Schwalbe kr51/1

  • Hallo,
    Ich bin neu hier und möchte gerne eine Schwalbe. Ich kann jetzt von einem älteren Herren eine schöne restaurierte Schwalbe kaufen. Es ist eine dreigang und der Motor wurde neu gelagert/ regeneriert. Es sind ein paar neuteile verbaut. Außerdem wurde sie Pulverbeschichtet. Der Preis liegt bei 1500 Euro. Meint ihr das ist ein gutes Angebot oder sagt ihr lieber die Finger davon lassen ?
    DANKE schonmal für eure Antworten.
    Mfg Jonas Birker

    • Offizieller Beitrag

    Moin Jonas


    Bei dem Preis würde ich auf jeden Fall einen Kaufvertrag machen.
    Da hast Du bei eventuellen Mängeln wenigstens Gewährleistung.


    Besser wäre natürlich, wenn sich jemand mit Ahnung den Vogel mal anschaut.
    Guck auch mal hier im Wiki unter Kaufberatung.


    LG Kai d:)


    PS: Seit 26.10.2014 angemeldet bist Du nicht mehr "neu hier". ;)

  • Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Der Mann der sie verkauft restauriert die Dinger als Hobby. Der macht eigentlich so einen ganz netten und vertrauenswürdigen Eindruck.
    Lg Jonas

  • Kai, bei Privatverkauf gibt`s keine Gewährleistung
    jonas, wie soll dir hier einer sagen ob 15hundert Euronen ok sind???


    Mach doch mal ein paar Fotos. Dann kann man sich eher ein Bild machen...


    Frag mal den Mann, ob er hier oder in einem anderen Forum aktiv ist.


    Grüße Boris

    SR2E, Bj. 1960; Schwalbe KR 51/1 K, Bj. `80; S51B2-4, Bj.`88

    • Offizieller Beitrag

    Kai, bei Privatverkauf gibt`s keine Gewährleistung
    Grüße Boris



    §433 BGB Abs.1 Satz 2: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache
    frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
    Dazu auch §§434 + 437 : Sachmängel und Rechte des Käufers bei Mängeln
    Das ganze ergibt sich aus einem ordentlichen Kaufvertrag.


    LG Kai d:)

  • Jo, ich glaube das weis jeder....
    Und in einem ordentlichen Kaufvertrag wird die Sachmängelhaftung etc. ausgeschlossen - logisch.
    Kein normaler Mensch gibt bei privatem Verkauf Garantie (oder was auch immer) auf sein Gerümpel.
    Sinn und Zweck der Rechtslage soll ja auch sein, die schwarzen Schafe, die vorsätzlich (oder auch nicht vorsätzlich) betrügen unter den tausenden, ehrlichen oder fast ehrlichen Privatverkäufern besser an den Karren pinkeln zu können.


    Grüße Boris

    SR2E, Bj. 1960; Schwalbe KR 51/1 K, Bj. `80; S51B2-4, Bj.`88

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