Simson im Keller lagern, wie Brandgefahr unterbinden?

  • Guten Tag,


    habe meine Simson im Keller stehen im Winter.
    Das scheint aber paar zu stören, wegen Brandgefahr.


    Was kann ic htun das sie eben weiter dort stehen kann?


    Sprit ablassen
    Vergaser leeren


    ..??


    Danke für eure antworten.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Die Brandgefahr besteht hauptsächlich aus Hirnbefreiten, die meinen im Keller rauchen zu müssen, sowie jugendlichen Brandstiftern.


    Fahr' den Tank leer (und häng eine Tüte von diesem feuchtigkeitsbindenden Silikonkügelchenzeugs rein, damit er nicht rostet), und park's in ein abschließbares Kabuff. Mehr kannst du nicht machen.

  • ^soll ja schin ordenlich sein.


    Vergaser habe ich leer und Tank auch.
    Das mit dem Tütchen greife ich auf, werde aber erstmal Tank 1Woche auf Balkon trocknen lassen.
    Steht natürlich in einem gut abschliessbarem Keller, also ran kommt keiner, hoffe ich :D

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • http://sn.osha.de/legislation/…cht/garagen_vo.html#teil3


    § 19
    Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen


    (1) Kraftfahrzeuge dürfen in Treppenräumen, Fluren und Kellergängen nicht abgestellt werden.


    (2) Kraftfahrzeuge dürfen in sonstigen Räumen, die keine Garagen sind, nur abgestellt werden, wenn


    1.
    das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 12 l beträgt,

    2.
    Kraftstoff, außer dem Inhalt der Kraftstoffbehälter abgestellter Kraftfahrzeuge, in diesen Räumen nicht aufbewahrt wird und

    3.
    diese Räume keine Zündquellen oder leicht entzündliche Stoffe enthalten und von Räumen mit Feuerstätten oder leicht entzündlichen Stoffen durch Türen abgetrennt sind.


    (3) Absatz 2 gilt nicht für Kraftfahrzeuge, die Arbeitsmaschinen sind oder als Ausstellungs- oder Verkaufsobjekte dienen oder sich zu Reparaturzwecken in Werkstätten befinden.


    -------------------------
    Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Garagen (Sächsische Garagenverordnung-SächsGarVO)
    vom 17. Januar 1995 (SächsGVBl. S. 86)
    zuletzt geändert: 07. Februar 2000 (SächsGVBl. S. 127, 128)

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

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