Seit diesem Jahr keine Simme mehr mit Klasse M Fahrbar ??

  • Mir wurde heute erzählt, dass ein Junge Begleitetesfahren mit 17 , ein Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein erhalten haben soll, da er eine Mopete mit 50 Km/h gefahren ist und nicht mit 45.
    Wenn dies zutreffen sollte hätten viele Simmen ein Problem.
    Das entsprechende Gesetz soll zum Anfang diesem Jahres geändert worden sein.
    Weiß jemand etwas Genaues?

  • Ja, die Fahrerlaubnisverordnung weiß das genau - und deren Par. 76(8) ist unverändert. Der Rest ist Stammtischgeschwätz ...


    FeV


    Zitat

    § 6 Abs. 1 zu Klasse AM
    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
    • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    • Offizieller Beitrag

    Mir wurde heute erzählt, dass ein Junge Begleitetesfahren mit 17 , ein Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein erhalten haben soll, da er eine Mopete mit 50 Km/h gefahren ist und nicht mit 45.
    Wenn dies zutreffen sollte hätten viele Simmen ein Problem.
    Das entsprechende Gesetz soll zum Anfang diesem Jahres geändert worden sein.
    Weiß jemand etwas Genaues?


    Diese Geschichten tauchen da immer mal wieder auf.


    Korrekt ist, dass Anfang 2013 der §76 der FEV geändert worden ist.


    Früher war die Berechtigung für 60km/h in 8c jetzt ist es 8b:


    Zitat
    • § 6 Abs. 1 zu Klasse AM
      Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

      • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
      • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.



    Das sollte eindeutig sein.


    MfG


    Tobias


    Edit: der schwatte war schneller, aber gleicher Text

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe ja das Problem, ein unwissender Bulle drückt da erstmal Fahren ohne Lizenz drauf. Geht vor Gericht, ein ebenso ahnungsloser Staatsanwalt/Richter nickt ab und es gibt einen Strafbefehl mit Sozialstunden.


    Wenn man dann dagegen nicht vorgeht bzw. Widerspruch einlegt, wirds rechtskräftig und dann ist erstmal Drama pur, mit Pech sogar der Drops gelutscht.


    Selbst ich bin schon auf der Schwalbe angehalten worden und mir ist gesagt worden, dass "gut, dass sie A(1) haben, sonst wäre jetzt hier Ende". Da half auch keine Diskussion, dass §76 FEV und bla und blubb.
    Ich war es dann Leid, ich hab ja genug Buchstaben auf der Karte.


    Mir ist auch schon "Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung" mit dem Sperber vorgeworfen worden. Ein übereifriger Jungpolizist war felsenfest der Meinung, dass ein grosses Kennzeichen mit allen Siegeln nicht sein kann und ich das Kennzeichen irgendwo von einer 125er abgeschraubt hätte.


    Große Diskussion im Streifenwagen mit den Papieren und Rückfrage per Funk in der Zentrale. 10min später.. "Die Kollegen haben gesagt, das muss so. Gute Fahrt". Ich konnte mir das grinsen ja nicht verkneifen.


    MfG


    Tobias

  • Unsere Rennleitung hat wieder Frischlinge aus Wiesbaden bekommen, ergo Verkehrskontrollen an jeder Ecke.
    Ich hab ne UNIFORM also hab ich recht.
    Habe jetzt erstmal die FEV und das Beiplatt des KBA kopiert und meinem Junior in die Papiere gesteckt.
    Lesen sollten se ja gelernt haben , nur mit dem Verstehen .........

    • Offizieller Beitrag

    Unsere Rennleitung hat wieder Frischlinge aus Wiesbaden bekommen, ergo Verkehrskontrollen an jeder Ecke.



    Man sollte auch bedenken, dass diese 60km/h Ausnahmegenehmigung mittlerweile selten geworden ist und ein Spezialfall. Und alle § und Regelungen kann man nicht auswendig wissen. Dann muss man die halt nachschlagen.


    MfG


    Tobias

  • Ich habe zu dem Zweck den Link zur FeV im Smartphone gespeichert.


    Fürs Protokoll: Zuletzt geändert wurde der Passus zu Klasse AM im Januar 2013. Dadurch sind Lastendreiräder mit EZ bis 31.12.2001 aus dieser Fahrerlaubnisklasse herausgefallen. Die Absätze zu West- und DDR-Altware Zweirädern blieben unverändert.

    • Offizieller Beitrag

    Vorschlag: die Links zu den Gesetzen in die FAQ und ins Wiki aufnehmen.
    Oder gleich als pdf zum Download anbieten.


    Peter

  • Ich hab letztens mal nen Kumpel gefragt, der ist Streifenpolizist und als solcher natürlich auch für Verkehrskontrollen usw zuständig. Er meinte die gängigen Verkehrsvorschriften (StVO, StVZO, FeV, usw) gehören zur persönlichen Ausrüstung eines jeden Polizisten. Zumindest in Sachsen.


    Insofern mach ich mir da keine Gedanken ganze Textpassagen mitzuschleppen. Ich hab nur nen kleinen Zettel wo die wichtigen §§ drauf stehen (neben dem Luftdruck für Moped und Anhänger lt Betriebsanleitung :-D) Ich glaube nämlich nicht, das es die sonderlich interessiert, wenn man denen mit dem Smartphone vor der Nase rumwedelt wo die angebliche aktuelle FeV zu sehen ist. Da verlassen die sich sicher nur auf das was schwarz auf weiß in eigenen Unterlagen steht, oder notfalls über Funk in Erfahrung zu bringen ist.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Ja das mit dem Baujahr ist so ne lustige Sache. Jetzt ist die Frage ob die Simmen damals nicht irgendwo eingetragen wurden wenn sie gefahren wurden. Deshalb hatte ich damals Probleme mit der Zulassung.

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