Status Simson Mofa SL1

  • Hallo!


    Hat hier jemand eine Ahnung in welche FAhrzeugkategorie das Simson Mofa SL1 nach bundesdeutscher Rechtsprechung fällt?
    Ist das ein Mofa (Fahren mit Mofa-Prüfbescheinigung, ohne Helm, auf freigegebenen Fahradwegen) oder ein Moped (Führerschein Klasse M, Helmpflicht..)? Welche Höchstgeschwindigkeit ist in den Papieren eingetragen?


    Gruß Sirko

  • Moin Sirko,


    Das Teil hat eine Höchsgeschwindigkeit von 30 km/h und müßte damit für ein Mofa 5 km/h zu schnell sein.
    Aber wenn du Klasse 2/B hast ist das eh egal...

  • Naja mir ging's hauptsächlich um die Helmpflicht.
    Fahren werd ich das Ding schon dürfen mit FS Kl. 1.


    Ich hatte gehofft, da gibts auch so eine Regelung, wie bei den Simson Mokicks (Moped trotz Vmax>50km/h).


    Kann man diese Regelung egentlich irgendwo nachlesen?


    Gruß Sirko

  • Hallo Sirko.


    du brauchst auf jeden fall einen helm. der ist auch bei mofas pflicht.
    und ein mofa darf, ohne dass etwas daran gemacht wurde maximal nach deutschem gestetz 28,5 km/h laufen. Das weis ich, weil ein kumpel von mir papiere vom tüv haben wollt und seins ist 29 km/h gelaufen. Also hat er keine bekommen.


    Gruß
    Christian

  • Soweit ich weiß wurde das hier mal dikutiert und
    dabei is rausgekommen daß man DDR Mofas mit
    dem normalen Mofaführerschein fahren darf und die Teile dürfen auch
    30 Km/h schnell sein da die halt auch nen Sonderstatus haben.

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