S51 ohne Papiere/Licht und Tachoantrieb(dringend)

  • Hallo,


    nun wie schon angekündigt ist jetzt endlich meine S51 fertig, naja fast.


    Dinge, die man noch beheben muss:


    -Fahrzeugpapiere ranschaffen(hab nur Versicherungskarte und Kaufvertrag)
    -Batterie fehlt (also Arm raus;) )
    -Tacho geht nicht, irgentwie soll angeblich der Antrieb des Tachos fehlen
    -Licht vorne und hinten recht schwach
    -neue Reifen (habe noch PNEUNANT)


    Um das schon einmal zu sagen:
    Die Fehler werden alle behoben, nur als Schüler geht einem irgentwann auch mal das Geld für die Simmen aus,also es wird alles ersetzt.
    Des weiteren frage ich jetzt mal nur aus rein rechtlichen Gesichtspunkten.
    Ich möchte hier auch jetzt net solche Horrorantworten sondern realistische Antworten.
    Ich kenne die Rechtsebene für die Punkte beim Auto aber beim Roller ist es ja anders.


    Also...
    Was der oben aufgezählten Punkte könnte mir einen Punkt in Flensburg bringen(bin nicht scharf drauf), aber da ich jeden Tag mit der zur Arbeit fahre, da zZ die Schwalbe kaputt ist, kann es ja schnell passieren, dass mir die Rennleitung über den Weg läuft...
    Ist das oben alles eher noch Grünzone oder 10-20 € Verstoß oder schon ein Knock Out?


    Danke und Thx


    PS: Dringend ist es, weil ich die S51 jeden Tag benutze, und wenn dort ein kritischer Punkt wäre, müsste er schnell behoben werden.

    Ja komm du ruhig mit deinen Leuten, schon ok, ich komm auch alleine.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde mal spekulieren, dass sich das alles noch in der niedrigen Bussgeldzone bewegt.
    Der wichtigste Knackepunkt sind die Papiere, wenn Du mal kontrolliert wirst.
    Der wichtigste Knackepunkt sind die nicht funktionierenden Blinker, wenn Du übersehen wirst.
    Der wichtigste Knackepunkt ist der schwache Scheinwerfer, wenn Du selber sehen willst.
    Der wichtigste Knackepunkt ist der nicht funktionierende Tacho, wenn Du Dich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hältst.
    Der allerwichtigste Knackepunkt bis Du selber, weil Du offensichtlich trotz mittlerweile zwei Simmen immer noch reichlich ahnungslos geblieben bist und Dich, warum auch immer, weigerst, die netten Kerle vom Hannoveraner Stammtisch kennenzulernen.


    Peter

  • Hallo,
    die Reifen haben noch ordentlich Profil druf, sehen auf den ersten und auch zweiten Blick super aus.
    Das ich mit einem Moped uU mich und andere gefährde ist mir bewusst, dass ist mir auch im Auto oder auf dem Fußweg bewusst, dass man jeder Zeit durch unangemessenes Verhalten jemanden schaden kann.
    Also wie gesagt ich werde die Sachen zu einem nahen Zeitpunkt besorgen.


    Gibt es denn einen Busgeldkatalog für solche Fälle?


    PS:
    Also ohne Blinker fahren ist also illegal?
    Was machen denn die stolzen Besitzer einer S51N?:D:D:D:D:D


    Danke auf jeden Fall für die schnellen Antworten.

    Ja komm du ruhig mit deinen Leuten, schon ok, ich komm auch alleine.

    • Offizieller Beitrag


    Also ohne Blinker fahren ist also illegal?
    Was machen denn die stolzen Besitzer einer S51N


    Wenn original keine Blinker dran waren, dann müssen auch keine dran. Wenn original Blinker dran waren, dann müssen auch welche dran. Das steht in der ABE. Aber nicht in dem Auszug, den man mit sich führen muss. Hättest Du alles lesen können, wenn Du Dich hier im Forum schlau gelesen hättest.


    Peter

  • und Arm raushalten, das müsste doch auch gehen, und man sieht es immerhin deutlicher als die S51 6V Blinker:D

    Ja komm du ruhig mit deinen Leuten, schon ok, ich komm auch alleine.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Blinker dran sein müssen, dann musst Du sie auch verwenden. Das zusätzliche Anzeigen per Arm ist dann aber nicht verboten.


