Schwalbe goes Schweiz

  • Hallo Simsonfreunde,


    sagt mal, wie ist das denn egtl mit der rechtlichen Seite. Schwalbe kann man in der Schweiz doch nur mit A1-Lappen fahren. Wenn ich jetzt aber in die Schweiz gezogen bin und demnächst meinen schweizer Führerschein beantragen muß, aber keinen Motorradführerschein besitze - kann ich dann Schwalbe fahren, in dem mein Moped über Bekannte in Deutschland versichert ist, oder muß ich den A1-Schein machen? Ist hier überhaupt jemand aus der Schweiz? Oder gibt's schon nen Post dazu, der "mal wieder" übersehen wurde? Hilfe!

  • Beachte auch das Steuerrecht. In einigen Ländern zählt das unter Steuerhinterziehung. Siehe Niederlande. Also mach entweder den Schein in der Schweiz oder vorher noch in Dtl. Und melde die Schwalbe, wenn das geht an. ggf. drossel sie nach den ihr Recht und lass es abnehmen.

  • Hallo Martin, vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde die 7 oder 8 Motorradfahrstunden machen, die hier notwendig sind, dann eröffnen sich mir noch ganz andere Fahrmöglichkeiten und Schwalbe geht dann erst recht, natürlich ungedrosselt.

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