest Du alles was zum Thema passt ("Briefrichtlinie", Ausfüllanleitung für die neuen Papiere (inklusive der "Übersetzungstabelle" Alte Ziffern zu neuen Feldern) als PDF) Und glaub mir: Es hat MONATE gedauert, bis die Umstellung einigermaßen von statten ging... Wir bügeln heute noch selbst gebaute Fehler von letztem Jahr aus, wenn die Fälle wegen einer Änderung/Halterwechsel wieder mal auf den Tisch kommen...


    Nunja, es kommt ja ab Februar die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) die die StVZO nach und nach ablösen soll... Daher gibt es auch irgendwann keine "Roten Dauerkennzeichen" mehr, da die in der FZV nicht mehr vorgesehen sind. wer aber noch eines hat behält dieses (Besitzstandsregelung) Aber das ist ein ganz anderes Thema...



    UPPS: Hab den Thread jetzt noch mal gelesen: Falls die 70er auch nur eine ABE hatte (Ohne Brief) ist aber dennoch (halt ohne Aufbietungsverfahren) die genauere Prüfung analog dennoch anzuwenden. Es gilt: Wer die Original-ABE hat ist der Eigentümer - es sei denn man kann den Kauf durch Kaufvertrag (ADAC- oder Zweckform-Vordruck) oder einem vergleichbaren Eigentumsnachweis (Rechnung) führen... Ist halt so eine Sache, da außer den DDR-Kollegen kaum ein Wessi sagen kann für was das KTA damals so alles einen DDR-Brief ausgestellt hat. Hab dahingehend mal meinen Text "angepasst" - aber es ist schon verflucht spät und ich bin müde...


    Wenn´s zu verwirrend ist: Ich versuch mal ein F.A.Q. dazu zu basteln....


    Und was Ersatz-ABE vom KBA angeht: Die stellen die Mädels da oben in Flensburg OHNE genaue Eigentumsprüfung aus... Das holt dann die Zulassung eben bei "Echter Inverkehrbringung" des Fahrzeuges nach... Daher der Eigentumsnachweis... Bei "nur" Versicherungskennzeichen sollte dies eigentlich der Versicherungsmensch machen... Nunja - soviel zur Rechtssicherheit hierzulande... Daher sollte die Zulassung nie Privatisiert werden - gäbe wohl nur ein Heiden Rechtsstreit über die Legalität...


    Nimm also ALLE Rechnugnsbelege für Deinen Schatzi mit die Du hast! Und am BESTEN wäre halt ein Kaufvertrag, da ebay-Ausdrucke halt nicht unterschrieben sind und die Pseudonyme meist so kryptisch sind, daß man von einem "Kaufvertrag" (also dem BGB nach in Schriftlicher Form abgeschlossener Vertrag aus dem die persönlichen Daten und der Vertragsgegenstand hervorgehen) wie es das Gesetz kennt nicht sprechen kann... Schnapp Dir halt nen ADAC-Vordruck (oder Zweckform) und hol den Kaufvertrag notfalls rückwirkend nach.... Anschriften, Namen, Gegenstand, Übergabeklausel, Unterschriften, Datum... Kaufpreis ist für die Behörde nicht Wichtig und kann geschwärzt sein! Soll ein BRIEF erstellt werden ist der Kaufvertrag im Original vorzulegen (Keine Kopie!!!!) weil da die neue Briefnummer drauf vermerkt wird!!! Ist evtl. der alte DDR-Brief noch da, ist dieser dem Kunden auf Antrag auszuhändigen anstatt einzuziehen. Es muß dann halt die neue Briefnummer auch darin vermerkt werden, damit der Vordruck nicht für eine weitere Briefausstellung mißbraucht wird....


    Sodele - genug aus der Schule geplaudert - bis demnächst!


    Olaf

  • Hallo Olaf besten Dank für dein Beitrag ! Hoffe doch das wir uns sehen beim Frankfurter TÜH :D .


    @ Bratwurst bis jetzt nur gut 70 Km/h aber das wird noch :wink:


    Gruß
    oldi :smokin:

    Man sagt der Citroen XM schwebt über die Straße,die Schwalbe fliegt ;)

  • Hallo Olaf hab bei http://www.kba.de mal rumgestöbert und festgestellt das es in Hessen am 01.01.06 nur eine S 70 E und zwei S 70 C Zugalassen sind !
    Finde es echt interesant was man da so an Information bekommen kann.


    Gruß
    oldi :smokin:

    Man sagt der Citroen XM schwebt über die Straße,die Schwalbe fliegt ;)

  • Zitat von oldispezi

    Hallo Olaf hab bei http://www.kba.de mal rumgestöbert und festgestellt das es in Hessen am 01.01.06 nur eine S 70 E und zwei S 70 C Zugalassen sind !
    Finde es echt interesant was man da so an Information bekommen kann.


    Gruß
    oldi :smokin:


    Das das so genau aufgeschlüsselt einsehbar ist, wußte ich garnicht ! Wo hast du das auf der KBA Seite gefunden ?
    Das ist ja mal wirklich interessant.....



    Gruß, thesoph


    Habs gefunden, leider ist der Sperber nicht extra aufgeführt ! Dit hätte in meinem besonderen Interesse gelegen....einige Hersteller sind garnicht aufgelistet,schade..naja, trotzdem sehr interessant !

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