    Peter

  • also um das mal alles zusammen zu fassen:


    klar und deutlich:


    was kommt im besch*** Fall auf mich zu? (real)

    Ja komm du ruhig mit deinen Leuten, schon ok, ich komm auch alleine.

  • sind wir hier die kontrollorgane ????
    du kriegst es fertig und sagst den sheriffs " im forum haben sie aber gesagt, das ist alles nicht schlimm "
    im schlimmsten fall wird dein mopped eingezogen und du eingesperrt.
    das ist dann der fall wenn du auf grund deiner schwachen beleuchtung einen kinderwagen übersehen hast und bei rutschiger fahrbahn mit deine alten reifen einer alten omi hinten ins fahrrad gefahren bist und dann noch beim abbiegen mitten auf der kreuzung stehen geblieben bist, da du kein gas geben konntest, weil du ja den arm raushalten musstest.

    bring dein mopped in ordnung und nerv nicht mit schwachsinnigen treads. davon hast du schon genug aufgemacht.

    manche kennen mich, manche können mich

  • Hallo,


    ich hab noch einmal etwas länger gegoogelt und das gefunden bei gutefrage.irgentwas zum Thema Blinker.


    ZITAT



    Hallo,
    Generall müssen sie dran ABER:
    § 54 (STVZO) Fahrtrichtungsanzeiger
    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an 1.einachsigen Zugmaschinen,
    2.einachsigen Arbeitsmaschinen,
    3.offenen Krankenfahrstühlen,
    4.Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
    5.folgenden Arten von Anhängern:
    a)eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
    b)angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
    c)einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
    d)Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
    Quelle: StVZO - Einzelnorm
    § 2 (FZV) Begriffsbestimmungen
    Definition Leichtkraftrad: 10.Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3;
    Quelle:gesetze-im-internet.de/fzv/__2.html





    lg

    Ja komm du ruhig mit deinen Leuten, schon ok, ich komm auch alleine.

  • Das mag vielleicht soweit richtig sein (bin zu faul das nachzuprüfen), ABER bei den Simmen sind (bis auf wenige Außnahmen) die Blinker in der ABE festgeschrieben und damit ist bei Nichtmontage derselben die Betriebserlaubnis erloschen! Und des weiteren gilt: "Was am Fahrzeug montiert ist muss auch funktionieren"!



    MfG


    Matze


    Ach ja, bevor du mit dem Argument kommst:" In der ABE die das KBA verschickt steht nichts von Blinkern, also kann ich sie ja doch abmachen :-P" Das ist nur ein kleiner Auszug aus der eigentlichen Fahrzeug-ABE.

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • das gute ist dann ja, dass du garkeine abe hast... (noch nicht - hoffe ich mal für dich)


    im normalfall wenn du ohne unfall von der rennleitung angehalten wirst gibt's (vorausgesetzt der grüne ist ein aufgeweckter typ) eine mängelkarte wegen falscher/fehlender beleuchtung. Ob das zu einem bußgeld führt oder nicht ist glaube ich sogar dem sachbearbeiter überlassen - ist aber alles ohne gewähr!

  • Schwalbe: Das sind ZULASSUNGSbestimmungen. Du darfst als Hersteller ein Moped ohne Blinker bauen und typprüfen lassen.
    Das heißt aber noch lange nicht, dass jeder beliebige Otto Hampel von einem MIT Blinkern typgeprüften Moped dieselben einfach abschrauben darf.


    Zu deiner Ausgangsfrage: Jedes einzelne dieser Delikte kommt mindestens so teuer wie es gleich in Ordnung zu bringen. Wenn du dir die paar Kröten nicht leisten kannst, dann fahr mit dem Bus - dafür gibt es dann auch einen Busgeldkatalog.

  • Gibt`s nicht IRGENDWO auch nen Rechts-Fragen-Forum???
    Die Batterie ist nicht nur für die Blinker da, wenn du z. B. ein Standlicht hast, dann muss dieses auch funktionieren.
    Gerade in Bundesdeutschen Gebieten, wo Simmen naturbedingt nicht so stark gestreut sind, wird durch die unerfahrenen/ neugierigen Kontrollorgane entsprechend intensiver nachgeprüft.
    Ich persönlich schieb dein ganzes Verhalten mal auf deinen jugendlichen Leichtsinn und hoffe.

    Nen schönen Gruß aus der Kurmark wünscht Marcel

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