S51 E Typenschild

  • Halli hallo,


    ich würde gerne für meine S51 Enduro KBA Papiere beantragen, das originale Typenschild ist leider nicht vorhanden bzw. habe ich nur ein schlecht gestempeltes mit zu großen Zahlen vom Vorbesitzer und das sieht grauenhaft aus (ein neues lasse ich mir professionell gravieren).


    Das Baujahr ist 1985, demnach also eine 6V Elektronik Zündung mit 12Ah Batterie richtig? (ich kann ja nur mit dem Originalzustand Papiere beantragen).


    Welche Bezeichnung muss denn nun aber auf dem Typenschild stehen? Reicht S51 oder kommt noch ein E dazu also S51 E?


    besten Dank schonmal für eure Hilfe!


    Grüße Jannis

  • Moin Jannis,



    sofern Deine Umbauten zugelassen sind (z.B. Umbau auf 12V, sofern die Zündung zugelassen ist) kannst Du entsprechend Papiere bestellen.
    Weiter reicht es, wenn S51 auf dem Typenschild steht. Es ist aber auch nicht wild, wenn da S51E zu lesen ist, dass bleibt Deiner Vorliebe überlassen.
    Allerdings darfst Du nicht einfach ein neues Typenschild anbringen, auch wenn die FIN mit dem Rahmen übereinstimmt, das ist nicht legal. Inwiefern das nachher wen interessiert, sei erst mal dahingestellt.
    Das Anbringen des neuen Typenschild darf offiziell nur von gesetzlicher Stelle durchgeführt werden.



    Gruß
    Carl



    Edit: Jetzt hab ich mich dazu hinreißen lassen, Informationen weiterzugeben, die ich mal aufgeschnappt und nicht hinterfragt habe... Das ist eigentlich nicht meine Art. Auf meiner jetzigen Suche nach entsprechenden Gesetzestexten bin ich (noch) nicht fündig geworden.
    Es kann also durchaus sein, dass ich grad Müll geschrieben habe, was das Anbringen des Typenschildes betrifft.
    Ich habe selbst schon Typenschilder selbst geschlagen und angebracht und das ohne schlechtes Gewissen...
    Wer es wirklich weiß, soll sich bitte melden.

    Bleibt dein Moped fast schon stehn, musst am Gashahn etwas drehn.

    Einmal editiert, zuletzt von Sturmkraehe () aus folgendem Grund: Edit sagt: erst denken, dann handeln....

  • hey Carl, besten Dank für die ausführliche Antwort! Bei den ganzen Vorgaben kann sich das auch kein Mensch merken was wie wo erlaubt ist, aber wenn jemand fragt wurde das Schild natürlich von einer befugten Person dran gekloppt ;) Wenn das Teil ordentlich graviert ist, muss erstmal jemand nachweisen, dass es nicht von einer befugten Person angebracht wurde (sofern eine solche Personen überhaupt dafür nötig wäre). Aber jetzt weiß ich wenigstens was aufs Typenschild drauf muss danke :)

  • Das selbstgebastelte Typenschild fällt schonmal gleich dadurch auf, dass es graviert wurde... ;)



    wooops gut zu wissen!
    aber ja die Gravierten haben richtig schwarze Buchstaben/Zahlen...dann hab ich die eben mit Farbe nachgemalt für bessere Lesbarkeit, damit sich die Herren in Grün nicht so anstrengen und ihre Brille aus der Uniform fummeln müssen :D

  • Zitat

    Das Anbringen des neuen Typenschild darf offiziell nur von gesetzlicher Stelle durchgeführt werden.


    Dem würde ich widersprechen. Die Hersteller tackern doch auch selber die entsprechenden Daten in die Schilder, welche natürlich Identisch mit den restlichen Angaben sein müssen. Wenn Ottonormalverbraucher sich ein neues Schild besorgt, auf dem die entsprechende FIN gemäß Rahmen und die genaue Typenbezeichnung eingestempelt wird ist doch alles OK.

  • In der Welt(USA;Frankreich,EU usw) gilt: Was nicht ausdrücklich verboten ist,sei damit erlaubt.
    Hier gilt wohl noch immer: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist,das ist verboten.
    Mich würde brennend interessieren,was "Stege" dazu sagt!!!
    Erlaubt oder verboten?
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Moin,



    also ich habe bislang auch noch keinen Gesetzestext gefunden in dem das (ich nenne es Mal) "Erneuern" des Typenschildes eindeutig verboten ist.



