• Hallo,
    Und willkommen im Nest.
    Einfach nur dem Link folgen, alles was Du an Daten hast ausfüllen, abschicken und die Pappiere kommen in der Regel binnen 2 Tagen zu Dir nach Hause.
    Das kostet etwas über 23 Euro per Nachnahme und ist der schnellste Weg.


    Gruß
    DER
    PATER:smokin:

  • Im Grunde reicht schon die Rahmennummer. Die ist irgendwo im Rahmen eingestanzt. Wenn noch ein Typenschild vorhanden ist, ist es schon besser, aber nicht zwingend erforderlich. Anhand des Typenschildes weißt Du, welchen Sperber Du fährst und kannst in der FAQ (links oben auf dieser Seite) die restlichen Daten ausfindig machen.


    Gruß
    DER
    PATER:smokin:

  • Hi,kann das sein das du zum Tüv mußt wegen Vollgutachten wenn er länger als 2 Jahre abgemeldet war.Anschließend zur Zulassungsstelle dort bekommste neue Papiere ,ist nur nicht ganz billig.


    moni

  • du brauchst vom KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dann zum Tüv und ne Vollabnahme und anschließend ein Besuch bei der Zulassungsstelle... hast doch hoffentlich den passenden Führerschein für ein Leichtkraftrad ?

  • Oh man,
    Schande auf mein Haupt.
    Sorry Andrea. Die aus der SR-Serie bringen ich immer durcheinander. Tut mir leid. Hab echt nicht daran gedacht, daß der Sperber ne höhere Leistung hat. Sorry...


    DER
    PATER?(

  • das hört sich alles ziemlich aussichtslos an.hat einer ungefähre vorstellung von den kosten für die ämter?da vergeht mir kurzfristig die lust.das gerät besitzt leider auch kein typenschild mehr.wird wohl doch kein flotter sommer auf zwei rädern.

  • Ich meine, die "Unbedenklichkeitscheinigung" kannst du dir sparen. Das prüft die Straßenverkehrsbehörde bei der Zulassung nämlich automatisch durch Abgleich im zentralen Fahrzeugregister ohnehin gleich mit ab. Ein als gestohlen gemeldetes Fahrzeug lassen die gar nicht zu. Das ist sicher. Man wird dich dann bitten, doch einen Moment Platz zu nehmen, da die Bearbeitung noch einen kleinen Moment dauern kann. Spätestens dann solltest du misstrauisch werden und dich schon mal langsam auf deine Verhaftung vorbereiten. Falls du dir also nicht so sicher bist, woher du den Sperber hast :D, dann ist die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" der billigere Weg.


    Du mußt also zuerst zum TÜV und dort eine Vollabnahme machen und das Typenschild anbringen lassen. Kosten vielleicht so um die 70,- Euro. Dann mußt du mit den Unterlagen des TÜV zur Zulassungsstelle und dort die Zulassung beantragen, was so um die 30,- Euro kostet. Wahrscheinlich mußt du dann dort, da du ja keinen KFZ-Brief vorlegen kannst, der dich als Eigentümer ausweist, einen geeigneten Eigentumsnachweis erbringen. Vorrausgesetzt natürlich, du bist der Eigentümer. Wenn das Ding irgendwo gefunden oder gar geklaut wurde, wirst du natürlich kein Eigentümer.


    Die Nummernschilder kosten dann nochmal etwa 20,- Euro



    Ich kenn mich aus ! :smokin:

  • hallo andrea,


    muß jetzt auch nochmal 'meinen senf dazugeben' - habe meinen sperber vor zwei jahren neu zugelassen...
    meine vorgehensweise war:


    1. beim kba eine abe beantragt. (21,34 euro inkl. versand)
    2. damit zur versicherung (als oldtimer gibts möglichkeiten, den sperber für 29Euro/Jahr versichert zu bekommen) doppelkarte abholen
    3. zum tüv, vollabnahme, (hat 32 euro gekostet)
    4. zur zulassungstelle.die waren erstmal sehr durcheinander mit den 49,6ccm aber nach einem telefonat mit dem kba haben sie mir dann einen fahrzeugschein ausgestellt.hat nochmal ca 50 euro gekostet + 12 euro fürs kennzeichen...


    der eigentumsnachweis ist mit der ausstellung der abe vom kba schon erbracht.
    die abe ist die grundlage - damit der tüvmann was zum reinschauen hat und die auf der zulassungstelle die technischem daten in den neuen fahrzeugschein abtippen können.


    wie du allerdings vorgehst um erstmal ein typenschild zu bekommen, weiß ich jetzt erstmal auch nicht.



    theresa

  • Warum muss man mit 50 ccm ne Tüv Abnahme machen, ich dachte das ist erst bei 80 ccm+ nötig??


    Wieso höhere Leistung?????


    mehr als 3,6 Ps bei 50 ccm???


    Blick gerade nicht mehr durch, bitte um Aufklärung.

  • Weil der Sperber 4,6PS hat und 75Km/h fährt und nicht 60.


    MFG Jupp

    dängdiggedängdäng *KLICK* näääääähäääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn ...

  • Zitat


    Original von Jupp:
    Weil der Sperber 4,6PS hat und 75Km/h fährt und nicht 60.


    MFG Jupp



    jenau.


    die grenze zum motorrad liegt entweder im hubraum oder in der höchstgeschwindigkeit. sind es mehr als 50ccm handelt es sich unabhängig von der höchstgeschwindigkeit um ein motorrad, sind es maximal 50 ccm, dann darf das teil (um nicht zum motorrad zu werden) nicht schneller als 60 km/h laufen (bauartbedingt) wenn es ne simson ist die vor irgendwann 1992 erstmal in den verkehr gekommen ist. ist es was anderes, sind bauartbedingt gar nur 50 oder 45 km/h erlaubt...

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