Schwalbe auf großes Nummernschild anmelden und trotzdem nur M führerschein möglich?

  • Hallo,


    ich weis nicht ob man die Schwalbe als 125er oder auch nur 70er zugelassen bekommen kann.
    Das muss dann der Tüv per Einzelabnahme machen wird aber bestimmt nicht billig (Bremsenumbau.....)


    Zum Führerschein, ein klares Nein.
    Wenn die Schwalbe kein Versicherungskennzeichen mehr hat, sondern ein normales Motorrad Kennzeichen, dann isses auch kein Moped mehr und dann brauchste auch den A bzw. A1 Führerschien.


    lg


    goerdy (p.s. mein erster konstruktiver Beitrag hier^^)

    KR51/1 Bj. 71 im Aufbau - bis auf Vape und H4 ist stino geplant!

  • Muss man die Schwalbe dann wirklich umbauen? Ich denke da z.B gerade an die S51 und die S70 da ist ja eigentlich auch kein Großer unterschied bis auf die S70 halt mehr CCM hat. Ich würde ja eh bei 50ccm bleiben.

  • Hallo,


    also was Technische Veränderungen am Möp angehen kenn eich mich nicht so aus, aber wenn du etwas ändern willst, must es dann state of the art sein, und ich kann mir nicht vorstellen das die Schwalbe mit ihren Trommelbremsen so nochmal eine Zulassung bekommen würde... aber das müssen dir andere Beantworten.


    Abe Warum willst du das machen?
    Du willst bei 50ccm bleiben aber ein großes Kennzeichen, also Steuern und Versicherung anstatt nur Versicherung bezahlen.


    Ich sehe da keinen Sinn drinne


    lg


    goerdy

    KR51/1 Bj. 71 im Aufbau - bis auf Vape und H4 ist stino geplant!

  • Muss man die Schwalbe dann wirklich umbauen? Ich denke da z.B gerade an die S51 und die S70 da ist ja eigentlich auch kein Großer unterschied bis auf die S70 halt mehr CCM hat. Ich würde ja eh bei 50ccm bleiben.


    Dann gibt es keinen Grund für den TÜV das Moped als Kraftrad einzustufen und ein großes Kennzeichen zu vergeben. Somit braucht man sich die Frage nicht zu stellen denn wie schon erwähnt. Mit großem Kennzeichen darfst du die Kiste nicht fahren.

  • Für mich wäre das nur aus dem Grunde interessant, das ich einen Versicherungsvertrag am laufen habe, um dadurch meine Prozente runter zu fahren damit ich wenn ich 18. bin mein Auto günstiger versichern kann.
    Danke schonmal für eure antworten.

  • Was willste dir denn erfahren ??


    16 - 18 macht maximal Schadensfreiheitsklasse 2 weil 2 Jahre unfallfrei gefahren.


    Huk bietet allen Mopedfahren an ( zumindestens vor ein paar Jahren ) diese bei 100 % ( Schadensfreiheitsklasse 1 ) einsteigen zu lassen wenn die 1 Jahr unfallfrei Moped gefahren sind.


    Also geht es maximal um 1 Jahr ...........


    -------------------------------------


    Und wer beim Thema Auto richtig sparen will. Der meldet das als zweit oder Drittwagen auf vatti oder Mutti an. Dann kann man nach 3 - 4 Jahren den Vertrag übernehmen und spart sich auch die hohen Einsteigerprozente

    • Offizieller Beitrag

    Ich meine das hier aus dem Forum einer eine "70er" Schwalbe hat mit Zulassung. Des hab ich mal hier gelesen.


    Ja, das solls geben. Dann kannst du die Schwalbe aber nicht mehr mit Führerscheinklasse M fahren. Das ist allerdings das, worum es hier geht.

