Simson Schwalbe von Zivilpolizei sichergestellt....

  • Hallo Simsonfreunde!


    Mir und meinem Kumpel wurden unsere Schwalben (beide KR51/1K) von der Polizei weggenommen, unglaublich.


    Wir wurden im fließenden Verkehr angehalten und kontrolliert, dabei waren die Zivilpolizisten der Meinung unsere Schwalben seien nicht verkehrstüchtig und müssen sichergestellt werden,


    Ich gebe zu, dass ich einige Abdeckungen nicht draufgeschraubt hatte und auch sonst die Schwalbe eher im reparaturstatus war.


    Auf jeden Fall sollen wir jetzt die Abschleppkosten und die Kosten für den technischen Gutachter zahlen, das soll sich wohl um die 350,- Euro belaufen.



    Nun meine Frage:


    Macht es Sinn sich einen Anwalt zu nehmen und Widerspruch einzulegen? Habe gehört bei zu schnellem Fahren biegt ein Anwalt die Sache immer zu deinen Gunsten, könnte das auch in meinem Fall funktionieren?


    Zudem habe ich ausdrücklich gefragt, ob wir die Schwalben nicht selber zum Gutachter bringen dürfen, m.E. muss immer die Möglichkeit der geringsten Kosten gegeben sein.
    Darüber hinaus meinte der Zivilpolizist, "Wir sind hier ja nicht in Vietnam!". Ich als Koreaner empfand diese Aussage als Beleidigung, eventuell auch ein Ansatzpunkt für Widerspruch?




    Bitte helft mir, fast 400,- Euro für die Schwalbe sind einfach zu viel für einen Studenten.....




    Viele Grüße, redobi

  • Wäre es in diesem Fall nicht sinnvoll sich beraten zu lassen ??


    Wir hatten auch mal ein Fall wo wir einen Anwalt brauchten bzw. einen
    Rat was wir tun sollen. Sind auf Gericht haben so eine Bescheinigung
    zur Beratung für den Anwalt geholt, mit dem Wisch zum Anwalt und
    10 Euro " Praxisgebühr " bezahlt. Zumindest hat der Anwalt zwei Briefe geschrieben und wir haben vom Schädiger das wieder bekommen
    was uns zu steht. Mehr wollten wir nicht,über den ganzen anderen
    Rest wäre alles zu teuer gekommen das hat der Anwalt gleich gesagt.


    Ich denke man muss nicht alles gleich über Gericht regeln.
    Gehe zum Anwalt lass dich beraten. Und das mit der Aussage vom
    Zivilpolizisten kannste eh vergessen,dazu muss viele Zeugen haben
    die das bestätigen.Ausserdem kann man nicht alle Polizisten über einen
    Kamm scheren.


    Gruss
    Sprudel.......

    • Offizieller Beitrag

    Das ist aber was anderes. Klar kann man sich beraten lassen. Aber wozu? Das Moped befand sich im "Reparaturstatus", wie er schreibt. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine "mittlere Höhle" handelt. :D Da bringts dann nur wenig, wenn ein Winkeladvokat versucht, für teuer Geld noch irgendwas rauszuschinden, Zu diesen beiden Karren kommt ein Mängelbericht, Gutachterkosten, Bußgeld und einiges an sonstigen Gebühren dazu. Das ist bitter, sollten es aber nur die angesprochenen 350€ sein, wäre das noch recht günstig (Bußgeld kommt natürlich noch extra, je nachdem wie gravierend die Mängel sind). Man könnte natürlich mit einem Anwalt ein Gegengutachten machen lassen etc., aber ohne Verkehrsrechtsschutz hat das alles nur wenig Sinn.

  • ok, danke für die Antworten....


    Ich werd das mit dem Anwalt dann wohl doch lieber vergessen.....


    Tja, tut weh die ganze Sache, aber eines gelernt:


    Fahre nicht mit einer kaputten Schwalbe..... :D


    viele Grüße, redobi

  • Hi redobi,


    Ich denke, gegen die Beleidigung wirst du wenig ausrichten können. Dennoch würde ich dir dringend empfehlen, Kontakt zu einem Anwalt (mit Schwerpunkt Verkehrsrecht) zu nehmen.


