Sperber-Kennzeichen

  • Also mal was interessantes für alle Sperberfahrer!
    ich habe heute bei diversen versicherungen angerufen und alle sagten mir das sie für einen Sperber ein Versicherungsschild geben weil er nur 49,6 ccm hat! Die geschwindigkeit ist denen egal,zählen tut nur die ccm Angabe im Brief (original DDR) bzw. ABE!
    Diese Info´s treffen für den Raum Berlin / Brandenburg zu, wo ich angerufen habe!



    Was sagt ihr denn dazu ?

  • ... Ich würde es mir Schriftlich geben lassen! Immerhin bist du derjenige ,der sein Möff richtig Anmelden muss.Ich kenne nur die Regelung mit 60km/h und 50ccm. Versicherungen suchen sich meistens wenn sie zahlen müssen irgendeinen Ausweg...
    z.B. Es verstoßt gegen die StVZO!

    Grüße Boris

  • ganz klar ein irrtum der versicherung.
    aber kannst es dir ja schriftlich geben lassen, vielleicht wollen einige andere ja noch von sowas gebrauch machen ;)
    in den papieren müsste eigentlich auch mehr als 60 kmh eingetragen sein, immerhin darf der sperber (als einzigster vogel?) autobahn fahren (wenn man möchte ;) )

  • In den Papieren steht ja auch 75 km/h! Aber wenn die es so machen, bitte! Ich bin der dumme fahrer und die versicherung kann mich ja nur richtig beraten oder?? Woher soll ich es denn sonst wissen? Ich kenne diese schlaue Seite hier ja gar nicht...:))

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von DerRicoBerlin:
    In den Papieren steht ja auch 75 km/h! Aber wenn die es so machen, bitte! Ich bin der dumme fahrer und die versicherung kann mich ja nur richtig beraten oder?? Woher soll ich es denn sonst wissen? Ich kenne diese schlaue Seite hier ja gar nicht...:))



    Das würde ich nicht riskieren....


    Das könnte bei der ersten Polizeikontrolle gleich stress mit den Grünweissen geben...


    Fahren ohne Versicherungsschutz....


    Besser nicht...


    MfG


    Tobias

  • wieso ohne versicherungsschutz?? die geben mir doch das grüne schild von der versicherung! wenn die es mir geben muss ich mich doch darauf verlassen können, das es seine ordnung hat! und so am vorbeifahren sehen die grünen doch nicht das es nen sperber ist oder nen habicht....

  • Hält Dich die Polente einfach mal an, weil sie Lust dazu hat oder ihr die Farbe von Deiner Karre gefällt und sie werfen einen Blick in die Papiere. Sie sehen 75 km/h drin stehen, schauen auf das kleine Schild und erinnern sich an den Polizeiunterricht...da war doch mal was!


    So schnell bist Du am Arsch, dann würdest Du wünschen, Du hättest alles so gemacht, wie wir Dir hier geraten haben. Du weißt, wie es mit der Versicherung im Idealfall laufen sollte, also halte Dich dran! Du kannst Dir auch mal ausrechnen, wer vor Gericht den längeren Atem hat, Du oder Deine Versicherung... :rolleyes:


    Gruß!
    Al

    • Offizieller Beitrag

    Das wird definitiv "Fahren ohne Versicherung" und damit wirds strafbar. Der Versicherungsheini, der für den Sperber ein kleines Versicherungskennzeichen ausstellt, muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein. Sowas dämliches kanns eigentlich gar nicht geben. Der Sperber müsste als Kleinkraftrad ja einen ordentlichen KFZ-Brief haben (kenne mich bei dieser Fahrzeugklasse nicht aus, hatte noch nie so ein Teil) und damit dürfte klar sein, dass dieses Gerät nicht mit Versicherungskennzeichen auf die Straße darf. Wer das als Versicherungsvertreter nicht weiß, der gehört abgeschossen.

  • Hallo der Sperber ist Zulassungstechnich ein Leichtkraftrad und muss eine zulassung wie ein Motorrad haben (ist rechtlich auch ein´s) alles andere ist dummes gerede !


    MFG
    oldi :smokin:


    PS. Man kann auch keinen umbringen und dann sagen ich wuste nicht das dass verboten ist.

    Man sagt der Citroen XM schwebt über die Straße,die Schwalbe fliegt ;)

  • Tja wie heist es doch so schön: Unwissendheit schützt nicht vor Strafe.
    Ich würds auch nicht riskieren, aber mir das trotzdem mal schriftlich geben lassen und dann mal zu anderen Versicherungen gehen oder mal zur Zentrale der Vers. schicken, könnte die evtl mal interessieren. (oder eher nicht?, egal)


    Wegen Zulassung Sperber: das KBA verschickt doch für den auch ABE´s wozu muss ich da Brief & Co beantragen?


    MfG Tilman

  • ich habe für meinen sperber die ABE für den TÜV gebraucht, weil die da ein paar technische daten brauchten
    und auch die zulassungstelle wollte eine ABE sehen, wahrscheinlich um die angaben in den fahrzeugschein abtippen zukönnen. :D
    (natürlich nicht ohne telefonische rücksprache mit dem KBA - so richtig glauben wollten die mir das nämlich nicht, das der sperber schon als motorrad läuft.)


    m.e. gibt es bis 125ccm allgemein keinen richtigen 'fahrzeugbrief' sondern nur den -schein.



    zu der versicherungskennzeichensache:
    zugegeben, kraftradmodelle bis 50ccm die bauartbedingt schneller als 60km/h laufen (und folglich zulassungspflichtig sind) sind in deutschland nicht gerade häufig anzutreffen...
    aber da sollte man sich als versicherungsmensch trotzdem auskennen und nicht derartige fehlauskünfte geben!
    mich würde mal interessieren, was der versicherungsfritze denn auf dem versicherungsschein ankreuzen will...mehr als 60km/h sind ja auch nicht drin...wenn er die doch ankreuzt, ist der ganze versicherungsschein schon ungültig - und der sperber nicht versichert.
    darauf würde ich's nicht ankommen lassen...
    (aber versuch mal, von der versicherung was schriftlich zu bekommen...da wär ich gespannt drauf...)