    Beste Grüße
    Ralf

  • Hm aber mal angenommen man geht zur Zulassungsstelle und möchte ein eigentlich zulassungsfreies Fahrzeug zulassen, warum sollten die das nicht tun?
    Und für diesen Fall hätte ja auch die Zulassung keine Auswirkung auf den benötigten Führerschein, denn der hängt ja nur von den 50ccm und den 45 km/h ab!?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Weil der Eimer ganz einfach ZULASSUNGSFREI deklariert ist. Daher wird Dir kein Kollege eine Zulassung vornehmen.


    Ach ja: Hast Du den Lottojackpot geknackt, oder hast Du zuviel Geld ??? Kannst gerne mal bei Deinem Kfz-Versicherungsfuzzy ausrechnen lassen was Du dann für diese Einzelabnahme-Leichtkraftrad-Schwalbe an Versicherung abdrücken darfst... ;)


    Leichtkrafträder sind in der Versicherung NICHT BILLIG !!!


    Mach Deinen A oder A1 (oder warte ab bis Du den machen darfst), kauf Dir ein 08/15 Leichtkraftrad und lass die Schwalbe lieber ORIGINAL. Es ist immer von Vorteil ein Fahrzeug zu haben was nicht alle 2 Jahre vom TÜV zerlegt wird...


    Das macht mehr Sinn als unnötig Geld zu versenken oder bei einem Unfall zu Schaden zu kommen weil die Bremsen das Mehr an PS nicht auffangen konnten.


    Die sind schon bei der "normalen" Motorleistung leicht überfordert... Und wenn Du jetzt mit S70 ankommst: Deren Bremsen sind genauso schwachbrüstig. Mir hat es schon gelangt mit meiner NO-TUNING S51 Vollbeladen vom Altmühltal-Camp ein Gefälle von 12% mit Voll-Speed (70 laut NAVI) runterzudübeln und den LKW hinter mir im Genick mit drohenden Gesten ausbremsen zu müssen damit der mich beim Bremsmanöver nicht überrollt...


    Aber wenn Du unbedingt Dein Kreuz am Straßenrand haben willst: Nur zu !!!


    Greetings
    Olaf


    P.S.: Mit dem M darfst Du generell MAXIMAL nur 45km/h Kekssägen fahren. Sei froh, dass die Autoren des Einigungsstaatsvertrages BRD/DDR damals an die Simsons gedacht haben und wir diese AUSNAHMSWEISE ANSTELLE dieser Plastebomber fahren DÜRFEN !!!


    Früher durfte man zwar mehr Km/h´s mit Klasse 4 (jetzt M) fahren, aber die Unfallzahlen haben die Gesetzgeber dazu gezwungen diese Fahrerlaubnisklasse eben auf die 45 km/h herunterzuschrauben weil sich zuviele Kinder die Köpfe mit viel zu schnellen Maschinen eingerannt haben...


    Daher: Sei einfach FROH 60 fahren zu dürfen und gut ist´s...


    Bei Bedarf kann ich Dir morgen noch die passenden Paragraphen in der FZV im Büro raussuchen und hier zitieren.


  • P.S.: Mit dem M darfst Du generell MAXIMAL nur 45km/h Kekssägen fahren. Sei froh, dass die Autoren des Einigungsstaatsvertrages BRD/DDR damals an die Simsons gedacht haben und wir diese AUSNAHMSWEISE ANSTELLE dieser Plastebomber fahren DÜRFEN !!!


    Ältere Roller, ich glaube bis Erstzulassung 92 dürfen auch noch 50 fahren ;)


    Davon abgesehen, wie schon gesagt wurde, es wird sich finanziell nicht lohnen. Selbst wenn du das irgendwie hin bekommen solltest den Hobel angemeldet zu bekommen, was soll der Versicherungsmensch den da für einen Vertrag aufsetzen? Du wärst bestimmt der erste der mit sowas ankommt.
    Ich kann auch nur empfehlen das erste Auto über die Eltern laufen zu lassen. Am besten ein Modell wählen mit dem sich nicht so viele männliche "Jugendliche" kaputt fahren.

  • Zitat

    Ältere Roller, ich glaube bis Erstzulassung 92 dürfen auch noch 50 fahren ;)


    falsch!


