Schwalben-Unfall / Versicherung

  • Liebe Schwalbenfans,
    ich hatte einen Unfall (PKW kam rückwärts aus einer Einfahrt und hat mich auf meiner Schwalbe BJ 81 übersehen...)
    Bei meinem Gefährt ist die Schürze verbogen, Blinker kaputt, Hupe defekt, Lack zerkratzt, Sitzbankbezug aufgerissen.
    Nun möchte die gegnerische Versicherung wissen, wie hoch der Schaden ist.
    Da ich in Eigenregie reparieren möchte, würde mich interessieren, was ich der Versicherung an Schaden/-summe angeben soll. Ich habe ein wenig die Befürchtung, dass man mich mit ein paar Euros "Restwert" abspeisen könnte.
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Ardichen

  • Am besten du gest zu einem Sachverständiger und lässt dir den Schaden schätzen dann biste auf der sicheren seite.


    mfg Chris


    P.s. Bemüh mal die Suche da müssteste ne menge drüber finden :D

  • Den Restwert besitzt du . Das ist die alte Schwalbe.


    Man braucht :


    Wiederbeschaffungswert
    Reparaturkosten


    Restwert des Unfallkfz


    Je nachdem wie hoch die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen ( man spricht dann von wirtschaftlichen Totalschaden ) gibts Wiederbeschaffungswert - Restwert oder die Reparaturkosten.


    Willst du privat reparieren kannst du bei der Versicherung die Auszahlung direkt beantragen. Dann werden aber 19 % MwSt abgezogen.


    Die kannst du dir aber wiederholen, wenn du Rechnungen für deine Reparatur einreichst.


    Also kleines Beispiel:


    Wiederbeschaffungswert 200 Eur
    Reparaturkosten 500 Eur


    Restwert 100 Eur


    --> Da die Reparaturkosten zu hoch sind wird mit dem Wiederbeschaffungswert gerechnet
    + 200 ( Das Geld zum wiederbeschaffen eines neuen Mopeds)
    - 100 ( Das ist dein kaputtes Moped noch wert )
    --------------
    100 Eur Schaden der zu ersetzen wäre


    Willste auszahlen kommt raus:
    100 - 19 % MwSt
    ---------------
    81 Eur ( 19 Eur einbealtene MwSt)


    Nun kaufst du 100 Eur Teile und montierst die selber.
    Von den 100 Eur telen sind ja 19 Eur MwSt


    --> Rechnungen in Kopie der Versicherung schicken


    --> Auszahlung / Erstattung von 19 Eur MwSt die zuvor einbehalten wurden


    --> Endeffekt haste dann die vollen 100 Eur ausbezahlt bekommen

  • Nicht ganz richtig!


    Bei einem Totalschaden (wovon bei den meisten Schwalben auszugehen ist) wird Wiederbeschaffungswert minus Restwert abgerechnet, von der Auszahlung wird aber KEINE Mehrwertsteuer abgezogen. Was Du dann mit dem Geld machst, ist Deine Sache, da musst Du bei der Vers. nix mehr einreichen.


    Ausserdem kannst Du noch Nutzungsausfall (10 Euro pro Tag, bei einem Totalschaden werden meist zw. 8 und 10 Tagen Wiederbeschaffungsdauer angesetzt) und eine Kostenpauschale (25 Euro) beanspruchen. Sollte noch Kleidung oder Helm oder sowas kaputtgegangen sein, bekommste das natürlich auch ersetzt, musst allerdings selbst einen Nachweis über den Wert der einzelnen Sachen erbringen.


    Wie schon erwähnt, würde ich mir immer einen neutralen Sachverständigen suchen (Gelbe Seiten), nur in einem solchen Gutachten steht alles drin. Darauf hast Du als Geschädigter immer Anspruch, der SV rechnet auch direkt mit der Vers. die Gutachtenkosten ab (sofern Du eine Sicherungsabtretung unterschreibst). Allerdings gibt es noch die sog. "Schadenminderungspflicht", wonach bei Schäden unter 750 Euro ein Kostenvoranschlag zur Schadensregulierung reicht. Wird allerdings ein Totalschaden vermutet, sollte sicherheitshalber auch ein Gutachten gemacht werden.


    Kleiner Tip noch: Such Dir alle Rechnungen über evtl. Neuteile in der Schwalbe zusammen, vielleicht noch ein paar Vergleichsangebote von Mobile oder so, das hilft dem SV meist weiter.


    Ach ja, bei Haftpflichtschäden gibt es noch die Möglichkeit der sog. 130%-Reparatur, d.h. die Reparaturkosten dürfen max. 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen. Um das in Anspruch zu nehmen, musst Du allerdings eine Rechnung vorweisen und (wissen die wenigsten) das KFZ wenigstens noch ein halbes Jahr nach Reparatur weiternutzen.

  • mhh müßte ich nochmal fragen.


    Beim wirtschaftlichem Totalschaden meines Kumpeln ( Auto ) wurde die MwSt imho abgezogen


    Aber ganz sicher bin ich da nicht mehr :wink:

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