hallo,
vielleicht verfolg ja grade jemand den thread mit dem holländer, der in holland eine schwalbe fahren möchte. nun frag ich mich, weil ich letztens mit meiner schwalbe auch da war, ob ich da überhaupt fahren durfte. ich mein ich war ja nur als urlauber da...war es mir theoretisch verboten dort rumzudüsen, schließlich darf man da mit jeden roller nur 45 fahren???
mfg jens
schwalbe in holland?
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der Unterschied bei dir ist, dass du deutscher bist, deine Schwalbe ein deutsches Kennzeichen hat und du, wie schon gesagt Urlauber warst. Da ist das anderst, als wenn du da wohnst.
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achso haha dann durfte ich ja schneller als alle anderen fahren.
mal n andere übergang, in amerika gibts ja auch keinen tüv den es hier gibt, dürfen die dann auch als urlauber mit der herbsten schrottkiste hier rumfahren?
ist doch das selbe prinzip oder? -
da bin ich mir jetzt nicht sicher, aber theoretisch dürfte man das, denke ich.
DU solltest dann vielleicht nur nicht am Straßenrand parken wenn gerade Alt-Eisen sammlung ist oder so ähnlich -
mh
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Kenn ein gutes Beispiel das, dass so ist weil ich damit öfters zu tun hab.
In Deutschland ist das tönen der vorderen Seitenscheiben verboten,
ist das Auto allerdings in der CZ zugelassen darf man auch die vorderen Scheiben tönen und ohne Probleme damit in Deutschland rumfahren!ACH JA DIE DEUTSCHEN GESETZTE!
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man könnte auch mal ins best of the nest gucken und herausfinden, dass das schon mal per adac geklärt wurde...
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Zitat von nirva100
Kenn ein gutes Beispiel das, dass so ist weil ich damit öfters zu tun hab.
In Deutschland ist das tönen der vorderen Seitenscheiben verboten,
ist das Auto allerdings in der CZ zugelassen darf man auch die vorderen Scheiben tönen und ohne Probleme damit in Deutschland rumfahren!ACH JA DIE DEUTSCHEN GESETZTE!
In diesem Falle ziehen inzwischen auch europäische Gesetze (CZ gehört zu Europa) und dafür muss ein PKW genau wie in Deutschland z.B die EG Richtlinie 77/649/EWG "Sichtfeld" erfüllen, was mit getönten Scheiben mit einer Lichtdurchlässigkeit < 70 % schwer werden dürfte ...
Vor dem Beitritt zur EG galten in CZ ECE Regelungen, z.B. ECE R 43, dort ist "durchsichtiges Glas" definiert.
Insofern ist die Behauptung, das man in CZ vordere Scheiben nachträglich wahllos tönen darf, ziemlicher Käse. Ob sich dort wer drum kümmert, ist eine andere Frage. Hier in D hätte man aber ausreichend gesetzliche Möglichkeiten, solche Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen (Technische Unterwegskontrolle heisst ein Stichwort dazu).
Zum Thema Simson im Ausland: in Europa dürfte es unproblematisch sein, für die USA braucht man ggf. einen internationalen Führerschein und eine USA Zulassung. Welche Bestimmungen in welchem Land der Welt gelten, erfährt man z.B. beim ADAC. So kann es durchaus sein, daß man, wenn man plant, von hier auf dem Landweg nach China zu reisen, einige verschiedene Kennzeichen braucht.
Gruss von Frank
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lkws mit abgefahrenen reifen und ukrainischer zulassung bzw nicht ausreichend (nach deutschen maßstäben) funktionierenden bremsen, werden hier auch sofrt aus dem verkehr gezogen. dazu kenn ich aber nicht die gesetzlichen grundlagen.
solange das gefährt verkehrssicher ist, sollte man damit in jedem land der erde fahren dürfen. -
Prinzipiell ist es so: Die Zulassungsvorschriften innerhalbt der EU werden grundsätzlich gegenseitig im Alltag anerkannt. D.h., wenn ein Fahrzeug in Polen abgedunkelte Scheiben haben darf und nach Deutschland fährt, wird das Fahrzeug nicht aus dem Verkehr gezogen. Was anderes ist es, wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden soll oder zuzulassen ist - dann muss es den Zulassungsvorschriften des Landes entsprechen.
Vergleichbares gilt auch für Führerscheine - wer das Fahrzeug bei sich im Land fahren darf, darf es auch im Ausland.
Im Rahmen der Harmonisierung wird angestrebt, durch E-Zulassung ("E-geprüft") gegenseitig den Eintragungs- und Abnahmeaufwand zu verringern als auch mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Davon unbenommen sind natürlich alle Fragen, die die Verkehrssicherheit betreffen - wenn Bremse kaput dann Bremse kaput, dann Auto stehen. Mitunter kann es dort - auch aufgrund der lokalen Zulassungsvorschriften - zu funterschiedlicher Auffassung kommen, ein halbwegs gewartetes Fahrzeug wird aber keine Probleme bekommen.
Unter Beachtung der lokalen Gesetze fahre ich im Ausland übrigens immer so .... dass es keinem auffällt, das der Roller schneller als 45km/h fahren kann. In Österreich kein Problem - hier müssen zwar alle Mopeds zur technischen Überprüfung, aber irgendwie sind alle schneller als ne Simson. Sprich, es interessiert keinen.
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cool danke für die vielen infos, gibt es denn überhaupt irgenteine möglichkeit sein auto in polen anzumelden'? ich mein da muss docha uch der wohnsitz sein oder nich?
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Leider schweift das ein wenig ab, aber das mit getönten Scheiben in D mit P Kennzeichen würde ich nicht riskieren. Es kann die Weiterfahrt untersagt werden, da es eine Verkehrsgefährdung darstellt.
Wenn ein Auto aber nicht verkehrssicher ist wird es genau so still gelegt wie ein deutsches Auto.
Mit dem anmelden wird das auch nicht´s. Polnisches Kennzeichen und deutscher Fahrer und dann mehrmals erwischt werden, kann ein Problem werden.
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Wenn Du einen Wohnsitz in D hast, hast Du Dein Fahrzeug dort anzumelden. Seit 2007 gilt in D nicht mehr der Standort des Fahrzeugs sondern der Wohnsitz des Halters. Dass Du vielleicht nen Wohnsitz in Polen hast, ist für D erstmal irrelevant. In Österreich ist das ganz streng geregelt. In D interessiert es weniger, da dort deutlich weniger Steuern auf Fahrzeuge erhoben werden. Letztlich akzeptiert aber fast jedes Land folgenden Satz (!): Verlege ich meinen (überwiegenden) Wohnsitz (quasi Lebensmittelpunkt, also Arbeiten, Familie) in ein anderes Land, sind die dortigen Zulassungsbedingungen einzuhalten (und das Ursprungsland akzeptiert das im Streitfalle).
Ergo, genug verdienen, dann klappts auch mit der Vollkasko
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cool danke für die vielen infos, gibt es denn überhaupt irgenteine möglichkeit sein auto in polen anzumelden'? ich mein da muss docha uch der wohnsitz sein oder nich?
Gründe dort eine Firma und mache ein Firmenfahrzeug aus deinem Gefährt
das wäre eine Lösung
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