Simson Schwalbe externe Kennzeichenbeleuchtung

  • Guten Morgen :)
    Ich will bei meiner Schwalbe Kr51/2 mit Vape eine externes Kennzeichen licht anschließen.
    Das Led licht hat ein Graues und ein Schwarzes Kabel.
    Wo muss ich es an der Schwalbe dann anschließen dass es dann auch nur auf Schalterstellung 2 leuchtet?
    Danke schonmal :)

  • Anschluß 56 vom Zündschloß würde sich anbieten.



    Nein die 56 wird mit Wechselspannung versorgt. Das würde die LED zerstören. Falsch herum anschließen im übrigen auch (kurz zum testen wo Plus und Minus sind ist aber ok). Wenn ich das richtig sehe gibt es keine Klemme die nur auf Stellung 2 mit Gleichspannung von der Batterie versorgt wird. Klemm sie auf die 15/51. Dann leuchtet sie bie Stellung 1 und 2.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Hallo,


    nur mal so zum Verständnis. Wofür brauchst Du denn ein externes Kennzeichenlicht. Die 51/2 hat doch eigentlich eine Kennzeichenbeleuchtung beim Rücklicht, oder?

  • Nein, das haben nur die großen (Nachbau-)Rückleuchten ohne Prüfzeichen.
    In der DDR gab es keine Mopedkennzeichen (Versicherungsschilder) und deshalb war auch deren Beleuchtung nicht nötig.

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Hallo,


    nur mal so zum Verständnis. Wofür brauchst Du denn ein externes Kennzeichenlicht. Die 51/2 hat doch eigentlich eine Kennzeichenbeleuchtung beim Rücklicht, oder?


    Wenn man sein Kennzeichen z.b. Wie ich gesehen habe am Auspuff befestigt ;)

  • Nein, das haben nur die großen (Nachbau-)Rückleuchten ohne Prüfzeichen.
    In der DDR gab es keine Mopedkennzeichen (Versicherungsschilder) und deshalb war auch deren Beleuchtung nicht nötig.


    Aber selbst meine Orginalrücklichtkappe an der KR51/1S hatte schon einen Lichtaustritt für das Kennzeichen. Die S51 von nem Kumpel hats am Orginalrücklicht doch auch. Warum sollte die Schwalbe es dann nicht haben? Ich glaube seit man für den Export fertigte sind die Lichtaustritte am Rücklicht vorhanden, da in anderen Ländern vorgeschrieben.


    Wenn man sein Kennzeichen z.b. Wie ich gesehen habe am Auspuff befestigt ;)


    So und da zitiere ich ma § 27 Absatz 4 letzter Satz der Fahrzeugzulassungsverordnung: "Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Kraftfahrzeug und der Erkennungsnummer am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich."

  • Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Kraftfahrzeug und der Erkennungsnummer am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich."
    Ich würde eher sagen nein, eine Kennzichenbeleuchtung ist nicht erforderlich

  • Also es stand wohl vor der Änderung 2013 noch genauer drin, dass eine Beleuchtung nicht erforderlich ist. Ich glaube schon in Absatz 3 bei der Anbringung der Versicherungskennzeichens. Anscheinend wurde das gestrichen. Es steht aber immer noch nicht drin, dass eine Beleuchtung erforderlich ist. Und im Anhängerabsatz haben sie es wohl vergessen zu streichen.
    Aber wie gesagt steht im ganzen Paragraphen nix von Beleuchtung. Das einzige was darauf hinweisen könnte ist die Sichtbarkeit die muss nämlich aus einem 45° Winkel von beiden Seiten und auf 15m Entfernung gegeben sein. Das könnte nachts auf der Landstraße schon schwierig werden.
    Das interessante darin ist, das die 15m bei Anhängerbetrieb spezifiiert sind auf tagsüber.


    Meine Vermutung ist, dass hier der Anhängerabsatz einfach vergessen wurde zu überarbeiten.

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