Hallo leute wollte hier mal fragen ob es noch erlaubt ist sein moped in seinen Keller zu stellen?
Ist das noch wie früher bis 5l Benzin erlaubt??
Danke schonmal für die antwort.
Hallo leute wollte hier mal fragen ob es noch erlaubt ist sein moped in seinen Keller zu stellen?
Ist das noch wie früher bis 5l Benzin erlaubt??
Danke schonmal für die antwort.
Willst du im Keller fahren?
Ne im Ernst, stell sie hin wo du willt,.... wo kein Kläger da kein Richter!
Und erlaubt is das bestimmt sogar auch noch,....
MfG
lebowski
Erlaubt ja, aber IMHO nur ohne Benzin. Genaueres legt aber wohl eure spezielle Hausordnung fest. Das mit den 5l gilt nur für Kanister, ist also ne ganz andere Geschichte.
Ich hatte auch ne Zeitlang meine S51 im Keller stehen, natürlich ohne Sprit und mit schriftlicher Erlaubnis vom Vermieter, sicher ist sicher.
In meinem Keller war für 2 Wochen mal eine S51. Es ist bei uns verboten, durch die Hausordnung.
Gruß
Al
Ohne Sprit und Öl kann dir das keine Hausordnung verbieten, da ist ein Moped nicht mehr wie ein Fahrrad. Solche Klauseln dürften ungültig sein.
Für die Dauer war das eh nichts. Oder soll vor jeder Ausfahrt die S51 die Treppe mit brontaler Steigung hochgeschoben und anschließend mit Öl und Sprit befüllt werden, um danach die Prozedur umgekehrt zu wiederholen?
Der Hinweis war trotzdem gut. Ich gehe aber noch etwas weiter und meine, es hängt auch noch von den näheren Umständen ab. So knapp 80 kg können ihre Spuren am Gebäude hinterlassen.
Gruß
Al
Kommt drauf an, wenn zwei Mann anpacken, macht das keinen Kratzer im Treppenhaus.
Mein Keller ist gleichzeitig Bastel und Hobbyraum. Dort stehen derzeit 3 Schwalben. Naja, über die gelagerte (in Kanistern) Spritmenge sag ich jetzt besser mal nix. Aber was ich in meinem Keller lagere oder nicht, verbietet mir kein Vermieter....abgesehen eben vom Benzin usw. Theoretisch kann er mir jedoch das Basteln verbieten...aber nicht daß ich da Roller reinpacke. Klar, ich muß sie reintragen und darf sie weder reinrollen oder gar fahren. Aber welcher Vermieter sieht schon wie ich die Dinger da runterbringe?!
Micha
Zitat von BaumschubserOhne Sprit und Öl kann dir das keine Hausordnung verbieten, da ist ein Moped nicht mehr wie ein Fahrrad. Solche Klauseln dürften ungültig sein.
Sind sie aber nicht. Das ist (nach Abmahnung) im Wiederholungsfall ein berechtigter Kündigungsgrund für den Vermieter. Ruckzuck kannst du dir einen neue Bleibe suchen.
Baumschubser: Mach doch bitte nicht immer gleich die Threads dicht, nur weil du eventuell anderer Meinung bist oder dir gerade was nicht paßt. Wenn etwas zu großer Blödsinn ist oder eine Disskussion völlig aus dem Ruder läuft, dann werden das die Leute schon merken. Also bitte etwas zurückhaltender mit den Sperrungen umgehen.
warum sollte das nicht erlaubt sein?
es gibt doch auch häuser mit tiefgarage, wo auf gleicher etage auch noch kellerräume sind...
da lässt man doch auch nich vom auto erst sprit und öl ab bevor man reinfährt
grüße
Zitat von martin90warum sollte das nicht erlaubt sein?
Weil es der Vermieter eben so will und du bzw. deine Eltern oder sonst wer den Mietvertrag samt Hausordnung akzeptiert und unterschrieben haben. Verträge sind einzuhalten! Das ist nun mal so und wer sich nicht dran hält ist immer der Depp und kriegt vom Richter eins auf die Nuß.
Dann ist natürlich noch die brandschutzrechtliche Seite wegen Öl und Benzin. Und zwischen einer leeren Tiefgarage aus Beton und Kellerräumen voll Eigentum anderer Mieter und brennbarem Material und einem Haus in dem menschen leben ist ja wohl auch immer noch ein Unterschied. Meine ich jedenfalls.
Es gibt Klauseln was im Keller gelagert werden darf und was nicht ,
bei der Dawag durften keine Motorfahrzeuge eingelagert weden ,
auch keine Mofas , obwohl ein Fahrradkeller vorhanden war ,
als Begründung wurde Benzingruch und Brandgefahr angegeben ,
da war auch nichts mit Benzin und Öl raus.
Ich denke das wird ähnlich wie die Tierhaltung behandelt .
mfg
Ich hatte meine vier Wochen lang vollbetankt im Fahhrradkeller stehen. Dort stehen Fahrräder dessen Besitzer schon laaaaaange ausgezogen war und der Raum an sich dreckig ohne Ende war. Gestört hat die Schwalbe dort keinen.
es geht nicht darum ob es stört oder nicht! sondern darum ob es erlaubt ist oder nicht!
habe ich nicht irgendwo mal gelesen:
wo kein Rauch ist,ist auch kein Feuer oder
Wo kein Kläger ist, kein Richter ?????
Klar ist das nicht erlaubt ob mit oder ohne Benzin deshalb gibt es Garagen die in der Regel von der Wohnung getrennt sind damit eben die Gase von Benzin/Öl/Abgase nicht in den Wohnraum dringen.
Ich wollte meine Schwalbe zum regenerieren in meine Kellerabteil stellen.
In der Hausordnung steht nichts und wenn ich die Betriebsflüssigkeiten ablasse könnte mir theoretisch keiner was.
Da aber die Nachbarn so neugierig sind, sich über alles aufregen und alles der Hausverwaltung melde lasse ich es.
Du musst es davon abhängig machen wie du mit den Nachbarn und der Hausverwaltung auskommst.
Ciao
Die-Knalltuete
im zweifel würde ich einfach die hausverwaltung anrufen, dann biste auf der sicheren seite.
grüße !
Danke für eure info hab einen Platz gefunden.#
mfg Chris
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