S51 Enduro - Neuaufbau - Was ist erlaubt?

  • Hiho,


    zuerst muss ich mal eure Webseite incl. Forum loben. Hier findet man wirklich viele nützliche Tips rund um Die Simsonfamilie. Ich hab mich gerade mal grob durch die 9 Seiten des Recht-Forums gelesen und den Technik-Bereich z.T. mal überflogen.


    Komme ich nun aber mal zu meinem eigentlichen Anliegen. Nach nunmehr fast 10 Jahren Simson-Abstinenz juckt es mich jetz mal wieder in den Finger und deshalb hab ich mir vorgenommen, mir wiedermal eine S51 Enduro aufzubauen. Da wir früher in unserem jugendlichen Leichtsinn im Osten der Republik alles an der Simson verbaut hatten, was uns an Teilen in die Finger kam und was irgendwie cool aussah, wollte ich jetzt mal bei euch um Rat fragen: Was zum einen davon überhaupt erlaubt ist bzw. was man alles davon noch machen könnte, da man ja ab einem gewissen Alter doch vernünftiger wird und nicht mehr wirklich Ambitionen hat, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.



    allgem. Fragen:


    1. Ich hab hier im Forum gelesen, dass man seine Modifikation (z.B. Lenker usw.) beim TÜV eintragen lassen sollte/muss. Bezahlt man dann für jedes Teil das man eintragen lässt die rund 50 € oder ist das eine pauschale Gebühr beim Vorstellen des Fahrzeugs? Was ist wenn das Fahrzeug nicht komplett abgenommen wird. Werden dann zumindestens die Teile eingetragen die zulässig sind oder muss man dann nochmal komplett neu hin und nochmal zahlen?


    2. Was passiert wenn ich mit nicht eingetragen Umbauten, die die Fahrleistung nicht erhöhen, von der Polizei erwischt werde. Muss man das Fahrzeug nur im "Normalzustand" neu vorführen oder wird soetwas gleich stillgelegt und einkassiert.


    3. Ich habe einen alten Führerschein der Klasse 1b, der mir erlaubt LKr bis zu 125 ccm/11 KW/mehr als 80 km/h zu fahren. Darf ich dann mit der S51 auch über die 60 km/h + 8% fahren? Denn eine gut eingefahrenne Simson fährt doch fast immer 70 km/h (lt. dem Schätzeisen am Lenker). Bzw. was ist wenn meine Simson so schnell fahren könnte ich aber nicht so schnell fahren würde?



    Fragen zu Umbauten:


    1. Federbeine: Bei uns war es früher üblich hinten die Vorder-Federbeine von einer ES zu verbauen. Dadurch wird das ganze ein Stück höher als mit den üblichen MZ-Federbeinen, was wiederum dazu führt, dass man den Motor etwas höher legen musste, damit die Kette nicht auf der Schwinge schleift. Ich nehme mal an, dass man das grundsätzlich nicht darf... oder? Besteht aber vielleicht die Möglichkeit, das beim TÜV eintragen zu lassen oder ist ein Abnahme da eher unwahrscheinlich?


    2. Telegabel: Wenn man hinten nun schonetwas höher ist, dann solls ja vorn auch nicht flach sein. Dazu hatten wir früher unsere Telegabel einfach verlängert. Ein Stück (5 cm) von einem alten Telegabeholm einfach an der Drehbank abgedreht und auf die verbaute Telegabe aufgesetz. Damit nichts wegbrechen konnte wurde darüber der unter Holm der alten Telegabe als Führung zwischen den zwei Teilen des "Lenkerkopfs" eingefügt. Sowas würde ich aber nicht mehr machen. Vielmehr schwebt mir der Gedanke vor eine Rollertelegabel zu verbauen, die von Haus aus länger ist. Wieder stellt sich die Frage: grundsätzlich verboten... oder vielleicht TÜV-Eintragung möglich?


    Damit das Moped auf nem richtigen Ständer steht, würde ich den Seitenständer von einer S53 offroad verbauen, da der länger ist.


    3.Fußrastenträger m. Klappfußrasten: Kann ich die einfach ohne Eintragung anbauen?



    4. Scheinwerfergehäuse: Ich hab da ein nettes Scheinwerfergehäuse gefunden. Muss das eingetragen werden oder kann ich das einfach dranbauen?




    Das wars dann erstmal und ich hoffe das ich die Simson-Orginal-Liebhaber nicht mit meinem Vorhaben zu sehr erschrecke.



