Schwalbe Gepäckträger - TÜV meint: Selbstbau nicht erlaubt

  • Hallo,


    inspiriert durch die Schwalben von w ww.schwalbenflug.com wollte ich mir auch eine Seiten-Gepäckträger-Halterung selbst bauen. Da ich hier im Forum schon mal rumgestöbert habe über die rechtliche Seite des Selbstbaus, allerdings da keine klare Aussage zu dem Thema gelesen habe, dachte ich mir, ich rufe einfach mal beim TÜV hier in Hamburg an.


    Also, Telefonhörer geschnappt, Nummer gewählt, Sachlage geschildert.


    Antwort: Ein Selbstbau (also eine eigene Konstruktion) ist in jedem Fall NICHT erlaubt, es dürfen nur für ein Fahrzeug zugelassene Teile mit ABE vom Hersteller verwendet werden.


    Solche interessanten Selbstbau-Sachen wie der Munitionskisten-Halter aus Regalwinkeln (gesehen hier im Forum) dürften also definitiv nicht für den Strassenverkehr zugelassen sein.


    Auch meine Frage, ob ich mir nicht einfach was selbst bauen könnte und dann beim TÜV vorbeifahre und mir ein "Okay" abhole, wurde verneint, in dem Fall müsste erst ein Gutachten inklusive Materialprüfung in Auftrag gegeben werden, was nicht gerade billig ist.


    Konsequenz übrigens bei einem Unfall mit selbstgebauten (und ohne ABE / nicht vom TÜV abgenommenen) Haltern: Versicherungsschutz weg, auch wenn unverschuldet. Nur mal so nebenbei, falls sich jemand fragen sollte, warum mir das wegen der Legalität so wichtig ist.


    Was übrigens die Packtaschen für Motorräder betrifft: Diese müssen ja auch irgendwie festgemacht werden, und da die Schwalbe keine Halterungen für Taschen hat, fällt diese Möglichkeit auch flach (laut TÜV).


    Lange Rede, kurzer Sinn:


    Gibt es vielleicht einen Hersteller, der "serienmässige" Gepäckhalter für die Schwalbe im Programm hat?


    Oder eine andere Möglichkeit (ausser Rucksack auf dem Rücken), sein Gepäck legal an den Seiten anzubringen?


    Gruß
    Marc



    P.S.: Den Autor von schwalbenflug.com habe ich mal per email angeschrieben, bin schon sehr gespannt, ob und welche Antwort ich bekomme!

  • Wenn Du es so siehst, bleiben Dir nicht viele Möglichkeiten. Eine davon ist, dass Du Dir einen originalen Anhänger für die Schwalbe besorgst. Die andere Variante ist schwieriger umzusetzen. Ich habe mal ein Bild von einer Schwalbe gesehen, an der noch zu DDR-Zeiten zwei Körbe aus Metallgeflecht an den Seiten anebracht wurden. Ob das damals legal und von einem Hersteller war, kann ich nicht sagen.


    Also, ich denke, es ist das beste, Du packst eine Tasche auf den Motortunnel und noch einiges hinten auf den Gepäckträger. Ansonsten bleibt nur der Anhänger. Eine weitere Möglichkeit wäre, auf S50/S51 oder SR50 mit originalen Seitengepäckträgern umzusatteln.


    Gruß!
    Al

  • Moin,


    gabs da nicht diese regelung das anbauten wie gepäckträger und topcase
    verbaut werden dürfen solange sie ohne werkzeug demontierbar sind?!


    also einfach alles mit flügelmuttern befestigen und schon ist es nach gesetz
    kein fester aufbau mehr und den tüv interessiert es nicht mehr!


    mfg
    lebowski

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Zitat von Alfred

    Ich habe mal ein Bild von einer Schwalbe gesehen, an der noch zu DDR-Zeiten zwei Körbe aus Metallgeflecht an den Seiten anebracht wurden. Ob das damals legal und von einem Hersteller war, kann ich nicht sagen.


    Moin habe da auch ein Bild. Dazu stand da noch, dass die max Beladung 5kg je Korb sein durfte.


    Würde mich auch interessieren ob es die noch gibt. Habe die noch nie gesehn.


    Gruß aus dem schönsten Bundesland der Welt



  • Tja, diese Aussage habe ich hier im Forum schon öfters gelesen, allerdings habe ich noch keinen rechtlich sicheren Nachweis über die Existenz dieser Regelung gefunden (scheint fast so, als ob das eher aus dem Reich der Märchen und Sagen stammen würde, irgendwie findet man immer den Hinweis, "dass es diese Regelung irgendwie geben soll", nach dem Motto: Der eine schreibt vom anderen ab, keiner hat's je überprüft :| ) Kann denn jemand bestätigen, dass das so richtig ist?


    Wie auch immer, wäre natürlich klasse, wenn die "Flügelmutter"-Befestigung legal wäre, dann kämen für mich einige Anbaumöglichkeiten in Frage.



