Schwalbe Verkleidungsteile Produktrechte

  • hallo zusammen,


    kann mir jemand sagen ob es erlaubt ist Schwalbe verkleidungsteile zu kopieren / abzuformen und in umlauf zu bringen... ?


    und ob es überhaupt erlaubt ist mit einer GFK-Verkleidung rumzufahren?


    ich habe nämlich die idee meine neu gekauften teile abzuformen und in der negativform GFK-verkleidungsteile zu laminieren, erstmal für den eigenbedarf und bei nachfrage evtl. auch für die, die's möchten....


    warscheinlich erlischt die ABE dann, oder nicht?


    und was sagt der TÜV dazu?


    LG andi

  • Hm.. ich weis nicht ob das vorteilhaft ist wenn du ein Knieblech aus GFK hast und dich damit langmachst, das splittert dann und ob die Verletzungen dann geringer sind weis ich nicht.
    Um für solche Teile eine ABE zu bekommen müsstest du ein Muster zum TÜV schicken die das dann prüfen ob es den entsprechenden Belastungen standhält, und wie es Splittert bzw. ab welcher Belastung das Material nachgibt usw.
    wir wollten mal eine Schürze fürs Auto selber bauen, aber der aufwand mit der ABE hat uns dann doch abgeschreckt.

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und wurden zur allgemeinen Belustigung hinzugefügt.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    solche Teile werden eine ABE haben müssen. Es muss ja nachgewiesen sein, wie das im unfall splittert bzw. nichtsplittert.


    Wenn du das geklärt hast, kannste mal bei MZA anfragen, das ist wohl das kleinere Übel.
    Ich würde sagen, das lohnt nicht, wenn das legal sein sollte.


    Die Blechteile gibt es fast alle neu zu kaufen, den Panzer sogar als Rohteil zum selber zusammenschweissen für 50EUR.


    MfG


    Tobias

  • okay habs schon verstanden....


    war ja auch nur ne schnapsidee...


    hab halt grad die neuen teile dazuliegen (schön glatt und neu einfach schön) und da keimte in mir die idee als alter modellbauer, ne abformung zu machen...


    aber schwalbe bleibt blechschüssel da haste schon recht... :oops:


    mal vom stilbruch abgesehen >>> geil wärs schon... spart ne menge gewicht, wenn man in sandwichbauweise vorgeht... naja war halt nur so ne kleine träumerei von mir


    so long


    LG andi

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Matthias1

    Die Joghurtbecher brennen wohl nicht ? Hat´s schon mal einer ausprobiert :roll:?


    Also mein Senf dazu:
    einfach ein wenig Sprit in einen Yoghurtbecher tun, der löst sich dann schneller von selbst auf, als man eine Schüssel drunterstellen kann. Da muss nix brennen, das Plastikgeraffel ist nicht bängzängfest!


    Oder hab' ich jetzetle was falsch verstanden? :)):)):))


    Peter

  • app mitbasteln... sirkoooo? was macht denn dein gips...ähh..dings.... :D


    ich hoffe du arbeitest noch dran weiter?
    -----------------------------------------------------------------


    zurück zum thema:


    mal im ernst...


    joghurtbecher hin oder her mir gehts nicht um brennbar oder nich brennbar, wobei ich mal davon ausgeh das son baumarktroller schwerentflammbar sein muss :))


    blech brennt halt nich jedenfalls nich so ohne weiteres, und scheisse sieht ne schwalbe nach nem brand auch aus kann man genauso in die tonne krachen wien plasteroller, nur brauchts für den aus plastik ne kleinere tonne :))


    GFK ist benzinfest. glasfaserverstärkter kunststoff besteht aus glas(wer hätte das gedacht) und epoxidharz. welche seinerseits nach dem aushärten ein chemisch stabiles kunststoff bildet, nimmt man luftfahrtharz sollte auch die sicherheit kein problem sein...


    mir gehts bei der ganzen sache auch nicht darum geld zu verdienen oder das rad neu zu erfinden... sondern zu schauen was so machbar ist mit modernen materialien... was spricht gegen eine rostfreie leichte verkleidung, die zwar n heiden aufwand macht aber dafür einzigartig (oder vielleicht auch nicht?) ist...


    man stelle sich nur eine schwalbe in sichtcarbon vor oder ein anderer vorteil: kein lackieren mehr, kommt alles in die form.


    ich will auf keinen fall die gute schwalbe zum joghurtbecher degradieren... bloß nicht!


    wären nicht die vielen stolpersteine mir ABE usw. dann würde ich's machen, einfach weil ich es, trotz aller stilbruchmunkelei, für eine sehr interessante idee halte.


    lg andi

  • bei sichtkarbon musst du auf jeden fall evakuieren. wir hatten für unsere formula student karosserie keine vakuumpumpe und haben die formen mit säcken voll wasser beschwert, das hat aber nicht gereicht. war alles voller bläschen. hätten wir uns das sichtkarbon auch sparen können, jetzt ist mattschwarz drüber....

