S50N, Ausführung ohne Blinker, neue LED-Blinker gemäss STVZO oder EG-Richtlinie ?

  • Hallo,


    EG-Richtlinie oder STVZO ?
    Der Hersteller hat ja die Simme Ausführung N ohne Blinker ausgeliefert.
    Mir geht es um den Mindestabstand, der in der EG-Rili kleiner ist.


    http://www.dekra.de/c/document…f42e873a882&groupId=10100
    Hier sind auf der Seite 19 die Abstände beschrieben, Ochsenblinker auch erlaubt ?
    Müssen vordere und hintere vom gleichen Hersteller sein ? Oder reicht paarweise(hinten und vorne) ?


    Danke


    Gruss


    Seeperle

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die eine entsprechende Zulassung haben, dann nimm was Du bekommen kannst.


    Aber ich würde an eine Simme nur die Blinker schrauben, die auch bei den anderen Modellen verbaut wurden.


    Dir ist aber bekannt, dass Du deutlich mehr brauchst, als nur die Blinker, um Deine S50N mit denen funktionsfähig auszurüsten? Lichstspule, Ladeanlage, Batterie, Schalter,......


    Peter

  • Hallo liebe Seeperle,


    das ist relativ einfach. Du musst Dich für ein Vorschriftenwerk entscheiden.


    Wenn Du nach StVZO gehst, müssen Anzahl, Anbaulage Abstände etc. der gesamten Beleuchtungssanlage StVZO entsprechen.


    Wenn Du nach EG gehst, müssen Anzahl, Anbaulage Abstände etc. der gesamten Beleuchtungssanlage EG (93/92/EWG bzw. aktuell 2009/67/EG) entsprechen.


    Du darfst die Vorschriften nicht mischen, also z.B. Dir die Abstände aus EG picken und die Anzahl aus StVZO.


    Da die restliche Beleuchtungsanlage Deiner Simson eher StVZO entspricht, wird es mit EG etwas schwierig.


    Blinkleuchten sollten paarweise das gleiche Prüfzeichen haben. Nationales Prüfzeichen ~~~ ist nur nach StVZO zulässig, nicht nach EG (z.B. DDR Ochsenaugen). "Ochsenaugen" mit EG Prüfzeichen sind immer nur als vordere Blinkleuchten geprüft, dann sind immer auch hintere Blinkleuchten notwendig.


    Ausserdem stehen auf nach EG oder ECE bauartgenehmigten Leuchten Symbole, siehe 1.3.1 in dem Dokument, d.h. Du darfst z.B. Blinker, die für vorn oder Seite vorgesehen sind, nicht hinten anbauen.


    Gruss von Frank

  • Hallo,


    mir geht es um die rechtliche Seite, die technische Seite ist für mich weniger das Problem, da ich mir das selbst baue(Spannungregelung und Blinkschaltung als astabile Kippstufe), ob eine Batterie oder ein hochkapazitiver Kondensator erforderlich ist, bleibt noch auszutesten, Led-Blinker haben nur etwa 1W-Leistungsaufnahme.

  • "Ochsenaugen" mit EG Prüfzeichen sind immer nur als vordere Blinkleuchten geprüft, dann sind immer auch hintere Blinkleuchten notwendig.



    Bei Hein Gericke gibt's welche, die E-geprüft sind für vorne UND hinten (Kennzahl 11 auf dem vorderen Glas und 12 auf dem hinteren). Ob die als alleinige Blinker betreibbar sind, hängt doch am Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs, oder?


    Ochsenaugenblinker, verchromt

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