    Gruß
    Marc



    P.S.: Die Sache mit den Körben ist ja auch nicht schlecht! :D

  • Diese Körbe habe ich auch noch nie in real gesehen. Es ist leider auch wenig bekannt darüber. Ich wüßte gerne den Hersteller, wieviele produziert wurden, ob es dafür damals schon eine ABE gab und noch weitere Details. Ich glaube, selbst im Museum von Suhl sind sie nicht zu sehen.


    Gruß!
    Al

  • Zitat von Alfred

    Diese Körbe habe ich auch noch nie in real gesehen. Es ist leider auch wenig bekannt darüber. Ich wüßte gerne den Hersteller, wieviele produziert wurden, ob es dafür damals schon eine ABE gab und noch weitere Details. Ich glaube, selbst im Museum von Suhl sind sie nicht zu sehen.


    Gruß!
    Al


    Da stellt sich bei mir gerade die Frage, ob man in der DDR für sowas überhaupt eine ABE brauchte oder ob man sowas "frei nach Schnauze" anbringen durfte?


    Ich denke, gerade weil diese Körbe so gut wie gar nicht zu finden sind (nicht mal auf ebay, und da gibts ja echt jeden Mist), dürfte es sich hier entweder um einen seltenen Selbstbau handeln oder die Körbe sind qualitativ so schlecht, dass der letzte schon vor Jahren in Grund und Boden gerottet ist.


    In beiden Fällen leider keine grosse Hilfe für zukünftige Transportprojekte.

  • Das mit "ohne Werkzeug abmontieren" kommt daher
    dass ja nicht alles Anbauteile sind.


    Motorradrücksack mit Magneten + Strippen gesichert ist kein Anbauteil und der Koffer der aufm original Gepäckträger sitzt ist auch kein ABE pflichtiger Kasten sondern Ladung.


    Und wenn ich die Ladung in Kisten verpacke und montiere Also nen Gepäckträger montiere ists ne rechtliche Grauzone.


    Daher kommsts. Montier ich es fest ists nen Anbauteil. Müßte man mal bei Verkehrsportal.de suchen obs da nicht sowas gab.


    Wenn du zB das Teil immer abnimmst wenn nix da ist wirds imho schwer das Teil als Anbauteil zu sehen.

  • Moin,


    die Fotos sind auch auf S.382 im Heft 11 1967 "Der Deutsche Straßenverkehr" mit folgendem Text:
    Die Firma Hoffmann&Siegling KG, St.Kilian in Thüringen, hat einen Gepäckkorb für den Kleinroller KR51 entwickelt, mit dem das Problem gelöst wird, viele kleine Dinge unterzubringen.
    Wie auf dem Foto ersichtlich ist, wurden auf beiden Seiten des Rollers Drahtkörbe in der Größe einer normalen Aktentasche angbracht, in denen sich Beutel, Netze und Einkaufstaschen sicher verstauen lassen. Bei der Erprobung- so teilte die Firma mit- habe sich diese Art der Gepäckunterbringung ganz ausgezeichnet bewährt, so daß der Hersteller damit rechnete, dem Handel eine größere Stückzahl von diesen Körben liefern zu können. Die Handelsorgane sind jedoch der Ansicht, daß für derartiges Zubehör kein Bedarf vorhanden sei. Was sagen die Schwalbe-Besitzer dazu?


    Ob da was draus geworden ist, weiß ich nicht, im Heft 2 1968 waren noch einige begeisterte Leserbriefe abgedruckt, die alle von der Redaktion der Firma zur Verfügung gestellt wurden. Die Firma ist die, die auch den Kindersitz für die Schwalbe produziert hat. Unter dem Namen Hoffmann & Siegling, Metall- und Lederwarenfabrik, gibts die in St.Kilian nicht mehr lt. Klicktel, nur eine Fa. Metalltechnik, evtl. Nachfolger?


    Norbert



  • Ja, das wäre natürlich klasse, wenn Du mal eine Anfrage in diesem Verkehrsportal starten könntest. Vielleicht könnte man dann endlich ma Gewissheit haben, was man nun darf und was nicht. Man kennt das ja aus eigener Erfahrung, das man bei zwei verschiedenen Aussagen immer die nimmt, die am besten zur eigenen Meinung passt! An und für sich ja auch kein Problem, aber wenn es um solche elementaren Dinge wie den Versicherungsschutz geht, bin ich eher für klare Tatsachen als gefühlsmässige Mutmassungen, grins!


    Im übrigen glaube ich, dass man Tankrucksäcke mit Magnet nicht unbedingt mit dem anschrauben einer Seiten-Haltestange vergleichen kann. Denn bei dem einen muss ich da ja das Fahrzeug nicht verändern, bei dem anderen muss ich ja ein Loch bohren.


    Naja, wir werden sehen, wenn ich es schaffe, rufe ich nochmal beim ADAC und der Polizei an, vielleicht können die mir noch genaue Infos geben.


