S51 Enduro "Umbau" ABE?

  • Nabend
    Ich habe ein Paar Fragen zum Thema ABE für einen Enduro Umbau.


    Also ich habe eine S51/1 B gekauft. Im moment bin ich dabei sie neu aufzubauen. Meinen Führerschein krieg ich frühestens zu meinem Geburtstag im November.


    So der Vorbesitzer hat einige Teile von ner Enduro verbaut (Bsp: Auspuff, Lenker, Stoßdämpfer).


    Wenn ich eine ABE beantragen will sollte ich die Simme als Enduro angeben oder als S51/1 ?


    Auf dem Typenschild steht "Typ: S51/1"


    Wenn dann auf der ABE Enduro steht und auf dem Schild /1 könnte ich da Probleme bekommen?


    Oder soll ich sie gar als S51/1 E anmelden?
    Könnte ich mir dann auch noch (legal) die Endurostreben nachrüsten?


    Danke schonmal im Vorraus


    MfG Florian

  • Keine Endurostreben ohne die dafür benötigten "Ösen/Haltelaschen" unter der dem Tank! Die hat nur der Rahmen der Enduro!:cry:


    Denke die Rennleitung im Osten wird da weniger nen Aufstand machen, aber da lass ich mal die anderen ran! :|


    Aber ist ne hübsche, viel Spaß damit! Und nicht verbasteln, gelle?!

  • Naja das mit den Endurostreben kann man auch anders lösen. Ich hab mal gehört jemand hat das mit Lochband gemacht.


    Aber naja ich will eigentlich nur wissen wie ich sie anmelden soll.


    Also würde das gehen wenn man die Simme als S51/1 E anmeldet und auf dem Typenschild nur S51/1 steht?


    EDIT: Nein verbasteln tu ich sie nicht. ich lass es so wie es ist. Ich werde sie auch in der gleichen Farbe neu lackieren.

    Der Sumpf-Schlumpf schlumpft sich durch den Schlumpfsumpf.

    • Offizieller Beitrag

    Bestell Papiere, für das, was aufm Typenschild steht (bzw. das, was das Fahrzeug von Hause aus ist). Der Anbau der Enduro-Teile ist i.d.R. legal, das sollte keine Probleme geben.


    Und "angemeldet" wird gar nix. Oder willst du damit noch zur Zulassungsstelle? :))


    MfG
    Ralf

  • Zulassungsstelle wollt ich eigentlich nicht :D


    Naja solange es die Grünen nicht interessiert ist ja alles in Ordnung.


    Danke

    Der Sumpf-Schlumpf schlumpft sich durch den Schlumpfsumpf.

  • Mach so wie Prof gesagt hat, immer der Reihe nach:


    Papiere bestellst du für das Fahrzeug so wie's original war - und von da ab dann vorwärts arbeiten:


    Die alte DDR-Liste der "statthaften Umbauten" durchgehen und diese Dinge beruhigt "einfach so" fahren.


    Zusätzlich "einfach so" erlaubt sind Sachen, die einfach nur moderner Ersatz für alte Originalteile sind (Nachbau-Zylindergarnitur gleicher Bauweise, neuere Vergaser mit gleicher Spezifikation, stärkere Zünd- und Lichtanlage, so Zeug).


    Und was dann noch übrig ist, kannst du entweder zurückbauen oder dem örtlichen Prüferlein vorführen zwecks Einzel-Eintragung.

  • Zitat von Schwarzer_Peter

    ...stärkere Zünd- und Lichtanlage...


    ist das denn entgültig geklärt wurden, oder immernoch der stand, dass zwar viele sagen es ist legal (teilweise auch prüfer und händler), aber niemand was schriftliches hat?

  • Bei Händlern und Herstellern ist es kein "teilweise". Man bekommt von den üblichen Verdächtigen (MZA, AKF, Dumcke, ...) übereinstimmend die Antwort, die VAPE sei als Original-Ersatzteil ohne Eintragung einsetzbar.


    Von den Prüfstellen wiederum hat jeder bisher nur ein Gähnen bekommen und wurde durchgewinkt. (Mein eigener Besuch dort steht noch an, wird wohl frühestens Ende März soweit sein, wenn ich Urlaub habe.)

    • Offizieller Beitrag

    ahoi!


    das teil wiederrum sollte egentlich vonnem beinschild sein.


    wegen kba, als das anmelden was auf´m typenschild steht, ebenfalls das angeben was da original dran war (zündung, lichtleistung etc) schau dir mal die ausfüllbare email vom kba an, da steht alles drin was die wissen wollen. je mehr da steht, umso ruhiger is die dame hinterm tisch.


    gruß moe

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