gibt es eine möglichkeit denn einbau eines schwalbemotors in einen spatz zu legalisieren
schwalbe/spatz
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Hallo Hartmut,
es gibt immer eine Möglichkeit. Wenn du die Handschaltung behalten möchtest, besorge dir einen handgeschalteten Schwalbenmotor, doch bedenke, der hat dann drei Gänge. Bei Fußschaltung mußt du die Handschaltanlage am Griff zurückbauen und auf Fußschaltung umbauen. Dann fahre zum TÜV und laß es abnehmen. Das wird, wenn ich mich nicht täusche, da es so was nicht serienmäßig gab und der Spatz nicht mit 60 km/h fuhr, eine Einzelabnahme. Das kostet ordentlich Geld und du hast einen verbastelten Spatz, oder du restaurierst deinen Spatz schön original und freust dich über ein Fahrzeug was nicht nur originalgetreu restauriert sondern auch viel seltener als eine Schwalbe ist.
Viele Grüße und viel Spaß beim Schrauben
Klaus
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Hi,
rein technisch gibt es da schon einige Probleme.
Der Motor passt zwar in den Spatz, aber der 3-Gang-Handschaltungsmotor hat zwei Schaltbowdenzüge, der M52 nur einen. Der Handschaltungsgriff passt damit auch nicht.
Der Auspuff ist ein anderer, Vergaser,.... müsste ja auch umgestrickt werden, wenn du auch den Zylinder übernehmen willst.
Ich wage auch zu bezweifeln, dass man den Rahmen auf 60km/h bekommt, so ist z.B. die Gabel und die Rahmenteile ja nicht für 60km/h zugelassen.
MfG
Tobias
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da müsstest du mal zu deinem örtlichen tüv (alte bundesländer) oder dekra(neue bundesländer) prüfer gehen. dürfte aber schwierig werden, da der umbau nicht von simson freigegeben wurde.
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Wenn es um die Optik vom Spatz geht, ist es einfacher, einen Star umzubauen.
Die technischen und rechtlichen Probleme sind geringer. -
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Hallo Hartmut,
das ist leider nicht zulässig und das trägt dir deshalb auch keiner ein.
Der Prüfingenieur beim TÜV verweigert dir zuerst den Stempel für die Abnahme und die Straßenverkehrsbehörde danach auch den Stempel für die Zulassung.
Grund:
Es sind für Kleinkrafträder nach geltendem Recht nur noch maximal 45 km/h zulässig. Mit dem Spatz-Umbau auf Dreigang und 60 km/h erschaffst du quasi ein "neues" Fahrzeug, welches es so original nicht gab und das demzufolge auch nie eine Betriebserlaubnis hatte und das auch nicht nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen ist., also auch kein Vertrauensschutz-Bedürfnis besteht.
Eine Einzelbetriebserlaubnis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es leider nur noch für 45 km/h. -
Zitat von Dummschwaetzer
Eine Einzelbetriebserlaubnis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es leider nur noch für 45 km/h.
Hallo Dummschwätzer,
das stimmt so nicht. Entscheidend für Umbauten ist das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges (bzw. bei zulassungsfreien Fahrzeugen das Datum, an dem das Fahrzeug erstmals in den Verkehr gekommen ist). Es sind jeweils damals gültigen die Bestimmungen anzuwenden.
Ein neues Fahrzeug entsteht nur in den seltensten Fällen, z.B. wenn Du das Fahrzeug komplett aus Neuteilen zusammen bauen würdest.
Falls Dir Dein TÜV oder Dekra Mann oder Deine Zulassungsstelle nicht glaubt, kann er bei mir gerne Nachhilfe bekommen
Gruss von Frank
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die grenzen sind da fließend und auch vom prüfer abhängig, ab wo der "neues fahrzeug" definiert. wenn du z.b. einen framo hernimmst, dem einen topchop verpasst, ihn verbreiterst, achsen aus einem jaguar xjs und einen chevy smallblock v8 aus einem boot einpflanzt, kann es schon mal vorkommen dass da der ein oder andere prüfer kapiert dass das ergebnis nicht mehr viel mit framo zu tun hat...
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Zitat von möffi
die grenzen sind da fließend und auch vom prüfer abhängig ...
Nein, da gibt es für die Technischen Prüfstellen ziemlich genaue (interne) Arbeitsanweisungen.
Beispiel VW Käfer - Buggy: Solange der Rahmen nicht gekürzt wird, ist der Buggy ein Käfer mit Aufbauänderung.
Beispiel Harley: Solange der Rahmen nicht verändert wird, bleibt es eine Harley ...
Bei beiden Beispielen wird kein "neues" Fahrzeug erzeugt, sondern lediglich eine technische Änderung an einem bestehenden Fahrzeug vorgenommen. Für Simson gibt es leider keine Lehrbuch - Beispiele, aber hier gilt: wenn die Simson zu DDR Zeiten auf DDR Gebiet in den Verkehr gekommen ist, zieht der Einigungsvertrag und damit ist es z.B. unproblematisch, ein Leichtkraftrad auf 60 km/h zu drosseln.
Gruss von Frank
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Kleiner Einwand von mir:
Da der "Spatz" nie auf 60km/h zugelassen und dieser Umbau (Schwalbemotor in Spatz) meines Wissens auch zu DDR-Zeiten nicht gestattet war, gibt es auch keine Grauzone. Es ist immer noch nicht zulässig!
Unabhängig davon ob der TÜV- oder DEKRA-Prüfingenieur interne Arbeitsanweisungen hat oder nicht.
Qdä -
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na schön dann eben nicht. gibt es hier jemanden der in berlin wohnt und mir mit einem spatzmotor aus helfen kann.
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ich besitze keinen spatzmotor nur denn rahmen
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Ggf. kann ich dir einen vermitteln, würde dann per Post zu dir kommen. Zustand zumindest vom äußeren her okay, war ein Fehlkauf eines Bekannten. ich schreib ihm mal an :wink:
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hört sich gut an
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Ich habe auserdem noch 2 vordergabeln, räder , lenker, lampe und tank
Das sollte als basis genügen oder? -
Ich denke, das sollte es. wird schon werden. an dem Motor bleib ich dran, ich meld mich, wenn ich was hab
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ich hab jetz einen ganzen monat keine antwort bekommen steht das angebot noch
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Bei Norbert Pinta http://simson-oldtimer.com gibt es auch überholte Spatzmotoren (ohne Vergaser und ohne Lima)
Wenn du allerdings die ganzen Kleinteile zu deinem Spatz zusammenkaufen willst wird es recht beschwerlich und teuer werden.
Gerade die ganzen Kleinteile die man so braucht sind oft mühsam zu beschaffen.
Ich habe mal ein historisches Fahrrad mit Hilfsmotor neu aufgebaut, das hat am Ende weit über 400 Euro Materialkosten verschlungen.mfg Gert
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