Hallo,
Ich weis das Thema Kindersitz ist eigentlich schon ca. 1000 mal durchgekaut worden , trotzdem hab ich doch jetzt was neues aufgeschnappt . Ich hatte jetzt mal in einen Buch gelesen wie das mit dem Sitz ist und da stand :
"[...] nach der anbringung des Kindersitzes am kleinkraftrad oder Moped ist mit dem Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle der deutschen Volkspolizei vorzufahren.
Dort werden der Kindersitz und das Fahrzeug überprüft .nach der Abnahme wird im registrierschein für kleinkrafträder der Vermerk "Kindersitz" eingetragen . Nur mit diesem Vermerk im Registrierschein ist es erlaubt , zusätzlich Kinder bis 7 Jahre auf einen kleinkraftrad mitzunehmen."
Eine Seite weiter vorne steht das mit der Achsenlast , alter , Gewicht , usw.
Nun meine frage , der Einigungsvertrag sagt aus das DDR mopets und anbauteile nach der Bestimmung der DDR weiter genutzt werden dürfen , als muss ich den Sitz eintragen ?? Mein Sitz hat die prüfnummer 667 und ist so ein original .
Das Buch Heist "Moped und kleinroller "
Würde mich sehr freuen wenn mit jemand weiter helfen kann .
Danke schonmal im voraus .