S51/1E1-CS - wie am besten Papiere bekommen?

  • Ich habe eine S51/1E1 Enduro, BJ 1990 gekauft.


    Schönes Ding. :bounce:


    Habe das CS hinter dem Typkürzel zwar gesehen, mir jedoch nichts dabei gedacht.


    Also auf die Seite vom KBA gegeangen, alles in das Formular eingegeben, abgeschickt.


    Heute Post bekommen, leider nicht per Einschreiben. :confused:


    ..."Reimportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Strassenverkehrsbehörde. Diese wird in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S) vor der Erteilung der Betriebserlaubnis fordern. Für solche Fahrzeuge ist weder die ABE der ehemaligen DDR noch die ABE der BRD gültig."...


    Reimportiert? Das ist eine ganz normale S51/1E1. Nur das das blöde CS dabei steht.


    Wie ich jetzt weiss: CS - Czechoslovakia


    Ob ich es einfach noch einmal probiere und das CS weglasse?


    Was trage ich denn dann genau ein?


    Hat jemand eine ABE für eine CS?


    Wie sähe denn eine nicht-export S51/1E1 aus? Hat sich das KBA jetzt die Nummer gemerkt?


    Hinweise? Ideen? Ich mag mich dem Amtsschimmel nicht einfach ergeben...

  • Soweit so gut. Bedeutet das dann, dass das gute Stück trotzdem unter die im Einigungsvertrag festgelegte 60km/h Regelung fällt?


    Was kostet denn so ein Einzelgutachten?


    Graukittel? Heisst das Tüv/Dekra oder ein unabhängiger Sachverständiger?


    P.S. Danke für die schnelle Hilfe.

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