Schallgrenzwerte DDR

  • Hallo,


    ich plane einen Umbau am Duo, den ich auch mit dem Tüv abgesprochen habe. Bezüglich der Abgase gab es damals in der DDR ja noch keine Grenzwerte, aber wie sieht das mit Schallgrenzwerten aus. Ich vermute mal stark, dass es welche gab, aber wie hoch waren die? Hat jemand von euch noch die Gesetzes/Verordnungs-Texte in denen die Grenzwerte beschrieben sind? Oder kann mir jemand einen Tip geben, wo ich die besorgen kann?
    Ich brauche irgendwas, damit der Tüv Prüfer ein gutes Gewissen haben kann, wenn er meinen Umbau zulässt.


    Viele Grüße


    Gunnar

  • Hi,


    im neuen Auszug der ABE vom KBA steht der Geräuschpegel mit drin:
    89 dB innen, links und rechts jeweils ein bißchen weniger.
    Ich weiss nicht mehr wo, meine aber gelesen zu haben, dass dafür auch schon zu DDR-Zeiten eine Ausnahmegenehmigung nötig war, und es diese auch gegeben hat. Evtl. steht das auch in der ABE, aber die habe ich gerade nicht da.


    Wenn ich das finde, geb ich nochmal Bescheid.


    Gruß, Jens

  • Hallo,


    Die Geräuschpegel für Kraftfahrzeuge und Anhänger waren in der TGL 39-852 festgelegt, vielleicht hat die irgendwo noch einer.
    Emmisionsgrenzwerte gab es auch in der DDR, die waren in der TGL 22-984, 25-105, 25-782 und 26-391 festgelegt.


    mfg Gert

  • Also nach meinem Rechtsverständnis würde man wohl heutzutage beim Umbau eines Duos für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis auf die Schallgrenzwerte nach aktuellen bundesdeutschen Rechtsvorschriften abstellen und sich hierbei nicht nach alten DDR-Bestimmungen richten.
    Bei irgendwelchen Umbauten und Eigenkreationen besteht nämlich kein Vertrauensschutz auf das Fortgelten früheren Rechts mehr. Der gilt in der Regel nur für unveränderte Fahrzeuge entsprechend der alten ABE.

  • Ich möchte mal sagen das stimmt nicht ,
    der Auspuff würde nur eingetragen werden , wenns den geht.
    Ps ,über 89 db wird nichts eingetragen .
    mfg

  • Was stimmt nicht.


    Wenner einen Auspuff eintragen will so muß dieser die heutigen Schallgrenzwerte erfüllen.


    Genauso wie du heute einen offenen Luftfilter ins Auto auch nicht mehr eingetragen bekommst weil neue Grenzwerte / Prüfverfahren raus sind.

  • Was Dummschwaetzer geschrieben hat ,
    es richtet sich nach den Bestimmungen der DDR Zulassungen ,
    der Auspuff wird erlaubt , wenn Er sich an den DDR Richtlinien hält,
    und nur dann wenn der Auspuff den der Bauart entsprechenden
    Art und Anbauten richtet , oder schon mal zugelassen worden ist .
    Ist das nicht der Fall , so wird das Moped , bzw, Krankenfahrstuhl
    als Neuabnahme behandelt , ist Aufgrund der Leistung kein Moped mehr
    sondern ein Kleinkraftrad , Fahrstuhl und muss versteuert werden , unterliegt den Tüv vorschriften , muss alle 2 Jahr zum Tüv .
    Sollte ich falsch liegen berichtigt mich bitte.
    mfg

  • Das ist aber richtig....


    Alles was alt ist darf weiterlaufen ... Alles was man "neu macht " ( an Umbauten ) oder umbaut muß der TÜV abnehmen außer es ist schon damals erlaubt bzw die Teile sind typisiert.


    Bestes Beispiel offener Luftfilter beim Auto.


    EIntragungen bis 2005 ( weiß ich aber nicht genau ) mit ABE und Teilegutachten kein Problem.


    Dann wurden die ABEs und Teilegutchten üngültig erklärt und es dürfen nur noch alle mit angebauten eingetragenen Teilen rumfahren. Es werden keinen neuen verbaut bzw eingetragen weil die der neuen Gesetztes / Regellage nicht mehr entsprechen.


    Anderes Beispiel sind Bullenfänger... Auch wenn du ein altes Auto hast und einen alten Bullenfänger mit einer alten ABE. Du darfst diese nicht mehr anbauen da nach jetziger Gesetzteslage die Teile verboten sind.


    Bestandsschutz hat seine Grenzen.


    Genauso bei der Simme. Du kannst gerne ranbauen und rumbauen. Bis auf den Bingvergaser der als Ersatzteil eingestuft wurdefällt mir nix externes ein was erlaubt wäre bzw noch unter die alten ABEs fallen würde bis auf die STandardumbauen ( Enduroauspuff... Motor usw )

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