schwalbe neuzulassung/tüv in berlin

  • hallo
    ich hatte letzten herbst das pech in eine polizeikontrolle zu geraten, worauf meine schwalbe abgeschleppt und in einem teuren gutachten hauptsächlich wegen der vorderbremse für nicht zulässig befunden wurde. javascript:emoticon('X(')


    nun habe ich mein moped wieder soweit repariert, würde aber gerne wissen ob jemand geneigte tüv-prüfer im raum berlin weis die kontruktionsbedingte mängel (schwachstelle vorderbremse) eher berücksichtigen. javascript:emoticon(':roll:')


    auch andere, ähnliche erfahungen würden helfen.


    danke!!

  • Funktionieren müssen die Bremsen schon.
    Mach die also mal richtig mit Waschbenzin sauber, mach stärkere Bremsbeilagen rein oder erneuere gleich die Bremsbacken und eventuell auch den Bremsbowdenzug.
    Eventuell kannst du deine Handbremse ja auch auf außenliegenden Bremshebel umbauen. Eine Anleitung dazu findest du im Forum. Benutze mal die Suchfunktion.

  • Hinterradbremse: 15,3 m = 4 m/s2
    Vorderradbremse: 12,9 m = 4,6 m/s2
    beide Bremsen: 10,2 m = 6,0 m/s2

    • Offizieller Beitrag

    wenn ich das jetzt richtig auslege, hast du einen mängelschein bekommen. wer mit dem fahrrad einen mängelschein ausgestellt bekommt, fährt zur dienststelle (wenn überhaupt) und zeigt die reparatur vor. wer mit dem auto einen mängelschein ausgestellt bekommt, fährt zu tüv oder gtü und zeigt die reparatur vor.
    dies allerdings nur, weil ansonsten konsequenzen von der zulassungsstelle auf den fahrer warten. da nun aber eine schwalbe nicht zulassungspflichtig ist, kann die zulassungsstelle zunächst keine sanktionen gegen dich verhängen. sicherlich wären irgendwelche maßnahmen möglich (sicherstellung des fahrzeugs,...) aber soweit ich das bisher mitbekommen habe (meine tante arbeitet in der zulassungsstelle in berlin) wurden solche aktionen bisher noch nie durchgeführt, da das ausfindigmachen des fahrzeugs zu aufwendig wäre und sich maßnahmen ja in erster linie gegen das fahrzeug und nicht gegen den halter richten.


    wenn du das fahrzeug nun repariert hast, würde ich an deiner stelle zuerst zu der dienststelle fahren, wo du den mängelschein bekommen hast. im wahrscheinlichsten fall liegt dein vorgang eh noch bei denen (wohin sollten sie es auch weiterleiten) und das ganze kann unbürokratisch vor ort geklärt werden.


    gruß aus kiel

  • hallo


    ja, aufgrund des gutachtens gab es eine mängelliste. da auf dem beiliegenden formular statt "vorführung auf dem hof" "beleg für reperatur in einer fachwerkstatt" angekreuzt war, muss ich etwas "offizielles" vorlegen, oder?


    danke

  • Nö , die Bremse muss nur Ok sein , und woher wollen die Herren wissen was ok ist ,( Polizist =Polizist , kein Sachverständiger) die Bremse muss das Fahrzeug nur sicher abbremsen .
    Bremse reparieren oder einstellen , hingefahren und gut , nicht anmachen lassen.
    wenn die Bremse geht bist Du im Recht , zumindest im Westen
    :))

    • Offizieller Beitrag

    das bedeutet ja nun für dich, dass du eine werkstatt aufsuchen musst, die dir ein schreibsel ausstellt, dass die arbeiten erledigt sind. da kennst du doch sicher jemanden, der in der kfz-branche arbeitet. geh damit bloß nicht zum tüv, die machen dann sicher eine art "vollabnahme" und du zahlst dich dumm und dämlich.

  • Wer bestimmt das , die Polizei , so ein Blödsinn , die können doch keinen Sachverständiegennachweiss vordern , das ist ein Moped , kein Motorrad ,
    nein díe bremse muss gehen und gut , es sei den , das Du mit Schrott durch dei Gegend fährst und eine Gefahr darstellst , Niemand wird ein Moped zb , wegen einen gerissenen Bautenzuges stillegen :wink:

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