    Lediglich habe ich dieses Urteil gefunden: BGHSt 16, 94 - Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz in dem es heißt:



    "Eine Urkunde verfälscht, wer die Fabriknummer an der Antriebsmaschine (dem Motor) eines Kraftfahrzeugs verändert, das Fabrikschild (§ 59 StVZO) gegen ein anderes auswechselt oder das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs (§§ 23, 60 StVZO) vertauscht (im Anschluß an BGHSt 9, 335 und BGH LM § 267 StGB Nr. 8 = VRS 5,135). "


    Eindeutig ist das aber auch nicht, weil "anderes" nicht näher definiert ist.
    - Kann ein neues Typenschild, dass nicht dasselbe, aber das gleiche ist, ein anderes sein? -


    In dem Fall ging es um die Manipulation der Fahrgestellnummern von gestohlenen KFZ...
    - Wenn ein Typenschild nicht das gleiche ist, ist es definitiv ein anderes -


    Scheisse, bring uns nicht weiter...
    In anderen Freds hat der Dummschwätzer auf das diskutierte Verbot des "Erneuerns" hingewiesen. Unterstrichen durch den Satz, dass er sich auskenne..., aber Gesetztestexte oder Urteile wurden nicht zitiert....


    Wann kommt der Erlöser, der diese Frage ein für alle Mal beantworten kann?


    Gruß
    Carl


    Edit: Quelle: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs016094.html

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    Einmal editiert, zuletzt von Sturmkraehe () aus folgendem Grund: Edit will euch die Quelle nicht vorenthalten

  • Zitat

    das Fabrikschild (§ 59 StVZO) gegen ein anderes auswechselt


    Damit ist meines Erachtens gemeint, das Schild von einem anderen Fahrzeug (mit anderer FIN) zu verwenden und womöglich noch die FIN Nummer am Rahmen zu manipulieren.


    Wird hingegen ein beschädigtes (nicht mehr lesbares, bzw. nicht vorhandenes Typenschild) durch ein neues ersetzt und die Daten entsprechend der FIN des Rahmen's bzw. Fahrzeugschein eingetragen, ist das ja keine Fälschung.
    Was Probleme bereiten kann, wenn man auf dem Typenschild einen anderen Fahrzeugtyp angibt, als wie das Original ist. Also beispielhaft aus einer KR51/1 eine KR51/2 macht und eventuell noch das Baujahr verändert.


    Nachtrag:


    Aussage vom Oltimerdienst Engisch:


    Zitat

    Hallo,
    ein neues Typenschild anbringen ist zulässig. guckst Du mal unter
    www. oltimerdienst-engisch.de. da gibts saubere, geätzte, auf Anfrage machen Sie Dir die Zahlen auch gleich rein. passende Kerbnägel gibts auch


    Quelle:http://www.ddrmoped.de/forum/index.php?showtopic=5341


    Und noch ne Info hier aus dem Nest: Siehe Post 16# im Link !!


    http://www.schwalbennest.de/si…enschild-fehlt-67581.html

  • huiii ich bin auch erstaunt wie sehr dieses Thema noch diskutiert wird, obwohl es nun schon jahrelang aus gegebenen Gründen existiert.


    Eine klare Antwort wäre natürlich wünschenswert, aber solange ich nichts an den Daten verändere sehe ich es auch so, dass es nicht verboten ist. Nur weil etwas nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es nicht gleich verboten.

  • Das oben genannte Urteil bezieht sich darauf, dass das Typenschild verfälscht wurde, also z.B. eine andere Fahrgestellnummer darauf eingeschlagen wurde.


    Nach § 59 StVZO gibt es keine Beschränkung, wer das Typenschild anfertigen darf. Es gibt ja auch Blanco-Schilder, die man im Falle des Verlustes anbringen darf. Aber der Inhalt des Schildes muss "der Wahrheit" entsprechen. Dazu gehört auch, das man aus einer Export-Version keine Inlands-Version machen darf (das wäre auch ein typischer Fall von Urkundenfälschung in betrügerischer Absicht).


    An der Fahrgestellnummer dagegen darf niemand fummeln. Hier ist in Zweifelsfällen die Zulassungsstelle zu befragen.


    Gruss von Frank

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