Hallo zusammen,
hab hier eine richtig geile Seite für mein Lieblingshobby gefunden.
Hab mir im vergangenen Winter eine Schwalbe gekauft, bzw. für meine Freundin zu Weihnachten, selbst bin ich schon länger in Besitz eines solchen Vogels.
Kein Problem hab ich überall gelesen, Papiere kann man ohne weiteres neu anfertigen lassen (hoffentlich sind die recht schnell da).
Jetzt aber meine Frage zu der ich hier nirgendwo ne Anwort gefunden habe:
Meine "Luise" darf mit orginalpapieren noch die 60 km/h fahren.
Gilt das dann auch für die Fahrzeuge die neue Papiere ausgeschrieben bekommen?
Oder fallen die unter die Rubrik neues Gefährt (das mit dem Datum etc.) und dürfen nur noch 45 km/h laufen.
Altes Gefährt aber neue Papiere, keiner weiss daher die Erstzulassung.
Gruss Basser