    Ich finde es immer wieder bedenklich, juristische Fragen an ein Forum zu richten. Keiner hier kennt sich wirklich aus. Man kann vermuten oder aus eigener Erfahrung berichten, aber nur ein Profi kann dir wirklich sagen, wie die Situation aussieht und welche Möglichkeiten du hast. Deswegen: Anwalt fragen!


    Wenn man mit einem Schrottmoped im reparaturstatus herumfährt, ist es wohl normal, dass die Rennleitung das Ding erstmal aus dem Verkehr nimmt. Allerdings erschließt sich mir kein nachvollziehbarer Grund, das Moped gegen den Willen des Eigentümers abschleppen zu lassen. Auch die Beurteilung durch einen Gutachter erscheint mir als Willkür. Was will der begutachten? Vielleicht, dass die Schwalbe ohne Verkleidung ist?


    Jetzt ist es zu spät, aber du hättest in der Situation freundlich aber dennoch bestimmt dagegen argumentieren, und auch ruhig mal das Handy zücken und einen Anwalt anfunken sollen. Musste ich schon öfter machen bei Polizeikontrollen. Sobald der Anwalt mit ins Spiel kommt, werden die Herren vorsichtiger.


    Ich wurde mal ohne Grund mit dem Auto zur Kontrolle herausgezogen. Alles war ok. Dennoch wollten die Herren einen Drogentest mit mir machen. Wäre für mich kein Problem gewesen, weil ich nichts zu befürchten hatte, aber mich hat es dennoch geärgert, weil ich mal wieder wegen meiner längeren Haare als Verdächtiger identifiziert wurde. Als die Polizei mir dann eröffnete, ich müsse das Auto stehen lassen, und mit ihnen in das nächste Krankenhaus zur Blutentnahme fahren, weil sie keinen schnelltest dabei hatten, habe ich diese Einladung vehement abgeschlagen. Die Diskussion hatte ein schnelles Ende, als ich mein Handy genommen habe und die Nummer des Anwalt-Notdienstes wählen wollte. Die Rennleitung war dann plötzlich doch davon überzeugt, dass es keinen Grund für die Drogenkontrolle gäbe.


    Lage Rede, kurzer Sinn: Frage den Anwalt. Wenn man etwas tun kann, wird der Anwalt es wissen. Und: Ohne Rechtschutzversicherung würde ich nicht mal mehr zum Brötchenholen gehen.

  • was ist eigentlich mit deinem kollegen?
    selbe strafe?
    weil den sein war ja in ordnung bzw. du hast nichts gesagt dass dies nicht so währe


    welche verkleidungsteile haben denn bei deiner schwalbe gefehlt?


    kriegt man eigentlich nicht nen mängelschein und man soll zum gutachter?
    hab ich zumindest im simsonforum gelesen egal ob ohne blinker, ohne schalldämpfer oder mit nem 60iger satz


    ich glaube du hast einfach deppen erwischt, die was gegen simson haben weil meistens hört man ja dass die polizei doch kurz drüberplaudert und net gleich so handgreiflich wird

  • @ Redobi


    Ich schließe mich Storms Meinung auf jeden Fall an. Die Sache mit der Beleidigung kannst Du ganz sicher vergessen, aber geh´ zum Anwalt und lass´ Dir dafür vom zuständigen Amtgericht den entsprechenden Schein ausstellen, so wie es Dir Sprudellaster auch beschrieben hat. Wenn Du wenig Kohle hast, solltest Du den
    auch ohne Probleme bekommen.


    Eine Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls Gold wert, aber leider nur für zukünftige Vorkommnisse!


    Viel Glück und Grüße
    Jutta

  • Hallo liebe Simsonfreunde!


    Erstmal vielen Dank für das Feedback! Schön so viele andere Gedanken und Meinungen dazu zu lesen :)


    Also mein Kumpel hat das gleiche Schicksal erwischt wie ich, beide Schwalben wurden sichergestellt. Glück im Unglück: Da wir uns sozusagen einen Abschlepper geteilt haben, werden auch die Kosten geteilt. ^^


    Auf jeden Fall habe ich die Schwalbe mittlerweile wieder abgeholt.


    Der technische Gutachter hat auch nur genau das aufgeschrieben, was der Rennleiter bemängelt hat. Der Gutachter hats nicht so genau genommen, hatte schon befürchtet, er schreibt jede Unterlegscheibe auf.


