Schlappen an den Füßen

  • Hallo,


    darf man mit Schlappen Schwalbe fahren? Also ich meine welche die hinten offen sind (FlipFlops o.ä.)!
    Selbst beim Autofahren ist diese Frage umstritten, aber auf der Schwalbe würde dieses natürlich direkt jedem Polizisten ins Auge stechen. Das einzige was diesen gegebenenfalls stören könnte wäre, dass man die Fußbremse nicht richtig betätigen könnte oder das Schalten ... oder was auch immer sich der Mann in grün einfallen lässt.
    Ich persönlich denke, dass Schlappen das Schwalbe(!)Fahren nicht behindern!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mir die meisten dieser Schlappen-Träger so anseh, können die nichtmal einfach geradeauslaufen. Und wer dann auch noch der Meinung ist, damit sicher ein Kraftrad bedienen zu können, muss ein gestörtes Verhältnis zur Realität haben.


    Selbst wenn es erlaubt wäre, würde der gesunde Menschenverstand "nein" sagen.


    MfG
    Ralf

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von MeisterZopf

    Ich dachte immer, dass man im Straßen(kraft)verkehr immer schuhe haben muss, die über die Fersen gehen (Also feste Schuhe oder Sandalen)...


    Das gilt IMHO nur für Berufskraftfahrer. Was du privat tust, ist deine Sache, grundsätzlich verboten ist es nicht, ebensowenig wie hochhackige Schuhe. Im Falle eines Falles wird man dir aber wegen der Schlappen möglicherweise eine Mitschuld aufbrummen, auch wenn du eigentlich komplett unschuldig warst.

  • die berufskraftfahrer fahren doch glaub auch größtenteils in latschen.


    und, wnen ihr mal ne fahrschule besucht hättet, müsstet ihr eigentlich wissen ,dass man auf krafträdern immer schuhe trägt die über den knöchel gehen(also stiefeln), udn u mganz genau zu sein müsste man eiegntlich schuhe mit knöchelschutz tragen(motorradstiefeln). ich persönlich fahre mit wanderschuhen und bin der meinung, dass die imemr noch sicherer sind als turnschuhe oder ähnliches.
    es soll auch leute geben die in chucks fahren, naja, mein fall isses definitiv nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Schlappen kannst du auch als Berufskraftfahrer tragen, aber dann müssen die hinten Riemen haben. Dass die das fast alle anders handhaben, steht auf einem anderen Blatt.


    Ich trage auch den ganzen Sommer über (besser gesagt, bei weniger als 2cm Schnee :)) ) Schlappen, allerdings nicht auf dem Motorrad. Aufm Roller bin ich damit aber auch gefahren. Das sind allerdings auch welche, aus denen man hinten nicht sofort rausrutschen kann und mit denen man entgegen der Meinung vom Ralf auch geradeaus laufen kann.......wenn man nicht besoffen oder zugekifft ist. :D

    • Offizieller Beitrag

    Antreten? Wasn das? :D


    Ach ja, das war mal vor langer Zeit. "Angetreten" wird mein SR mit beiden Daumen, der rechte, um den Choke zu zieher, der linke um den umfunktionierten Taster der Lichthupe zu drücken. :bounce::bounce::bounce:


    Stürzen ist natürlich so eine Sache, wobei die Füße eher nicht ganz so schlimm gefährdet sind. Eher erwischt es Kopf, Arme und Knie, weshalb eine gute Hose mit Protektoren fast noch wichtiger wäre als feste Schuhe. Wer in ner Jeanshose fährt, kann auch die Sandalen anlassen. Es fährt halt ein gewisses Risiko mit und ich hab das auch keinesfalls zur Nachahmung empfohlen. :wink:

  • also ich fahr immer mit hohen schuhen, aber teilweise nur mit jeans statt mit motorradhosen.


    und: ein richtiges Motorrad wird immer noch angetreten und nicht angedrückt :D


    e-start, brauch man das? ist ja schon fast wie bei den muschifön-fahrern.


    und um ehrlich zu sein, ich trete auch nur noch selten an, denn ne richtige rennmaschine wird angeschoben. :D

  • Die maßgeblichen verkehrsrechtlichen Regelungswerke (StVG, StVO, StVZO, FeV) enthalten keine (ausdrückliche) Bestimmung, die dem Fahrzeugführer das Tragen bestimmten Schuhwerks vorschreiben oder verbieten. Deswegen ist auch kein Bußgeldtatbestand hinreichend klar anwendbar. Dies wäre die rein ordnungsrechtliche Dimension.
    Das Ganze hat aber eine haftungs- und versicherungsrechtliche Dimension: Die haftungsrechtliche Dimension wurde schon angesprochen. Die versicherungsrechtliche kommt hinzu und sieht wie folgt aus: Falls Du einen Unfall hast, und sich herausstellt, dass das unzureichende Schuhwerk ursächlich war, wird keine Versicherung ein Problem haben, Dir das als "grob fahrlässige" Herbeiführung des Unfalls unterzujubeln. Mit der Folge, dass sie nach § 81 II VVG n.F. berechtigt ist, die Leistung dem Verschuldensgrad entsprechend zu kürzen. Nach dem alten Versicherungsrecht bis 31.12.2007 gab es sogar ein "Alles-oder Nichts"-Prinzip; die Versicherung wurde vollständig leistungsfrei. Das kann also trotzdem sehr teuer werden.
    Hier noch mal ein Überblick.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

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