    Ein bis zum 28. Februar 1992 erstmals zum Verkehr zugelassenes Simson Kleinkraftrad darf laut §76 Absatz 8 c) der FEV in der Regel mit 60 km/h fahren, wobei andere Mopeds meist nur bis 50 km/h bzw. ab 2001 bis 45 km/h zugelassen sind.
    quelle: wiki


    Zitat

    S51 und die S70 da ist ja eigentlich auch kein Großer unterschied bis auf die S70 halt mehr CCM hat


    Ach so?
    Alle S70, S51E und neuere Baujahre der S51 haben Unterzugsstreben (letztere nur die Ösen)
    ohne diese Streben hätte die s70 keine ausreichende Stabilität! Und die S51E im Gelände schlechte Chancen, wenn bei einem Sprung der Rahmen knickt!


    Es ist Pflicht, wenn man ein Leichtkraftrad der S-Reihe fährt, Unterzugsstreben zu installieren!
    wenn man heutzutage eine S51 als Leichtkraftrad zulassen will, muss man sogar Scheibenbremsen installieren!!
    Eine Schwalbe als Leichtkraftrad zu zulassen, ist fast unmöglich, außer du kennst den Tüver als deinen besten Kumpel!! mal abgesehen, dass das Fahrwerk so was von ungeeignet, die Bremsen bereits bei 50ccm Probleme bekommen und außerdem die Sitzposition alles andere als ideal ist. Glaub mir, schneller als 80 km/h willst du mit dem Fahrwerk einer Schwalbe nicht fahren!

  • Also mal eine ganz doofe frage, wäre es möglich die Schwalbe mit einem Nummernschild wie es die ganzen gedroßelten 125er haben zu fahren mit einem Führerschein der Klasse B?



    Rein theoretisch dürfte es kein Problem sein, eine unveränderte Schwalbe ohne bauliche Veränderung zum Leichtkraftrad bis 50 ccm umzumelden, es müsste dafür der Verzicht auf die Sonderregelung für Ex - DDR Fahrzeuge genügen. Außerdem muss man nach dem derzeitigen Stand der StVZO eventuell eine Erstzulassung (bzw. erstmaliges in den Verkehr kommen) vor dem 31.12.1983 nachweisen.


    Sinn macht es allerdings für einen 16 - Jährigen nicht, da sich dann mit grosser Wahrscheinlichkeit die Versicherungsprämie dramatisch erhöht. Da wäre es sinnvoller, nachzufragen, ob die Versicherung nicht doch die Zeiten mit Versicherungskennzeichen auf den Schadensfreiheitsrabatt anrechnet. (macht meiner Erinnerung nach die eine oder andere VS.)


    Gruss von Frank

  • Ja also vor 1983 ist sie in den Verkehr gekommen, wenn ich sie dann aber z.B zum Leichtkraftrad bis 50ccm anmelden würde bräuchte ich dann einen anderen Führerschein oder Würde Klasse M genügen?
    Danke nochmal für die Zahlreichen Antworten.

  • Was mir immernoch nicht in den Kopf will:


    Du willst zig Euro für ne "grosses Kennzeichen"-Zulassung und 2 Jahre für die Versicherung + Steuern blechen?
    Hast du das Verhältnis schonmal errechnet?


    Also was du diese 2 Jahre zahlst, nur damit du mit 18 grad mal 35 Euro pro Quartal sparst?


    Hirnrissig.

  • Nein sie berechtigt nicht zum führen von Leichtkrafträdern. Das war mir kla.
    Nur ist meine Schwalbe ja in dem Sinne Kein Leichtkraftrad sondern nur als ein Solches angemeldet.
    Weil wenn ich ein Versicherungskennzeichen drann schrauben würde dürfte ich sie ja fahren.
    Nur weil sie anders Versichert ist darf ich sie also nicht mehr fahren?
    Danke für eure antworten


    Grüße
    KR51Cruiser

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