schmiermaxe.net

  • Ein defenitiv schlechter Händler
    (ÄNDERUNG ÄNDERUNG)
    Firma Schmiermaxe hat sich heute bei mir Telefonisch gemeldet und mir mitgeteilt das ich diese zu unrecht Bet.. genannt habe. Somit wurde mir mit dem Rechtsanwalt der Fima gedrocht. Um zu meine gunsten und um die Firma Schmiermaxe nicht zu schädigen, NEHME ICH HIERMIT MEINE AUSSAGE MIT SOFORTIGER WIRKUNG ZURÜCK.


    Jedoch ist die Sachlage ein Tatsache die bis heute noch nicht geklärt worden ist. Es könnte dies aber von Schmiermaxe in den nächsten Tagen erfolgen.



    Zur Sachlage:
    anfang Mai habe ich mit bei schmiermaxe zwei ovale Spiegl mit M8 Gewinde gekkauft. Diese waren auch recht flott bei mir. Ich hatte jedoch keine Zeit diese gleich zu montieren leider hatte ich erst ein Woche später Zeit dafür gefunde. Der linke Spiegel passte wunderbar. Den rechten wollte ich eindrechen und stellte fest das es nicht geht, nach genauem hinschauen stellte ich fest das der rechte Spiegel ein Linksgewinde hat und nicht wie üblich ein Rechtgewinde. Ich also den Händler sofort angerufen und ihn gefragt warum er nicht in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen hat. Er meinete das eigentlich beide Spiegel ein normales Rechtsgewinde haben sollten. Er versprach mir sich mit dem Hersteller in verbindung zu setzten und mich danach zu benachritigen ob zufällig ein Fehlproduktion vorliegt, natürlich konnte er bei seinen Spiegeln die er auf Lager hatte keine fehler feststellen. So zwei Wochen gewartet nicht tat sich, ich angerufen und er meinte nur noch das der Hersteller sich noch nicht bei Ihm zurückgemeldet hat. Natürlich hat der Händler(schmiermaxe) vorher meine Telefonummer bekommen um mich zurück rufen zu können. Der Standart satzt der immer am Telefon kam hies immer (als ich ihn angerufen habe) " Ick sachte dir doch ick ruf dich schon zurück wen ick was wäss". Abgesehen von den ganzen Telfongespächen bei denen ich immer wieder abgewimmelt wurde nach dem Moto "Der Chef ist gerade nicht da" "Oder ich weis von nichts" ist bis heut nicht geschen."



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    MfG
    Ostnostalgie

  • also zur rechtslage:


    laut fernabsatzgesetz kannst du internetgeschäfte innerhalb von 14 tagen rückgängig machen (wiederrufen) auch wenn du die ware schon hast.


    zudem kannst du bei einem mangel die ware umtauschen. ich finde ein linksgewinde ist ein solcher mangel. d.h. die ware erfüllt nicht die beschreibungen. also umtausch innerhalb von 2 jahren(gewärleistung).
    dabei können die versender nicht einmal etwas dagegen machen weil das so seit 1.1.2002 im gesetz festgeschrieben ist.


    lasse dich nicht mit solch lapidarem gewäsch abspeisen, sondern bestehe auf einen umtausch. das ist dein recht (auch wenns schon ausgepackt ist)

  • Auf den Umtausch bestehen?! Was ist, wenn er nicht reagiert? Wie soll das konkret ablaufen? Mit einer Fristsetzung und dem Einsenden der Ware mit Aufforderung zur Rückzahlung des Geldes?


    Gruß Alfred

  • Sehr geehrter Herr ...


    hiermit fordere ich Sie letzmalig auf den mir am (Rechnungsdatum/ Rechnungsnummer) gelieferten fehlrhaften Spiegel (Links- statt wie beschrieben Rechtsgewinde) entweder zurückzunehmen und mir den vollen Kaufpreis zu erstatten oder aber mir einen der Bestellung entsprechenden Spiegel zu liefern. Sollte ich bis zum ...(1 Woche) keine befriedigende Antwort von Ihnen erhalten werde weitere Schritte unternehmen.


