s51 in der schweiz

  • hallo,


    ich habe meinen hauptwohnsitz seit 6 jahren in der schweiz.
    ich habe mir vor 6 monaten eine alte s51 gekauft und liebevoll restauriert.
    nun wurde ich von der polizei hier in der schwiez angehalten... werde jetzt vorrausichtlich eine anzeige wegen fahren eines im ausland zugelassenem fahrzeugs bekommen und ne hohe busse zahlen. weil es in der schweiz gesaetz ist das wenn ich den schweizer fuehrerschein habe (den hab ich) nicht beraechtigt bin im ausland zugelassene fahrzeuge zu fahren...


    jetzt ist die simson in deutschland nicht zulassungspflichtig, kann ich dann angezeigt werden wenn sie dich garnicht zugelassen iat...


    hattet ihr schon mal so einen fall und was kann ich jetzt machen...


    gruss und danke


    peppi

    • Offizieller Beitrag

    hattet ihr schon mal so einen fall und was kann ich jetzt machen...


    Zum Anwalt gehen. Der kennt die Tücken des schweizer Rechtssystems besser als wir.


    Grundsätzlich würd ich mich auf die Argumentation, dass das Fahrzeug in D nicht zulassungspflichtig ist, nicht verlassen. Das ist ein Streit um Begrifflichkeiten, wobei die genauen Definitionen in D und CH nicht gleich sein müssen und wahrscheinlich nach schweizer Rechtsauffassung eine Versicherung in Deutschland der Zulassung gleichzusetzen ist. Es wurde eben das gemacht, was nötig ist, um legal auf die Straße zu kommen.


    Ralf

  • jetzt ist die simson in deutschland nicht zulassungspflichtig, kann ich dann angezeigt werden wenn sie dich garnicht zugelassen iat...


    @Peppi, in der Schweiz wäre die S 51 aber als Leichtmotorrad/Leichtkraftrad zulassungspflichtig, da es dort keine Sonderregeln für Ex-DDR Fahrzeuge gibt.


    Gruss von Frank

  • Danke für die Antworten,


    ich werde jetzt mal abwarten was da noch kommt... Die Polizei und das Strassenverkehrsamt haben sich noch nicht gemeldet.


    Aber es sieht so aus als hätte ich die goldene A... karte gezogen!


    Ich werde dann melden wie es weitergeht, dass nicht noch jemand in solch eine situation kommt!


    Danke und Gruss
    peppi07

  • Du kannst warten bis der Brief kommt. Auf der Rückseite sind fast immer die Rechtsmittel erläutert: Oft hast du die Möglichkeit schriftlich Stellung zu nehmen. Bei administrativen Entscheidungen kann Rekurs eingelegt werden (ich weiss jetzt nicht was für ein Verfahren genau läuft, vielleicht eine Anzeige, ein Bussenverfahren oder was auch immer).


    Ich an deiner Stelle würde nichts machen und die Strafe hinnehmen. Dein Vergehen ist ziemlich eindeutig, ausserdem bist du schon 6 Jahre hier. Als Zuzügler hättest du die Simson relativ einfach in der Schweiz zulassen können (Befreiung von der Typengenehmigungspflicht und Zollfrei).


    Gruss


  • Du hättest das Fahrzeug hier zulassen müssen... (ist möglich, aber im Vergleich zu D recht teuer - wie fast alles)


    Das ist doch aber in der Schweiz kein Problem, da du dort sowieso das 3-4fache an Verdienst hast.
    Ich habe noch 2x Kumpels die ihr Fahrzeug auf meine Versicherung laufen haben und damit in der Schweiz fahren. ABER: nur einer davon an den Hauptsitz in der Schweiz und alle beide haben Führerschein D.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Wenn du als Ausländer in Deutschland lebst und hier einen festen Wohnsitz hast,darfst du auch nicht mit dem im Ausland zugelassenen Fahrzeug weiterfahren.Alles muß umgemeldet werden.(Denke 6 Monate schonfrist----)
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag

    Das ist doch aber in der Schweiz kein Problem, da du dort sowieso das 3-4fache an Verdienst hast.
    Ich habe noch 2x Kumpels die ihr Fahrzeug auf meine Versicherung laufen haben und damit in der Schweiz fahren. ABER: nur einer davon an den Hauptsitz in der Schweiz und alle beide haben Führerschein D.



    Selbst das ist böse, denn:


    NEU IN DER SCHWEIZ


    MfG


    Tobias

  • Hm mal ansprechen darauf. Würde dann aber nur sein Problem sein.
    Ich verstehe nicht, warum man seinen Führerschein umschreiben soll, denke das bezieht sich nur auf Menschen die auch die Schweizer Staatsbürgerschaft haben wollen. Und wer will das schon??
    Der Boom ist vorbei und nun geht es langsam an die Substanz, noch paar Jahre und da sieht es genauso aus wie in D.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

    • Offizieller Beitrag


    Ich verstehe nicht, warum man seinen Führerschein umschreiben soll, denke das bezieht sich nur auf Menschen die auch die Schweizer Staatsbürgerschaft haben wollen.



    Nö, ist in Deutschland ja auch so. Wer einen festen Wohnsitz in D als Nicht-EU-Ausländer hat, muss nach 6 bzw. maximal 12 Monaten seinen Lappen umschreiben lassen. Das geht teils nur mit Prüfungen.


    MfG


    Tobias

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