Hallo,
da mein alter Reflektor doch recht stumpf geworden ist muss ich mir über kurz oder lang einen neuen Scheinwerfereinsatz zulegen
War heute auch schon bei einem Händler. Dieser hat allerdings nur Einsätz ohne E-Prüfzeichen. Laut Auskunft des Händlers ist ein E-Prüfzeichen bei bauartgleichen Scheinwerfereinsätzen nicht nötig und wohl auch aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Habe im Netz dazu folgendes gefunden:
"Erstens: Es kann keine neue Prüfziffer für eine Beleuchtungseinrichtung nach längst hinfälligen Normen mehr erteilt werden. Das ist keine Frage der Mühe, es geht schlicht nicht, weil die alten Funzeln durch die aktuellen Normprüfungen durchfallen würden. Für andere wieder ist der Einsatzzweck an sich inzwischen nicht mehr zulässig, Lenkerendenblinker ohne zusätzliche Blinker am Heck zum Beispiel.
Zweitens: Die alte Prüfziffer ist mit der Produktionseinstellung der jeweiligen Leuchte beim Ersthersteller verfallen.
In Kombination dieser beiden Fakten ist das Thema "Nachfertigung mit Prüfzeichen" schlicht und ergreifend durch - und über MZA zu maulen, wie's bei jeder Gelegenheit so bequem und opportun ist, ändert das auch nicht."
Heißt das, dass ich den Scheinwerfereinsatz benutzen darf oder muss ich einen DDR-Scheinwerfereinsatz mit dieser Schlängellinie verbauen? Wie ist da die rechtliche Lage???