    Mit freundlichen Grüßen



    ...

  • geld zurück gibt es zunächst mal nicht. setze ihm eine angmessene frist, sei großzügig und gebe ihm 2 wochen. in dieser frist muss er dir das mängelfreie teil liefern. wenn er es nicht kann, dann kannst du erst geld zurück verlangen. allerdings würde ich unbedingt auf nachlieferung bestehen , sonst haste 2 unterschiedliche spiegel an der kiste. dann versuche gleich den anderen mit um zu tauschen, denn du hast ja beide bestellt damit es ein einheitliches bild gibt ;)


    das ganze solltest du ihm zu faxen, dabei wäre es gut wenn du den sendebeleg (mit verkleinertem bild des faxes (muss nicht ist aber besser)) aufheben würdest.


    wenn er die frist verstreichen lässt, gehste zum amtsgericht und machst einen mahnbescheid gegen ihn. das kostet ca 20 euro und die gebühren dafür werdem ihm draufgeschlagen. gegen den mahnbescheid kann er einspruch erheben, dann geht das ganze vor gericht (wird hier warscheinlich nicht wegen geringfügigkeit). jedenfalls wenn der einen mahnbescheid bekommt wird er dir (so denke ich) das ganz schnell bezahlen, die meisten haben angst vor soetwas und du bringst damit zum ausdruck dass du es todernst meinst.

    • Offizieller Beitrag

    Leider ist es bei solch geringwertigen Waren so, dass man den Rückversand selber bezahlen muss. Die Grenze liegt bei 40 Euro. Das gilt bei Umtausch oder Rückgabe wegen nichtgefallen. Dieser Händler wird mit Sicherheit nicht freigemachte Sendungen ablehnen und dann steht man dumm da. Was jetzt, für vielleicht 20 Euro den Rechtanwalt bemühen, lohnt nicht. Was immer gut kommt und nichts weiter kostet, als ein eiskaltes Lächeln, ist eine Anzeige wegen Betruges. Hier wurde mit einer minderwertigen Ware der Preis für eine ordnungsgemäße erzielt und damit der Käufer getäuscht und geschädigt. Da der Verkäufer nicht gewillt ist, das rückgängig zu machen, kann ihm erstmal Vorsatz unterstellt werden und damit ist die Anzeige gerechtfertigt.


    Drohe ihm damit und du wirst sehen, dass sich etwas bewegt. Du darfst dann aber auch nicht kneifen und musst spätestens eine Woche nach der Androhung zur Polizei gehen, falls sich nichts tut. Ein Kollege von mir hat so einen ebayer mal ganz schnell in sie richtige Spur gelenkt.

    • Offizieller Beitrag

    Lass dich nicht einschüchtern. Mit dem Anwalt können die schnell drohen. Der wird nicht tätig und wenn doch, bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Die Firma soll einfach ihren Garantieverpflichtungen nachkommen und fertig. Mehr verlangt keiner. Wenn die das nicht machen, haben sie dich beschissen, fertig, aus, basta. Drohe du ebenfalls mit einer Strafanzeige, damit was bewegt wird. Sonst haben die dich ruhig gestellt mit ihrer Drohung und wieder endlos Zeit geschunden. Du musst Druck machen, bis die die Schnauze voll haben.

  • Immer mit der Ruhe! Sie wollten mich ja nicht wegen diesem Thread an sich verklagen sondern wegen dem Fakt das ich Sie Bet... dargestellt habe. Das ist Ruf schädigung. Da hat ja Fa.Schmiermaxe recht. Jedoch können Sie mich nicht wegen der geschilderten Sachlage verklagen. Am Telefon hies es nur wenn ich diese Ausage der (Betr...) rausnehme kann man noch einmal über die Spiegel reden.