    Viele Grüße
    Marc

  • also meine meinung dazu:
    da ne schwalbe eh nur 50 ccm hast, brauchste eh keinen tüv, sondern nur dein kennzeichen.
    und wenn die polizei dich mal aufhalten sollte, dann werden sie sich sicherlich nicht hinstellen und dein anbau genau prüfen. wenns nich total windig aussieht dann geht des schon, und selbst wenn dann sagen sie dir entweder dass du ihn wieder wegbauen sollst oder du musst bisserl was zahlen, aber nich viel.
    also ich veränder z.b. an meiner sicherlich nichts, was nicht unbedingt original ist, solange die bullen mir des nich sagen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Billy

    also meine meinung dazu:
    da ne schwalbe eh nur 50 ccm hast, brauchste eh keinen tüv, sondern nur dein kennzeichen.


    Und das hat mit An- und Umbauten am Fahrzeug so ziemlich genau gar nichts zu tun. Dann könntest du ja alles mögliche umbauen, ohne dass die ABE erlischt. Und das ist ganz großer Blödsinn, den du schnell vergessen solltest.


    MfG
    Ralf

  • ja schon schon, wenn mans nicht übertreibt.
    ich mein damit, dass wenn mans robust baut und gescheit anbringt, man mal aufgehalten wird, dann werden sie dir nich gleich ne dicke geldbuse aufdrücken sondern warscheinlich nur sagen dass dus abbauen sollst und ggf. n originales kaufen

  • Zitat von Billy

    ja schon schon, wenn mans nicht übertreibt.
    ich mein damit, dass wenn mans robust baut und gescheit anbringt, man mal aufgehalten wird, dann werden sie dir nich gleich ne dicke geldbuse aufdrücken sondern warscheinlich nur sagen dass dus abbauen sollst und ggf. n originales kaufen


    Auch wenn's nur schwer zu glauben ist: Ich hatte ja wie erwähnt noch bei der Polizei angerufen, und die hatten mich freundlich an die nächste Verkehrsstaffel verwiesen. Und der überaus freundliche Polizist dort hatte mir im Grunde genommen genau das gesagt, was der Billy bereits geschrieben hat:


    Wenn es ordentlich aussieht und man glauben könnte, dass es zum Fahrzeug (serienmässig) dazugehört, gibts bei Verkehrskontrollen (eigentlich) überhaupt keine Schwierigkeiten. Nur übertreiben sollte man es besser nicht.


    Tja, soviel dann dazu.

  • Was aber im Fall der Fälle (wenn ein nachhackt) zB nen Gutachter der beim Autostreifen sieht dass der 2000 € Lackschaden durch einen Alukofferbau ohne AbE hervorgerufen wurde und dass seiner Versicherung erzählt die dann auf Stur schaltet und sagt ohne hätte es den Schaden nicht gegeben komm zahl uns mal das Geld zurück.


    Ja dann sitzte da. Und auch wenn du dann sagst "Ich bin aber 2 mal durch die Verkehrskontrolle gekommen" sagen die "Na und ???"


    So zum Thema ABE oder nicht. Ich zitiere ausm Verkehrstalofourm:

    Zitat


    Ich habe jedenfalls auf den einschlägigen Seiten der Kofferhersteller wie z.B. Krauser oder auch in § 22a StVZO nichts gefunden, was eine Eintragung vorschreiben würde.


    Wer §22a nachlesen will lickt hier

  • [quote='Shadowrun']Was aber im Fall der Fälle (wenn ein nachhackt) zB nen Gutachter der beim Autostreifen sieht dass der 2000 € Lackschaden durch einen Alukofferbau ohne AbE hervorgerufen wurde und dass seiner Versicherung erzählt die dann auf Stur schaltet und sagt ohne hätte es den Schaden nicht gegeben komm zahl uns mal das Geld zurück.


    Ja dann sitzte da. Und auch wenn du dann sagst "Ich bin aber 2 mal durch die Verkehrskontrolle gekommen" sagen die "Na und ???"


    So zum Thema ABE oder nicht.


    [quote]


    Richtig, genau darum gehts mir hier in diesem Thread: Verliere ich durch meinen Kofferanhänge-Selbstbau den Versicherungsschutz oder nicht?


    Die von Dir zitierte STVZO habe ich mir auch gerade durchgelesen und nichts über ein Verbot des Selbstbaus gelesen. Allerdings bin ich da eher ein juristischer Laie und ich weiß jetzt nicht, ob da nicht doch ein versteckter Passus enthalten ist, der dieses verbietet. Denn nur weil es nicht explizit als verboten oder genehmigungspflichtig aufgeführt ist, muss es ja noch lange nicht erlaubt sein, oder?


    Tja, wer weiß mehr, um etwas mehr Klarheit in die ganze Geschichte zu bringen?


    Was ist mit dem gern gelesenen Thema "Flügelmuttern", also der "von Hand zu lösenden Gepäckverbindung" ?

    • Offizieller Beitrag

    also ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen weil ich müde bin und nen langen tag hatte.
    woltle nur sagen,dass wir das thema "topcase" bzw "gepäckhalterungen / -anbauten" etc schon des öfteren mit vielen rechtlichen klärungen hatten.wer das genauer wissen will bitte einfach die suche benutzen.


    vielleicht hat auch das schon jemand geschrieben :wink:
    war auch nur als tip und nicht als zurechtweisung gemeint.


    gute nacht allerseits!
    pitti

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