    Naja, hier meine Mängelliste:


    - Div. lose elektrische Kabel am Lenker/Batterie lose/alles ausser Abblendlicht o.F.


    - Blinker fehlen


    - Reifen hi rissig


    - Lenker re klemmt


    - Lenkerverkleidung fehlt/scharfkantig


    - Ölverlust Getriebe


    - Spiegel fehlen


    - Rutschgummis fehlen teilweise


    - Bremse vorn annähernd wirkungslos


    Untersuchungsergebnis: verkehrsunsicher


    -Fahrzeug nicht betriebssicher und darf nicht gefahren werden.



    Ok, ich gebe zu, wenig Mängel sinds nicht, aber es klingt viel schlimmer als es tatsächlich ist........


    Ich muss die Mängel nun beheben und dann von einer Fachwerkstatt bestätigen lassen, dass die Schwalbe i.O. ist. Dann will nochmal die Zulassungsbehörde drüberschaun und dann darf ich wieder fahren.......
    ........ganz schön kompliziert.


    Es ist bestimmt billiger einen Rahmen zu kaufen und meine Teile da dranzubauen, oder ???



    Da ich noch bei der Rechtschutzvers. meiner Eltern mit drin bin, check ich mal ab, ob ich da Hilfe bekomme, weil selber einen Anwalt einschalten ist teuer, gelle??!



    Mal schaun was draus wird, die Rechnung von der Rennleitung wird noch kommen.......



    Werde berichten!!


    viele Grüße


    redobi

  • Zitat von redobi


    Ok, ich gebe zu, wenig Mängel sinds nicht, aber es klingt viel schlimmer als es tatsächlich ist........


    Für dich vielleicht, das ein Fachmann das anders sieht ist klar.


    Zitat von redobi


    Es ist bestimmt billiger einen Rahmen zu kaufen und meine Teile da dranzubauen, oder ???


    Was hat der Rahmen damit zutun? Oder willst du einen Freischein , damit du die ganze Sache nochmal so hinschustern kannst?


    Zitat von redobi


    Da ich noch bei der Rechtschutzvers. meiner Eltern mit drin bin, check ich mal ab, ob ich da Hilfe bekomme, weil selber einen Anwalt einschalten ist teuer, gelle??!
    i


    DU hast scheiße gebaut und willst dich jetzt daraus winden?
    Nicht mal zu seinen Fehlern stehen..... :?
    Wenn du nicht in der Lage bis das Moped Verkehrssicher zumachen, schieb sie lieber zu einer Werkstatt.

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Na ja, gerechtfertigt war es jedenfalls, aber ob es angemessen war, könnte man bezweifeln. Nun ist es jedenfalls zu spät und der Gang zum Rechtsanwalt bringt in diesem Fall nur Kosten, denn zu retten ist da wohl nix mehr.
    Kleiner Tipp für's nächste mal:
    Wenn du die Abschleppkosten sparen willst und die Mängel am Fahrzeug so gravierend und vor allem so offensichtlich sind, dann gib gleich vor Ort bei dem Polizisten die vorgeworfenen Fahrzeugmängel zu. Am besten unter Zeugen.
    "Ja meine Bremse geht nicht, ja, mein Licht geht nicht, ja, mein Reifen ist abgefahren, ja, mein ...". Dann ist die Sicherstellung nämlich nicht mehr erforderlich und unangemessen, da die zu beweisenden Tatsachen ja bereits vollumfänglich eingeräumt wurden. In diesem Fall müßte der Polizist bzw. seine Dienststelle die Abschleppkosten selber tragen und der Polizist würde von seinem Chef eine Predigt erhalten, was der Unfug mit dem Verursachen unnützer Kosten soll.
    Jedenfalls könnte dir dann der Anwalt mit den Abschleppkosten sicher helfen. Ums Bußgeld kommst du aber wohl nicht drum rum.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Naja, die Vorderradbremse ist wahrscheinlich an jeder Schwalbe, zumindest im Originalzustand, nicht die Beste und wird wahrscheinlich sehr schnell als "wirkungslos" bezeichnet.


    Aber was heißt "Lenker re. klemmt"?Nach rechts schwergängig, oder wie?


    Und was sind "Rutschgummis"??

    Ich bin Käpt`n Bummsgewitter und bei mir donnerts gewaltig!!

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