    MfG


    Ostnostalgie

    • Offizieller Beitrag

    Da würde ich doch sagen: Jetzt erst recht. Gib ihnen maximal eine Woche Zeit und dann zieh das Ding durch, falls du dann nicht endlich deine Spiegel hast. Was wollen diese Vögel von dir. Du hast deinen Teil des Geschäfts erfüllt (weil bezahlt) dafür aber nur Murks und Ausflüchte erhalten statt ordentlicher Ware. Da ist es mehr als recht, von Betrug zu reden, auch öffentlich. Die hatten reichlich Zeit ihren Ruf zu erhalten bzw. wieder herzustellen.


    Also: eine Woche, nicht einen Tag länger.

  • Ich werde schon drauf achten das Schmiermaxe seine Pflichten nachkommt. Mal sehen welche weiteren Schritte von Fa.Schmiermaxe erfolgen(vielleicht zum positiven). Sollten keine erfolgen dan glaube mir, von mir werden welche folgen, nur in welche Richtung das zeigt sich erst.

  • Zitat


    Original von mboogk:
    Leider ist es bei solch geringwertigen Waren so, dass man den Rückversand selber bezahlen muss. Die Grenze liegt bei 40 Euro. Das gilt bei Umtausch oder Rückgabe wegen nichtgefallen.



    sorry, aber das ist wieder ein irrglaube der so nicht stimmt. prinzipiell ist kein händler verpflichtet die waren zurückzumehmen. eimal geschlossene verträge bleiben bestehen. wenn er das tut dann macht er es auf seine rechnung, also aus kulanz. dabei kann er verlangen dass es ihm frei zugeschickt wird. ausnahme des fernabsatzgesetzes (z.b. internetbestellung), dort kann der kunde innerhalb von 14 tagen wegen nichtgefallen vom kaufvertrag zurücktreten.
    und jetzt kommt der hammer: wird auf dieses recht (vom 14-tägigen rücktritt) nicht extra hingewiesen, verlängert sich das rücktrittsrecht auf 2JAHRE!!!!!!! die betonung liegt hierbei auf extra, ein aufführen in den AGB´s reicht da nicht aus.



    falls jetzt, wie in diesem speziellen fall, eine mangelhafte lieferung vorliegt, ist das rücksenden für den kunden portofrei. der verkäufer muss alles übernehmen. das gleiche gilt für irgendwelche gewährleistungsansprüche.


    also das mit dem zurückschicken vorher abklären und auf versandkostenfreiheit bestehen. das ist dein recht!!

  • nochmal zu der geschäftstaktik der firma schmiermaxe.net


    durch das verhalten der firma schmiermaxe.net, das du geschildert hast "mit dem abwimmeln", "keine ahnung um was das es geht" und "chef gerade nicht da" usw. sieht das meiner meinung nach sehr nach einer sehr unseriösen firma aus.


    irgendwie verhalten sich, meiner meinung nach, alle unseriösen firmen so. erst mal den kunden ruhigstellen und zeitschinden, irgendwann wird der schon mal die klappe halten und sich nicht mehr melden.


    ich finde es gut, dass du das in das forum gepostet hast, so haben sie wenigstens davon kenntnis bekommen. auch wenn die firma schmiermaxe.net meiner meinung nach falsch reagiert hat. dir mit dem rechtsanwalt zu drohen anstatt auf deine gerechtfertigten forderungen einzugehen, ist für mich persönlich der beweis, dass es sich bei der firma schmiermaxe.net um seine sehr unseriöse firma handelt.


    ich persönlich werde jedem der mich nach meiner meinung fragt, davon abraten bei der firma schmiermaxe.net einzukaufen. da gibt es meiner meinung nach firmen die mit den kunden besser umgehen.


    opi, der nie etwas bei der firma schmiermaxe.net kaufen wird

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von simmiopi:



    sorry, aber das ist wieder ein irrglaube der so nicht stimmt. prinzipiell ist kein händler verpflichtet die waren zurückzumehmen. eimal geschlossene verträge bleiben bestehen. wenn er das tut dann macht er es auf seine rechnung, also aus kulanz. dabei kann er verlangen dass es ihm frei zugeschickt wird. ausnahme des fernabsatzgesetzes (z.b. internetbestellung), dort kann der kunde innerhalb von 14 tagen wegen nichtgefallen vom kaufvertrag zurücktreten.



