Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe auf ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe eine S53 Baujahr April 1992.
Da dies ja leider nach dem 28.02.1992 ist, also nur noch eine 50 km/h Zulassung von damals...
Nun meine Frage, auf dem Typenschild am Rahmen steht ja nur 1992.
Und wenn ich jetzt die Originalpapiere von damals "verloren" habe und ich mich an das KBA wende und ich dort die Original-Rahmennummer angebe und mein Moped hätte jetzt die Erstzulassung von vor dem 28.02.1992.
Würde ich dann eine 60km/h-Zulassung bekommen?
Mit anderen Worten: bekommt das KBA anhand meiner Rahmennummer heraus ob die S53 vor oder nach dem 28.02.1992 in Betrieb genommen wurde?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Viele Grüße
Christian