Simson S 51 Gerichtstermin....

  • Guten Tag,

    ich muss am 20. November zum Amtsgericht in Tettnang.


    jetzt mal kurz: Warum und wo ich Hilfe brauchen würde.


    habe volgendes Problem. Ich wurde mit meiner Simson S 51 von der Polizei rausgezogen usw.


    hab dann ne...
    Anzeige wegen "Vorderbremse ohne auszureichende Wirkung" bekommen.


    Kurz danach zum TÜV. Der hat dann auch bestätigt das alles ok ist.


    Ich wollt jetzt fragen, ob es irgendwelche Erfahrungsberichte zur Vorderbremse gibt. Da die ja echt mal Bremskraft schwach ist, im vergleich zu anderen modernen Bremsen


    ich dachte da an etwas wie....
    wo genau steht:
    - Wie Hoch die Bremskraft ist
    - Die Bremskraft verzögerung
    - und eben alles was ich dazu so verwänden kann



    Dankeschön schonmal für alles, hoffe ich bekomme Hilfe von euch.

    • Offizieller Beitrag

    Warum hast du nen Gerichtstermin, wenn dir der Prüfer bestätigt hat, dass alles in Ordnung ist?


    Die Verzögerungswerte stehen in der ABE vom KBA drin. Wenn du keine solche hast, schaut vielleicht einer der hier Mitlesenden mal in seine.


    Wie du die Bremskraft verbessern/optimieren kannst, wurde hier schon vielfach durchgekaut, dazu befrag mal die Suchfunktion. Ich geh aber davon aus, dass bei der S 51 mit handelsüblichen Mitteln nicht allzu viel rauszuholen ist.


    MfG
    Ralf

  • Hast du es schriftlich von TÜV das die Bremse i.O.?
    Wenn ja , ist die Sache schon gelaufen und du hast nix zubefürchten.


    Nein? Dann muss du nochmal hin! Denn ohne einen Schrieb von einem anerkannten Sachverständigen hast keine chance.


    Ja es gibt Richtwerte die die Bremse an Verzögerungskraft erreichen muss.
    Dazu muss das Ding erstmal auf einen Bremsenprüfstand, danach kann man dann schauen ob dies inder Tolleranz ist..... Die kann , sollte und wird der Tüv machen und in seinen Schrieb eintragen.
    Ich weiß in wie weit sich dort die bestimmungen über die Zeit verändert haben , aber es ist nach den Werten zu gehen die zur Auslieferung der Moped Stand der Dinge war.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Könntest Du mal bitte Klartext reden, was genau passiert ist? Wie kommt die Polizei dazu, die Bremswirkung als unzureichend einzuschätzen, ohne vorher einen Fachmann gefragt zu haben? Weshalb genau musst Du jetzt zum Amtsgericht? Wo ist Dein Problem? Ich versteh nur Bahnhof. Hast Du vielleicht einen Bußgeldbescheid bekommen, dagegen Widerspruch eingelegt, und jetzt ist deshalb Verhandlung vorm Amtsgericht?

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • In meinen KBA-Paiperen für meine S51/1 C1 stehen die Werte nicht drin, an der entrechenden Stelle steht da nur "keine Angabe".


    Aber was die Frage des Threaderstellers ist hab ich auch nicht verstanden.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Zitat von Matthias1

    Könntest Du mal bitte Klartext reden, was genau passiert ist? Wie kommt die Polizei dazu, die Bremswirkung als unzureichend einzuschätzen, ohne vorher einen Fachmann gefragt zu haben?

    Ich hatte vor kurzer Zeit einen Unfall mit meiner "Alltags" S51. Als dann die Polizei ankam schauten sie sich das Moped an. Der supergescheite :)) Polizist musste natürlich sofort einen Bremstest durchführen (Der hat so angezogen das es den Bremshebel leicht gebogen hat :shock: ). Er zog den Bremshebel der vorderen Bremse voll an und bemängelte das man das Moped noch leicht schieben konnte.
    Die S51 wurde beschlagnahmt und zum TÜV gebracht der mit dann Gott sei Dank bestätigte das die Bremswirkung so normal ist :wink:


    Grüße Niklas

  • Öhm, nach einem Unfall hat die Polizei an deinem Fahrzeug absolut nix zu "testen".


    Sobald der Unfall von der Polizei aufgenommen worden ist, haben die da schön ihre Finger von zu lassen. Dafür müssen die extra einen Gutachter kommen lassen.



    Ich würd auch keinen "0815-wäre-dann-doch-lieber-TÜV-Profi-geworden-Polizisten" in mein Auto steigen lassen, 5 Meter fahren und bremsen lassen, damit der die "Bremse testet".