    Ich war von einem Versandgeschäft ausgegangen, wegen der Telefonate, dann liege ich mit obiger Meinung richtig. Wenn man was im Laden gekauft hat, kann man das natürlich nicht so einfach zurück geben.

  • Zitat


    Original von mboogk:



    Ich war von einem Versandgeschäft ausgegangen, wegen der Telefonate, dann liege ich mit obiger Meinung richtig. Wenn man was im Laden gekauft hat, kann man das natürlich nicht so einfach zurück geben.




    dann ist es ja gut.


    nur ist unter der bevölkerung weitläufig die meinung, dass man waren innerhalb von 14-tagen bei nicht gefallen umtauschen kann. und das auch bei kauf im laden. ich wollte nur darauf hinweisen dass dem nicht so ist. wenn das ein verkäufer das so macht, ist das seine eigene entscheidung und er macht das aus kulanz und nicht weil er das muss.


    ich dachte auch dass du diesem irrglaube verfallen bist ;)

  • das frühere gesetz (wandel,minderung,usw.) wurde zum 1.1.2002 gründlich überarbeitet und ist meiner meinung nach viel kundenfreundlicher geworden. nur wissen viele kunden nicht was ihnen nach dem neuen recht zusteht und auf was sie bestehen können. die händler versuchen es natürlich immer mängel auf die für sich günstigeren weg zu lösen.
    wenn man da als kunde aufgekärt ist hat man es da viel besser. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Leider erschwert dieses Gesetz aber auch Gelegenheitsgeschäfte z.B. bei ebay.


    Dort muss ich als Verkäufer immer dreimal drauf hinweisen, dass eine intakte Ware ohne jegliche Garantie und als defekte Bastlerware angeboten wird, nur um den Garantiebestimmungen aus dem Weg zu gehen. Wenn ich Kleinkram für wenige Euro verkaufe, kann ich keine Garantie bieten und auch die Ware nicht zurück nehmen. Dort hat man eindeutig übertrieben.


    Für Käufer ist die ganze Geschichte mit zwei Jahren Garantie etc. und der generellen Rückgabe eine feine Sache bei Versandgeschäften.

  • als bastlerware brauchst du das als privatperson nicht anbieten. du kannst als privatperson von gesetzeswegen die gewährleistung generell ausschliessen. du muss das aber extra machen sonst musst du auch 2 jahre gewährleistung leisten.


    Mein Vorschlag für einen verkauf bei ebay (ist übrigens von einem juristen formuliert worden):


    Besichtigung und Übergabe:


    Der Artikel kann bei mir nach Terminabsprache besichtigt werden. Übergabe erfolgt nach Ende der Auktion ebenfalls bei mir.



    Porto und Verpackung:


    Sollte ein Käufer die Versendung wünschen richte ich mich ganz nach dessen Vorgaben. Die Versandkosten hat der Käufer zusätzlich zum Auktionspreis zu entrichten. In jedem Fall übernimmt der Käufer das alleinige Versendungs-Risiko entsprechend § 447 BGB. Als Verpackungspauschale berechne ich.....



    Gewährleistung:


    Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Eine Gewährleistung oder Garantie wird ausgeschlossen. Mit der Abgabe des Gebotes akzeptiert der Bietende diese Bedingungen und verzichtet auf jegliche Gewährleistungsansprüche. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind.

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