Hallo zusammen,
gibt es eigentlich eine genaue Vorschrift, wie weit ich die Schutzbleche an einer S51 kürzen darf?
Die beiden Polizeibeamten, welche gestern meinen Sohn angehalten haben, konnten keine genaue nennen, aber haben einen Mängelschein ausgestellt, welcher eine "unzulässige Kürzung" der Schutzbleche aussagt. Na super...
Auf meine Frage: Dann kann ich ja wieder das Crossschutzblech vorne anbauen. 10 Sekunden schweigen und dann kam die Aussage: Es ist keine Enduro! Aha....
genaueres war von den beiden nicht rauszubekommen.
Was mir auch neu war, das ich die Paiere (welche ich beim KBA nachgeordert habe) immer dabei haben muss. Seit wann das den. ich muss es doch nur versichern oder gibt es hier was neues, von dem ich nichts weis?
Kann mir jemand helfen oder Informationen geben?
Danke Euch