was kann so ein DUO eigentlich? im Vergleich zur APE...

  • Hallo ihr lieben,


    liebeugle schon lange mit ner/m Duo (m/w???) oder ner APE 50.
    Habe jetzt eine APE angeboten bekommen aber 2 Sachen sprechen dagegen,
    1. die APE 50 (bis auf einige gaaanz alte) sind nur 1Sitzer
    2. solange de Schwalbe nicht läuft und fertig ist, bekomme ich dafür nie die Einwilligung der Regierung.


    Jetzt habe ich mir mal so Gedanken gemacht, was besser ist, APE oder DUO.
    Die APE hat halt viel Stauraum aber (legal) nur einen Sitz und fährt nur 45-50 je nach Baujahr.
    Die/Der/Das Duo hat wie der Name schon sagt 2 Plätze aber keinen??? Stauraum und nur ein angetriebenes Hinterrad aber darf 60km/h fahren.


    Wie sieht das den mit Stauraum beim DUO aus?


    Habt ihr erfahrungen mit beiden? so vergleichstechnisch?


    lg


    goerdy

    KR51/1 Bj. 71 im Aufbau - bis auf Vape und H4 ist stino geplant!

  • Ich glaube so viel Stauraum gibts beim Duo original nicht, außer dem was in die "Kabine" passt. Aber viele bauen sich einen Kofferraum unter die Sitzbank.


    mfg

    • Offizieller Beitrag

    1. mach die Schwalbe fertig
    2. schau zusammen mit Deiner Regierung mal Nachrichten, wenn Tunesien oder Ägypten dran sind und befrage Sie ganz scheinheilig, was sie vom Volkswillen hält. ;) Immerhin könntest Du ihr ja das Abdanken und Fliehen ersparen.


    3. Du darfst APE und DUO nicht 1:1 vergleichen. APE ist als Transportfahrzeug für Kleinsthändler oder Handwerker vorgesehen. DUO zwecks mobiler Fortbewegung von Gehbehinderten
    4. Und 60 mit der DUO ist Gerücht.


    Peter

  • Die DUO ist ein Zweisitzer und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 55Km/h angegeben. Wenn man alleine damit fährt, braucht man weniger lange bis man sie erreicht, als zu zweit! Wenn zwei 80 kg Personen drinnen sitzen, ist das zulässige Gesamtgewicht vom DUO schon erreicht. Über weitere Zuladung darf man sich keine Gedanken mehr machen. (per Gesetz)


    Insbesondere bei voller Last (mit zwei Personen) wird die Kupplung des Halbautomaten sehr stark belastet. Das gilt insbesondere bei Fahrten in Großstädten, wo an jeder Ampel angehalten und wieder angefahren werden muss. Das kostet Lebensdauer!


    Was den Stauraum anbelangt, hat das DUO auf den ersten Blick nicht viel davon. Aber der gesamte Fußraum ist doch auch Stauraum! Wir haben schon komplette Wocheneinkäufe (mit zwei Personen+Einkauf) mit dem DUO gemacht. Das ging zwar, hat mir aber wegen der Kupplung nicht wirklich Spaß gemacht. (Weil ich sie immer reparieren muss)


    Von der Zuladung her ist der Einitzige APE-Roller, im Hinblick auf Zuladung sicher dem DUO überlegen. Wenn man allerdings mit zwei Personen fahren muss........


    Gruß Peter

    Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!

  • Albatros gibt's auch noch. Hat zwar offiziell nur enen Sitzplatz, geht aber auch zu zweit. Ist ausprobiert. So weit ich weiß, dürfen auch mehr Personen transportiert werden, solange der Fahrer nicht behindert wird und das zulässige Gesamtgewcht nicht überschritten wrd. Da gab es im Radio bei SWR3 mal ne Diskussion wegen mehr Leuten im Auto als in den Papieren stehen. Fazit war, dass es geht. Und in Frankreich wollte mir deswegen ein Flic mal ein Knöllchen verpassen, hat in seinem dicken Buch aber keinen passenden Text gefunden. Höchstgeschwindigkeit offiziell 45km/h. Zuladung 220kg:


  • Ich glaube nicht, dass man im Auto mit mehr Leuten fahren darf, als wie in den Papieren Sitzplätze angegeben sind. Ausserdem gibts im Auto eine Anschnallpflicht. Haben wir schon alles durch, der fahrer musste 20 Euro zahlen, aber ach nur weil die Miliz gute Laune hatte und die die nicht angeschnallt war durfste auch noch mal glaube 25 Euro blechen .. also würd ich das nicht mit mehreren Leuten aufm Albatros, bzw im Ape probieren.


    MfG Jonas

    • Offizieller Beitrag

    Letztens wurde bei uns ein Audi Quattro kontrolliert, der Fahrer sollte 20€ blechen, weil da fünf Leute drin sassen. Keine Diskussion des Fahrers half etwas, der Polizist bestand darauf, dass im Quattro nur vier Leute sitzen dürfen. Da wollte der Fahrer den Chef vom netten Polizisten sprechen. Aber das ging nicht, weil dieser gerade ein Ehepaar im Fiat Uno am Wickel hatte.


    Sachen gibt's ;)


    Peter

  • Ich sollte auch schon 35€ blechen weil ich im "Parkverbot" geparkt habe. Ich stand im eingeschränkten Halteverbot, aber nicht auf der Fahrbahn sondern auf eingezeichneten "Parkplätzen". Wenn man sich die STVO mal anguckt, steht dort, dass im eingeschränkten Halteverbot das Halten länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn verboten ist. Aber da stand ich ja nicht. Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Als ich persönlich auf dem Amt erschien, bestanden alle darauf, dass ich im Parkverbot stand und das eben nicht dürfe. Als ich auf die STVO verwies, wand man sich und verwies auf irgendwelche Ausführungsbestimmungen. Ob man die mir bitte mal zeigen könne? Der zuständige Beamte sei gerade im Urlaub. Aber man werde ihn nach seiner Rückkunft befragen und mich informieren. Zwei Wochen später bekam ich einen Anruf. Ich hätte Recht und möge den Vorfall bitte vergessen.


    Die Moral von der Geschicht: Allein die Tatsache, dass Polizeibeamte darauf bestehen, Recht zu haben, heißt noch lange nicht, dass sie auch Recht haben.

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