  • Echt das wusste ich gar nicht!
    Wenn wärs mir auch nicht aufgefallen weil ich glaub ich noch leicht unter shock stand


    Ich fands ne Frechtheit bzw. eine Schikane des Polizisten da ich über zwei Wochen auf mein Moped warten musste und in der Zeit auch noch ziemlich bedenken hatte das ich die Kosten für abschleppen, tüv gutachten usw. evtl. selber zahlen muss.
    Zum Glück hat der Prüfer aber bedacht das es sich um eine Simson Vorderbremse handelt


    mfg Niklas

  • Ohh ohh ich merk schon. Hab wohl vll. bissel zu wenig gesagt. Bin deswegen aber voll im Stress....


    Also, ich hab neiner Polizeikontrolle nen Mangelbericht am Sonntag bekommen. Mit der Aussage
    "Bremskraft ohne auzureichende Wirkung"
    Der Beamte, hat das ganze so getest:
    Er drückte die Vorderbremse und dann Schob er meine Simson. (im Stand)
    Nach dem diese dann seinem Gewicht nachgab, rollte sie ein wenig.
    Also eig. gab es nur ne reine Sichtkontrolle.
    Da war kein Sachverständiger und garnichts.



    Am Tag drauf bin ich mit der Simson zum TÜV (ohne auch nur irgendwas dran zu machen) und der hat gemeint
    Alles I.O. hat mir da so bescheinigung gegeben. Das alles ok ist.


    Dann kam irgendwann die Anzeige. 160 Euro + 3 Punkte


    Da hab ich Einspruch eingelegt.


    Jetzt muss ich halt zum Amtsgericht.
    Obwohl der TÜV schon alles bestätigt hat und ich die bescheinigung auch zu den Beamten geschickt hab.


    Danke schonmal für die ganzen Antworten.
    Ich denk halt, das der Beamte sagen wird, ich hab meine Simson"bremse" repariert, und dann erst zum TÜV gebracht. Aber des muss er mir ja nachweißen oder?


    Und wollt halt fragen wie ihr meine Chanchen, vorm Gericht haltet.
    Ob ihr da einfach vll. schon Erfahrnung habt?
    Ja und irgendwo auch Angst davor das des ganz schön Teuer werden kann....

  • Eine Mängelkarte bedeutet:


    "Nachbessern und beim TÜV vorführen" Punkt Aus. Und das bedeutet:


    Du bekommst die Strafe aufgebrummt aufgrund der Mängel. Und dagegen kannst du leider absolut nix machen, da du ja die Mängelkarte bekommen hast.


    Ums mal so zu sagen: Dein Fahrzeug war nicht verkehrskonform. Dafür gab ne Mängelkarte und nen Bußgeld/Strafbescheid. Beides musst du erfüllen. Fertig.


    Was du allerdings machen kannst, ist aufgrund der gering bewiesenen Bremsleistung der Simson, dagegen mit beurkundeten Akten vor Gericht gegen anzugehen.

  • Ja, so versteh´ ich das Prozedere. Was ich nicht verstehe: Wieso können die einen Bußgeldbescheid verschicken, wenn der TÜV meint, alles wäre in Ordnung? Da muss wohl ein Fehler passiert sein. Oder der Polizei ist aufgrund des TÜV-Berichtes nicht klar, dass es tatsächlich normal ist, dass man die Simson im Stand schieben kann (mit viel Kraft). Ich seh´ da gute Chancen für Dich vor Gericht.

    Zitat von cih

    Du bekommst die Strafe aufgebrummt aufgrund der Mängel. Und dagegen kannst du leider absolut nix machen, da du ja die Mängelkarte bekommen hast.

    Wieso? War doch alles in Ordnung.


    Lass Dir zur Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung am Besten noch mal vom TÜV bestätigen, dass das mit dem Schieben bei gezogener Bremse im grünen Bereich ist. Mehr kann die Polizei ja auch nicht behaupten. Und wenn sie behaupten, Du hättest an der Bremse was verändert, dann sollen sie es bitte nachweisen. Du musst nicht beweisen, dass Du nichts verändert hast. Das weiß der Richter aber alleine. Am Besten wär´s natürlich, der TÜV-Sachverständige wäre auch zur Verhandlung geladen. Das bezweifle ich aber. Also schau, wie Du die Bestätigung des TÜV, dass die Karre sich bei gezogener Bremse durchaus noch schieben lässt, unzweifelhaft an das Gericht heranbringst. Möglich wär´s vielleicht auch, dass der Richter während der Verhandlung direkt beim TÜV anruft, wenn er auf Zack ist. Darauf würd´ ich mich aber nicht verlassen.
    Wann ist die Verhandlung?


