Simson S53 mit 50 oder 60kmH Zulassung?

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage und hoffe auf ihr könnt mir weiterhelfen.


    Ich habe eine S53 Baujahr April 1992.


    Da dies ja leider nach dem 28.02.1992 ist, also nur noch eine 50 km/h Zulassung von damals...


    Nun meine Frage, auf dem Typenschild am Rahmen steht ja nur 1992.


    Und wenn ich jetzt die Originalpapiere von damals "verloren" habe und ich mich an das KBA wende und ich dort die Original-Rahmennummer angebe und mein Moped hätte jetzt die Erstzulassung von vor dem 28.02.1992.


    Würde ich dann eine 60km/h-Zulassung bekommen?


    Mit anderen Worten: bekommt das KBA anhand meiner Rahmennummer heraus ob die S53 vor oder nach dem 28.02.1992 in Betrieb genommen wurde?


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


    Viele Grüße
    Christian

  • Da dies ja ne Anstifftung zur Straftat wär , besser gesagt Urkundenfälschung, hoffe ich das niemand antwortet und das Ding hier dicht gemacht wird.


    Bambam

    Ick hab doch keine Ahnung . Und davon viel.

  • OK, vielleicht habt ihr recht....


    Vielleicht kaufe ich mir dann einen S51 Rahmen und baue dort alles von der s53 ran.
    das darf man doch, oder?
    Dann hätte ich doch eine legale 60km/h-Zulassung, oder?


    passen die Teile von der S53 an einen S51 Rahmen, oder?

  • Ganz ehrlich: Kauf dir einfach komplett eine S51. Die kosten nicht viel, du darfst 60 fahren und die sehen meiner Meinung nach auch besser aus als die S53. Oder hast du schon eine S53 und willst davon den Motor umbauen?

  • Ich hab schon eine S50B1...


    Die ist Top, hab hier den Motor komplett regenrieren lassen, Zylinder neu geschliffen und Elektronikzündung einbauen lassen.
    Alles legal und nicht getunt


    Ich bekomme eine S53 für fast geschenkt und wollte die auch noch aufpeppen.
    Wenn man auf der S53 sitzt kommt man sich ja schon ein bisschen größer vor :)

  • Ich habe keine Ahnung wie das bei Kleinkrafträdern ist. Aber bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen wird per se, wenn kein Datum für die Erstzulassung nachweisbar ist, der 01.07. des Baujahres als Erstzulassung genommen.
    Und nach dieser Logik wäre man dann noch weiter vom 28.02.92 entfernt ;)

  • Wenn du einen A1 oder A Führerschein hast (oder vergleichbar), dann kannst du auch gleich richtg aufpeppen, dann biste nicht nur größer sondern auch schneller, brauchst allerdings auch ne TÜV-Abnahme und eine Zulassung mit großem Kennzeichen.
    Rumtricksen würd ich jedenfalls nicht wegen 10 km/h, wenn dann richtig!

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • 32 PS sind bei 125ccm auch nicht mehr peinlich.


    Man Man Man da gehts doch nicht um peinlich. Wenn er unbedingt die Teile der S53 haben will (verstehe ich beim Tank auch), dann soll er alles an nen alten S51 Rahmen bauen. Dann ists wieder einigermaßen legal.

    Fährt mittlerweile Habicht, Bj. 1974. Vorher Kr51/1, S50, SR50.

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