• Ich habe mal eine Frage die mir schon länger unter den nägeln brennt! Wenn man eine orgi S70 umbaut auf s51 und diese beim tüv oder bei der dekra vorstellt und umschreiben lässt ist das dann eine neuzulassung? Eigentlich schon oder? Und mit einer neuzulassung wäre doch dann auch die 60km/h zulassung weg?
    Und dann noch eine frage ich habe an meiner s51 einen flachen crosslenker drauf mit abe muss ich den eintragen lassen und wenn wo zu der s51 hat man doch keine Fahrzeugpapiere da hat man doch nur ne abe, mein simsonhändler hatte gemeint ich müsse da immer nur die abe zu dem lenker mit mir führen und nichts weiter! kann mir einer sagen was da farse ist? wäre euch dankbar!


    Danke um jede antwort!
    mfg pati

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Pati

    Ich habe mal eine Frage die mir schon länger unter den nägeln brennt! Wenn man eine orgi S70 umbaut auf s51


    Wer macht sowas? S51 gibt's wie Sand am Meer, dafür baut man doch keine der seltenen S70 um. Wahrscheinlich macht man sogar noch ein paar Euronen Gewinn, wenn man die tauscht.

    Zitat

    Und dann noch eine frage ich habe an meiner s51 einen flachen crosslenker drauf mit abe muss ich den eintragen lassen und wenn wo zu der s51 hat man doch keine Fahrzeugpapiere da hat man doch nur ne abe, mein simsonhändler hatte gemeint ich müsse da immer nur die abe zu dem lenker mit mir führen und nichts weiter!


    Wenn in der ABE steht, dass der Lenker für das Fahrzeug zugelassen ist, reicht das.


    MfG
    Ralf

  • Zitat von Pati

    Und dann noch eine frage ich habe an meiner s51 einen flachen crosslenker drauf mit abe ...


    Du hast mit grosser Wahrscheinlichkeit keine ABE für den Lenker, sondern einen Prüfbericht oder ein Teilegutachten. Deswegen musst Du mit dem Lenker mindestens eine Anbauabnahme machen lassen (§ 19/3 StVZO), hat er nur einen Prüfbericht sogar eine Abnahme nach § 19/2 StVZO.


    Gruss von Frank

  • ja danke!
    ich weis auch das niemand nen orgi s70 umbauen würde es hätte mich nurmal interresiert was dann mit der 60km/h zulassung geworden wäre!


    mfg pati

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Pati

    ja danke!
    ich weis auch das niemand nen orgi s70 umbauen würde es hätte mich nurmal interresiert was dann mit der 60km/h zulassung geworden wäre!


    Meiner Meinung nach würde das Ding dann nicht unter die Ausnahmeregelung fallen, weil es ja in dieser Form am Stichtag 1992 noch nicht in Verkehr war. Also nix mit 60km/h.


    MfG
    Ralf

  • Hallo Ralf,


    gemäß Einigungsvertrag gibt es wesentliche 2 Voraussetzungen für die 60 km/h: Das Fahrzeug muss den Regelungen der ehm. DDR für Kleinkrafträder entsprechen und das Fahrzeug muss auf dem Gebiet der ehm. DDR bis zum Stichtag erstmals in den Verkehr gekommen sein. Beides wäre der Fall, insofern (und mit entsprechenden Vermerken im Gutachten) dürften die 60 km/h unproblematisch sein. Zu Umbauten / Umrüstungen äußert sich der Einigungsvertrag nicht (hat damals wohl auch niemand dran gedacht)


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Pati

    ja danke!
    ich weis auch das niemand nen orgi s70 umbauen würde es hätte mich nurmal interresiert was dann mit der 60km/h zulassung geworden wäre!


    mfg pati


    mal im ernst,ist zwar immer so ne streitfrage,aber wenn es keiner ernsthaft vor hat (und das will ich doch mal stark hoffen) dann ist die frage ein bischen unwichtig,oder :wink:

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