S51 Schutzblech kürzen zulässig?

  • Hallo zusammen,


    gibt es eigentlich eine genaue Vorschrift, wie weit ich die Schutzbleche an einer S51 kürzen darf?
    Die beiden Polizeibeamten, welche gestern meinen Sohn angehalten haben, konnten keine genaue nennen, aber haben einen Mängelschein ausgestellt, welcher eine "unzulässige Kürzung" der Schutzbleche aussagt. Na super...
    Auf meine Frage: Dann kann ich ja wieder das Crossschutzblech vorne anbauen. 10 Sekunden schweigen und dann kam die Aussage: Es ist keine Enduro! Aha....
    genaueres war von den beiden nicht rauszubekommen.


    Was mir auch neu war, das ich die Paiere (welche ich beim KBA nachgeordert habe) immer dabei haben muss. Seit wann das den. ich muss es doch nur versichern oder gibt es hier was neues, von dem ich nichts weis?


    Kann mir jemand helfen oder Informationen geben?


    Danke Euch

    • Offizieller Beitrag

    Zum Thema "Papiere" ist das Wiki Dein Freund: Allgemeine Betriebserlaubnis.


    Veränderungen an der Mopete können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, deshalb ist es selbst bei Schutzblechen sinnvoll, vorher beim TÜV oder DEKRA nachzufragen, ob das Geplante auch zulässig ist.
    IMHO gibt es in der StVZO auch dazu eine Aussage: StVZO - Einzelnorm


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    Airhead hat schon die richtige Aussage gepostet, für die Simson gelten die nationalen Vorschriften. Aber beim kürzen ist noch zu beachten, dass keine scharfen Kanten entstehen, die originalen Kanten des Schutzbleches sind umgebördelt. Andernfalls greift §30c STVZO für hervorstehende Kanten.


    Das einfachste ist, du baust ein ungekürztes originales Schutzblech dran. Ich weiss, das sieht nicht cool aus, löst aber alle Probleme. Ich sehe da kein Grund warum das kein Enduroschutzblech sein kann, das erfüllt doch alles Vorgaben der STVZO.


    MfG


    Tobias


  • Ja eben genau das hat mich verwundert. Warum sollte ich dies nicht nutzen können?
    Und die anderen beiden Schutzbleche haben auch keine scharfen Kanten. Die haben wir schön sauber gekürzt und rund gemacht.
    Die beiden Polizisten hatten wohl gestern ein richtig beschissenen Tag!


    Aber wo finde ich den die komplette Liste zu den zulässigen Umbauten? Da steht ja drinn ich darf es kürzen, aber nicht wieviel. So ein Nachweis wäre schon nicht schlecht, wenn man wieder "zwei so gut gelaunten" begegnet.

  • Ok, mal abgesehen von der Zeichnung welche ich schon igrendwo gefunden habe, gilt dieses Dokument aber nur für Fahrzeuge mit mindestens "4 Rädern".
    Das ist ja in diesem Fall nicht zutreffend...

    • Offizieller Beitrag

    Ok, mal abgesehen von der Zeichnung welche ich schon igrendwo gefunden habe, gilt dieses Dokument aber nur für Fahrzeuge mit mindestens "4 Rädern".
    Das ist ja in diesem Fall nicht zutreffend...



    die 30/50° Regel ist die EU-Vorschrift, die gilt nur für EG-Fahrzeuge.


    National gilt:


    -Abdeckung der Lauffläche ausreichend
    -Parallele mit Abstand 150mm zur Radachse, ab da muss die Abdeckung greifen
    -Vorderrad Krad: Radabdeckung ausreichend ab Senkrechte Achse nach hinten und 150m Parallele.
    Quelle §36a, Geltungsbereich für fast alle KfZ


    EG-Radabdeckung:
    -Abdeckung des gesamten Reifen:in dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor u. 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckungen mind. die Gesamtbreite des Reifens abdecken
    -Geltungsbereich für Fahrzeuge der Klasse M1
    -Für Klasse Lxe ist keine genaue Radabdeckung nach 2002/24 Richtlinie definiert
    Quelle:79-549-EWG (bis 31.10.2014) bzw. VO(EU)1009/2010 (ab 1.11.2014)



    Da Simson aber eh national genehmigt worden ist, gilt eh nur die nationale Radabdeckung nach §36a, und die ganze EU-Richtlinie ist hinfällig.


    MfG


    Tobias

  • Hallo warum möchtest du deine S51 Kotflügel kürzen ?? Leider gibt es so viele S50,S51 die einen gekürzten Kotflügel dran haben mir gefällt so etwas garnicht. Ich finde ein S50,S51 Kotflügel sollte in der original Länge bleiben weil das einfach am schönsten aussieht was die Optik angeht.Bin ich immer wieder froh das an meiner Sandy mein S51 beide Kotflügel in der original Länge sind !! Grüße Ronny.

  • Es gab übrigens für die S51 verschiedene Längen für die hinteren Kotflügel/Schutzbleche. Die Enduro hatte von allem die kürzesten. Habe ich mal in der Bucht rausgesucht: simson ratgeber | eBay Die Dekra hat sämtliche Unterlagen der KTA, wo schon mal das Moped definiert wird. Aber auch zu DDR-Zeiten wurde gekürzt und verchomt, was das Zeug (Beschaffungskriminalität) herhielt.


    In diesen Büchern wurde immer alles zulässige halbwegs übersichtlich aufgeführt:

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