Ich schrieb u.a. ans KBA nach Flensburg
"Sehr geehrte Frau Häuser-Hilbig,
ich danke Ihnen für Ihr informatives Schreiben vom 21.03.2005 (411-208.03.2). Nun habe ich nur noch eine Frage: Von meinem Großvater erbte ich einen für Simsonfahrzeuge bauartgeprüften Krad-Anhänger aus der ehemaligen DDR. Eine bauartgeprüfte Anhängerkupplung ist an diesem Hänger bzw. an meinem Krad vorhanden, jedoch konnte ich im Nachlass keine ABE bzw. irgendwelche Papiere für den Anhänger finden. Daher wäre meine Frage (und auch die Frage vieler Freunde und Bekannte), ob für die Anhänger vom KTA der DDR überhaupt ABE’s bzw. irgendwelche Papiere ausgehändigt wurden und ob diese (falls jemals vorhanden) heute noch beim Führen solcher Hänger im Verkehr benötigt werden.
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
S. Meißner"
darauf das KBA
" ehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Ausnehmlich für Kleinkrafträder aus der ehemaligen DDR (vgl. Verkehrsblatt 1991 S. 736)
versendet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jedoch aus rechtlichen Gründen keine Abdrucke von ABE´sen.
Lt. Einigungsvertrag behalten die Fahrzeug und Fahrzeugteile ABE´se die noch zu DDR-Zeiten
erteilt wurden Ihre Gültigkeit. Wurde ein Fahrzeug nachgerüstet (Anhängekupplung) und wurde
dies im Fahrzeugschein nicht eingetragen muß ein Abdruck der ABE mitgeführt werden.
Es ist deshalb notwendig, dass Sie als Verfügungsberechtigter gemäß § 21 Satz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
die Betriebserlaubnis bei Ihrer Zulassungsstelle einzeln beantragen. Voraussichtlich wird hierfür auch eine Begutachtung durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) notwendig.
Desweiteren muß ich Sie darauf hinweisen, dass unter Bezugnahme des § 30 VwVfG - Geheimhaltung -
nur der Hersteller/Inhaber einer ABE berechtigt ist Abdrucke an Dritte zu überlassen.
Existiert der Genehmigungsinhaber nicht mehr, wird die Möglichkeit aufgezeigt, einen Abdruck der ABE an die
Zulassungsbehörde oder den a.a.S. zu erteilen, die mit der Betriebserlaubniserteilung befasst werden.
Ebenso kann in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die Zulassungsbehörde u. U.
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt, die von hier kostenpflichtig erteilt wird. Abdrucke von
Fahrzeugtypgenehmigungen werden in diesen Fällen somit nicht mehr an den Halter erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heinz Kulschewski"
Das heißt, ich renne wieder auf zig Behörden, lass mir das von der Dekra abnehmen (muss eventuell nach eine neue Kupplung nachrüsten) und zahle am Ende 150 € nur, um an meinem Simson-Krad einen Hänger zu führen. Kennt ihr keinen einfacheren Weg?
Ich meine natürlich KBA und BKA beim Thema!