    übrigens kommt im falle eines (un-)falles zu fahren ohne versicherung auch noch fahren ohne TÜV und ggf. fahren ohne führerschein dazu...

  • Also das mit der Versicherung würde ich nicht so eng sehen.
    Wenn der Versicherungs-Fritze alle Daten und Fakten kennt und den Versicherungsvertrag trotzdem zu Mopedkondititionen abschließt, dann hat alles seine Ordnung. Man muß es halt nur schriftlich haben für eventuell später erforderliche Nachweise.
    Versicherungsvertrag ist schließlich Versicherungsvertrag.
    Man kann doch auch sein zart gesalbtes NIVEA-Face gegen Pickel versichern lassen oder z.B. die Sahara gegen Hochwasserschäden.
    Alles eine Frage der Vereinbarung.


    Lödeldödelööö ... :)

    • Offizieller Beitrag

    Dummschwätzer


    Sorry, das ist wieder mal nur Geschwätz, was du da schreibst.


    Wers nicht glaubt, dem empfehle ich mal §119BGB. Darauf könnte sich die Versicherung sogar im Schadensfall berufen und die Leistung verweigern.


    Einige Versicherungen berufen sich in anderen Fällen immer mal wieder auf diesen §, jüngst geschehen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Da ist man auch im Schadensfall drauf gekommen, dass man einem Irrtum unterlegen ist und der Versicherte hat damit Pech und bekommt nichts. Das ist so, als wenn man gar nicht versichert war. Und das ist bei einer KFZ-Haftpflicht echt haarig. Ich würde das sehr eng sehen und es keinesfalls drauf ankommen lassen.


    Hinzu kommt die Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers. Immerhin unterschreibt der den Vertrag (und deshalb sollte man sich immer sehr gut durchlesen, was man da unterschreibt).


    Es kann natürlich immer mal wieder vorkommen, dass auch ein gut geschulter Versicherungsvertreter nicht so genau weiß, wie ein (seltenes) Fahrzeug einzustufen ist. Spätestens, wenn man als wissender Eigentümer aber Zweifel anmeldet, ob denn beim Sperber eine Mopedversicherung das richtige sei, müsste der wach werden. Ansonsten gehört der wirklich abgeschossen.

  • Du mußt lesen!, was oben geschrieben steht.
    Und da steht nicht, das man einen Sperber mit Versicherungskennzeichen fahren darf(jedenfalls nicht von mir).


    Natürlich benötigt der Sperber als Leichtkraft ein amtliches Kennzeichen (=Nummernschild). Richtig. Aber zu welchen Bedingungen die Versicherungen und ihre Kunden ihre Verträge über eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen ist im Rahmen der Privatautonomie allein deren Angelegenheit. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert sein muß. Und wenn die Versicherung meint,ein Leichtkraftrad zu den Konditionen eines Mopeds versichern zu wollen, und dies in Kenntnis aller Daten und Fakten (wie ich dies oben eindeutig in meinem Thread geschrieben habe), tut, dann hat sie hinterher einige Probleme, um aus diesem Vertrag so einfach wieder heraus zu kommen.
    Falls dann ein "superschlauer" Versicherungsfritze im Schadensfalle in seiner juristischen Unkenntnis mit lallender Zunge etwas von "Anfechtung" und § 119 BGB faselt, ohne dessen Voraussetzungen und Rechtsfolgen überhaupt zu kennen, dann sollte man nur müde lächeln und, falls man nicht selbst rechtskundig ist, eventuell auch mal einen Rechtsanwalt bemühen.Der will ja schließlich auch leben.
    Er wird dann, ohne sich aus dem Sessel erheben zu müssen, weil er ja eben rechtskundig ist, nur locker drei Paragraphen weiter auf § 122 BGB verweisen. Dort steht dann nämlich sinngemäß geschrieben, das die Versicherung trotzdem dem Versicherten auch jenen Schaden zu ersetzen hat, der diesem dadurch entstanden ist, dass er auf den Bestand des Versicherungsvertrages vertraut hat.
    Und das ist im Falle eines Falles eben auch ein Unfallschaden.
    Oder beispielsweise, falls die Versicheung den Vertrag vor dem Schadensfall anficht, dann hätte sie eben die Differenz des Mehrbetrages zu ersetzen, den man zahlen müßte, um sich dann zu ungünstigeren Konditionen z.B. bei einer anderen Versicherung teuerer zu versichern.


    Lödeldödelööö ... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß jetzt nicht, welche Formalitäten bei der Zulassung eines Sperber notwendig sind (ich hatte noch nie so ein Fahrzeug), aber wenns so ist wie beim Auto (Doppelkarte etc.) dürfte spätestens bei der Zulassungsstelle Schluss sein und der Fehler auffallen. Das gilt ebenso bei einem angemeldeten Fahrzeug beim Versicherungswechsel.

  • jo
    so nen fall hatte ich mal mit ner hercues ultra(8,5ps /6gänge/und ca.110km/h)
    die ich vom sperrmüll hatte also null papiere nur mit der typenbezeichnung ein schild geholt und los giengs bis acht wochen später ne anfrage vom kba ins haus geflattert kam was für ein fahrzeug da versichert währe!
    ergo: sperber ist nur mit großem nummernschild und dem entsprechenden deckel sonst kein versicherungsschutz und keine krankenversicherung also finger weglassen;) ;(

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