    MfG Matthias

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

  • also was ein beamter (polizist) feststellt sogenannter anschein, ohne eine entsprechende qualifikation nachweisen zu können ist fürn a..... und selbst wenn, gibt es soche nicht im normalen polizeidienst (streifenpolizei)


    bei gericht gibt es nur gutachter, die du ja hast....(tüv).


    mängelkarte? das ist nachweispflichtig, wenn es hart auf hart kommt. Jeder p... kann diese ausstellen, aber bei gericht muss er nachweisen, das nach dem augenblicklichen anschein dies so ist und wenn jemand einen nachweis hat, von einer anerkannten prüfstelle ist des fürn a.... .


    busgeldbescheide werden formell verschickt. ob diese vor gericht bestand haben ist eine andere frage.


    guter tipp: in diesem fall verkehrsrechtsschutz. dein fall ist hier abgedeckt. falls nicht, so wie du dies geschildert hast, lass es darauf ankommen, aber nimm dir einen guten ra. wenn du gewinnst kostet der nichts und die wahrscheinlichkeit ist hoch.


    leider noch mal. dies ist keine rechtsberatung.
    mfg

    • Offizieller Beitrag

    160€ ist ja mal echt viel, insbesondere da nach tatbestandskatalog (mag ich lieber als bußgeldkataolog):


    "Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl ( B - 1 ) 35,00
    dessen Bremsen Mängel *) aufwiesen bzw. ließen sie zu.
    § 31 Abs. 2, § 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat"


    sprich 35Euro macht. was anderes finde ich im moment nicht.
    es sei denn, hier wird wiedermal etwas verschwiegen, um sich selbst besser dastehen zu lassen. wollen wir das mal nicht hoffen. ich verstehj das aber trotzdem nicht...



    Zitat von cih

    Öhm, nach einem Unfall hat die Polizei an deinem Fahrzeug absolut nix zu "testen".


    Sobald der Unfall von der Polizei aufgenommen worden ist, haben die da schön ihre Finger von zu lassen. Dafür müssen die extra einen Gutachter kommen lassen.


    Ich würd auch keinen "0815-wäre-dann-doch-lieber-TÜV-Profi-geworden-Polizisten" in mein Auto steigen lassen, 5 Meter fahren und bremsen lassen, damit der die "Bremse testet".


    wo steht das denn bitte? dann müsste die polizei ja bei jedem unfall automatisch einen sachverständigen mitschicken, um zu schauen, ob als unfallursache technische mängel in betracht kommen.


    ist zwar sooo lustig, in so einem beitrag von "0815-wäre-dann-doch-lieber-TÜV-Profi-geworden-Polizisten" zu reden, bis man dann mal selber an/übergefahren wird und man die vermutung hat, bei dem unfallgegener waren die bremsen unzureichend. dann wünscht man sich einen "0815-wäre-dann-doch-lieber-TÜV-Profi-geworden-Polizisten", der sich mal die bremsen anschaut und testet. obwohl DANN ist der fall natürlich gaaanz anders- ja ne, is klar...



    zum fall selber möchte ich mich mal nicht einlassen, da elcapone ja schon selber gesagt hatte, dass er sich kurz gefasst hat und eigentlich ja auch nur die verzögerungswerte wissen wollte

  • Also...


    Gerichtstermin is am 20 November um 13:00 Uhr und genauer noch im Amtsgericht Tettnang =)


    Also nein ich habe nichts verheimlicht. Der Beamte meinte es wäre ein Schwerer Mangel der Lebensgefährlich wäre für den Straßen Verkehr.... usw.


    Und eben wegen meiner Vorderbremse .... gab es die 156.60 + 3 Punkte...


    Aber des mit TÜV is ne gute idee... also das man die Simson im stehen schieben kann.


    Des mit Anwalt hab ich mir auch schon überlegt.... muss mal nächste woche schaun, wie viel sowas kostet.

  • die kosten fürn anwalt zur vertretung bei gericht werden die angedachte strafe übersteigen. sollste trotzden nehmen, wenn du dir sicher bist. hab noch nicht nachgeschaut, aber bei drei punkten und autoführerschein auf probe könnte auf dich auch eine nachschulung zukommen und die kostet so um die 400 euro. wie gesagt wenn du gewinnst kostet die vertretung nichts.


    und nochmals: ein polizist kann nur den momentanen augenschein feststellen. ob was wie ist obliegt einem gutachter.


    mal ein bischen daneben aber über nachschulung: mein sohnemann ist mal ein bischen schnell in der stadt gefahren. da die autos auf mich angemeldet sind und der busgeldbescheid über 80 euro an mich ging, habe ich gedacht: söhnchen, das bezahlst du. also anhöhrung ausgefüllt etc..
    ende des lieds: sohnemann zahlt 80 euro plus verwaltung. 2 wochen später netter brief an ihn: Nachschulung: kosten insgesamt so um die 500 euro. und verlängerung der probezeit um zwei jahre und er war 1 monat zum ablauf der probezeit. hätt ich das vorher gewust....

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