    MfG der Menace

  • Allgemeine Fragen:
    zu 1. Wenn Teile ne ABE oder E-Zeichen haben brauchste nix machen. Wenn du dich komplett vorbreitet hast dem Tüver schon die Sachen zusannengeheftet usw wird nur schnell geschat ob alles montiert wird und dann zahlste alles in einem


    zu 2. Hängt vom Ermessen der Polizei ab. Imho mußte es nicht bei der Polizei vorstellen sondern beim TÜV und den Wisch wieder bei der Polizei vorlegen.


    zu 3. Wenn an der Simme nix gemacht wurde darf sie so schnell gefahren werden wie sies schafft... Wie viele % das dann drüber 60 sind ist egal solange nix gemacht wurde. Ob du nun so iel fährst oder nicht ist wurscht.


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    Zu 1. Du holst die Kette aus ihrer "richtigen Position" raus. Die ist (wenn 1 Person drauf sitzt) wen die Schwinge in einer Linie zum Motor ist (Kette hat dann max Spannung). Wenn du höher oder tiefer legst kommste aus dem Bereich raus und du findest nicht mehr die richtige Kettenspg bzw es wird zu locker bei zu wenog Belastung.


    Zum Höherlegen des Motors. Mußte beim TÜB mit Einzelabnahme machen.. Kostet also....


    Zu 2.


    Mußte mitm Tüv besprechen. Sind ja Fahrwerksteile. Denke aber mal vorne ist nicht das Problem... eher hinten.


    Zu 3. Da bin ich überfragt denke aber da gibts auch Regelungen.


    Zu 4. Wenn die originale Lampe da drinne Platz und Halt findet. Sonst muß auf der neuen nen E-Zeichen sein und mit der alten Lampe (Glüobst laufen) können


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    Da du ja darauf aus bist schneller zu fahren.
    Hol dir doch nen S70 Motor und melde das Teil bei Flensburg als S70 ohne Papiere. Dann bekommste neue Papiere ab zum TÜV und dann mußte da alles besprechen.
    Einzig was dann anders ist als beim Mopedchen ist halt TÜV und ASU und großes Schild,

  • Zitat von Shadowrun


    Da du ja darauf aus bist schneller zu fahren.
    Hol dir doch nen S70 Motor und melde das Teil bei Flensburg als S70 ohne Papiere. Dann bekommste neue Papiere ab zum TÜV und dann mußte da alles besprechen.
    Einzig was dann anders ist als beim Mopedchen ist halt TÜV und ASU und großes Schild,


    Rennen wollte ich eigentlich keine damit fahren... und für alles was schneller erledigt werden muss, gibts ja noch nen Auto :D


    Außerdem sieht so ne Simson mit so nem großen Kuchblech dahinten dran koisch aus ;)

  • So groß ist das Teil ja auch nicht.. 13 x 20 cm waren das glaube ich .. also ca soppelt so breit wie nen Versicherungskennzeichen.


    Dafür haste dann 4,6 PS und mehr Durchzug und nicht viel teurer als mit Mopedkenzeichen.

  • Da stellt sich mir aber gleich die nächste Frage. Gibt es bauliche unterschiede zwischen einem S51-Rahmen und einem S70-Rahmen? Oder kann ich einfach einen 70er Motor einabuen und es dann als S70 zulassen?

  • Hallo,
    baulich gibt zwischen den S70 Rahmen und S51 keine Unterschide.
    Nur der eine ist für ein Mockick, braucht eine Betriebserlaubnis und der S70 ist ein leichtkraftrad und hat einen KFZ Brief.
    Ohne S70 Rahmen mit Brief, kein S70 Motor rein.
    Einzelabnahme beim TÜV vielleicht möglich, aber wohl nicht einfach und teuer.
    Gruß
    schrauberelt


  • Den S70 ABE kannste dir auch aus Fensburg holen.


    Den Fahrzeugschein wird dann bei der Zulasung und TÜV Vollabnahme (da länger als 1.5 Jahre stillgelegt) sowieso neu gemacht.


    Aber auch für die S70 ist Flensburg zuständig

  • ...das hört sich doch stark nach Stress und Unkosten in unserem netten Bürokratenstaat an... dann bleib ich doch lieber bei meiner S51-Variante... :D


    ...und wegen den 15 km/h mehr die ich fahren dürfte lohnt sich der Aufwand nicht wirklich...


    Shadowrun hat zwar zu den anderen Punkten schon einiges gesagt ...aber vielleicht hat ja noch der ein oder andere von euch Erfahrungen wie es bei meinen restlich Fragen aussieht... da es mir ja eigentlich nicht um die S70 ging ;)



    bye der Dennis

  • Zitat von Prof

    eher nich. :wink:


    MfG
    Ralf


    Solange es noch keine probiert hat ..... Ist ja bestimmt auch nur ne ABE... Zum TÜV Vollabnahme machen mußte ja sowieso und neu Scheine Briefe gibbet ja auch für Altbriefinhaber gibt ja die neuen EU-Teile

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