  • oooohhuuuh :cry: das ist ärgerlich....


    man kann mit einer bestimmten lackiertechnick einen carbonlook erzeugen....
    guck mal im netz ...


    hmmm, danke für den tip, da ich bei solch grossen teilen eh ein aramid-wabensandwich aufgebaut hätte, wäre der vakuumsack obligatorisch gewesen....


    tja aus fehlern wird man klug.... aber schade isses trotzdem, um's geld und um die mühe...


    lg andi

  • also ich weis nicht.....


    wir hatten mal vor einiger zeit für unsere dkw's 3=6 die hinteren kotflügel aus gfk fertigen lassen. haben dann ohne abe die fahrzeuge beim tüv vorgeführt. einer mit vollabnahme und einer mit normalen tüv. haben den prüfer auch gesagt, dass die hinteren kotflügel aus gfk sind. der meinte dazu: solange diese orginalmasse haben und keine tragenden teile sind oder sicherheitsrelevant ist eine abe nicht vonnöten. es würde sich genauso verhalten als würde jemand mit glasfasermatten arbeiten....... . haben auch nie probleme damit gehabt. wohlgemerkt hier wurde keine veränderung an den maßen der fahrzeuge gemacht und beide sind vor bj 60.


    gruß

  • schlichtweg (dein zitat) falsch (und nicht böse gemeint)


    es gab zur der zeit keinerlei abe. heutige anbauteile benötigen eine abe, wenn die anbauteile das fahrzeug verändern, innerhalb der bestätigen abe des fahrzeugs. d.h. wenn irgentwelche maße oder sicherheitseinrichtungen des fahrzeugs verändert worden sind, z.B. anbringung eines spoilers, andere felgen, etc. meines kenntnissstandes gab es damals keinerlei prüfung der materialien die verwendet wurden. bei oldtimern ist es eine frage der besitzstandswahrung, d.h. es wird die rechtslage angewandt die zu dieser zeit bestanden hat.


    bitte nicht mit mit solchen argumenten kommen, wen man sich nicht in der materie auskennt. kein tüv will heúte sicherheitsgurte sehen, wenn man mit einem f91 vorfährt .


    nichts für ungut


    stephan

    • Offizieller Beitrag


    Das mag sein das ein f91 keine Sicherheitsgurte braucht, weil es die zu dieser Zeit nicht gegeben hat.


    Aber eine Schwalbe hatte nie eine GFK-Verkleidung oder ähnliches, also wird der Herr vom TÜV was sehen sollen, wegen Splitterwirkung etc.


    MfG


    Tobias

  • tobias


    da bin ich mir nicht sicher: solange keinerlei maße verändert werden und keine sicherheitsrelevanten merkmale verändert werden, ist das material irrelevant.


    der nachbau des knieschutzschildes innerhalb der betriebserlaubnis mag zwar ein eine verletzung der rechteinhaber (mza) sein, aber insbesondere der abe bin ich mir ziemlich sicher. wir haben das duchgespielt, zwar bei dkw autos, aber ich sehe keine gründe das nicht analog anzuwenden.


    man könnte zwar argumentieren, dass blech versus gfk in folge eines unfalls andere eigenschaften hat, aber es ist eine frage der besitzstandswahrung, d.h war es zu dieser zeit nicht erlaubt diese anzubringen. wenn es erlaubt war , d.h. rechtlich nicht ausgeschlossen, was ein unterschied macht, steht diesem nichts im wege.


    stephan


    ps: es ist schon spät komme aber gerne darauf zurück.


  • Hallo Puffi,


    du scheinst Igenieur zu sein...Jedoch scheint dir noch die nötige Berufserfahrung zu fehlen.


    :D


    Deine sog. Besitzstandswahrung gilt nicht für Teile, welche du zum jetzigen Zeitpunkt anbaust.
    Und mit einer GFK-Verkleidung ist eine Schwalbe nunmal niemals ausgeliefert worden. Jedes Neuteil benötigt eine ABE.
    Hierzu zählen auch die Nachbaublinker, -auspuff, -lenker usw. Jeder, der mit Nachbauteilen ohne ABE herumfährt, setzt sich einer großen Gefahr aus.
    Den meisten Fahrerinnen und Fahrern ist das nur egal bzw. nicht bewusst, weil sie nicht zur Hauptuntersuchung nach $ 29 StVZO müssen.


    Und wenn die damalige Rechtsgrundlage angewandt wird, weshalb besteht dann die Pflicht zum Nachrüsten von Blinkern und einer Warnblinkanlage..?


    ps. Es gibt auch noch andere amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen (DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP, ...)


    :D poss :D - nichts für ungut -

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!