Stoßdämpfer Star

    • Offizieller Beitrag

    In einer Betriebsanleitung steht drin wie lange Stossdämpfer sind oder seien dürfen ist ja was ganz neues !


    Betriebserlaubnis. Und ja, das steht da drin. Allerdings nicht auf dem kleinen Zettelchen, den du in der Brieftasche stecken hast. Das ist nämlich nur ein Auszug aus der ABE.

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

  • ich hab jetzt etwas gefunden:
    Laut §29 StVO
    und §Anhang 8 StVZO
    gibt es für Stoßdämpfer eine "Sicht" bzw "Fühl" Prüfung zudem gibt es Bauartgenehmigungen mit ABE Kärtchen
    von den jeweiligen Herstellern somit entfält eine Eintragung!


    Bei Moped Motorrad Fahrwerken ist das genau das selbe ,wenn man allerdings irgend nen China nachbau einbauen will ohne ABE nr ist das logischerweise nicht legal .
    Was der USER hier in dem Fall machen kann ist sich Kürzere DDR geprägte Stossdämpfer verbauen zb aus den anderen Fahrzeugen der Vogelserie .

  • Da gibt es aber noch eine ABE zu deinem Modell. Das ist nicht die vom Stoßdämpfer.


    Soweit ich das weiß, kann man an ein Moped nur die Stoßdämpfer montieren, die es werksmäßig im Auslieferungszustand gab.
    D.h. an der S51 könnte man verstellbare Enduro Dämpfer, Die Schwarzen mit offener Feder oben und die plastik/chrom Vollverkleideten anbauen.


    Selbst für die Enduro Dämpfer gibt es bei Stoßdämpfer Schwarz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Also scheint das nicht so einfach zu sein, wie du das hier darstellst.

  • durch die orginal Prägung der DDR Stossdämpfer gibt es ja ne gültige ABE bzw Teilegutachten dazu beim damaligen KTA oder eher sollte es gegeben haben!


    Insgesamt sagte ja der PROF das es irgendwo in der ABE steht wie lang die Stossdäpfer sind im Star


    wenn man also orginal kürze Stossdämpfer zb der 1er Schwalbe nehmen würde diese in den Star verbaut die ABE nicht erlischen da auch die kürzeren stossdämpfer ne abe besitzen insofern man das nachweisen kann. Zudem bestimmt auch irgendwo stehen sollte in der ABE des Star welche Mindestlänge sowas haben muss .


    Insgesamt ne sinnloses Unterfangen den selbst nen Tüv Prüfer wusste nicht OB und vor allem WO er meine Kniedecke an der Schwalbe einträgen muss .(kleine Anekdote) :)

  • Mal von dem ganzen abgesehen: Es macht die Schwingenträger vorn kaputt. Wenn man da einen guten intakten hat, sollte man schauen, dass das auch so bleibt. Die werden nämlich massiv weniger und es gibt keine Nachbauten.

    Fährt mittlerweile Habicht, Bj. 1974. Vorher Kr51/1, S50, SR50.

  • ... die ABE nicht erlischen da auch die kürzeren stossdämpfer ne abe besitzen


    Ich weiss nicht was genau in den jeweiligen Bescheinigungen steht, jedoch stell ich mir vor, dass die auf Typen bezogen sind und nicht universell. Wenn Dämpfer eine ABE oder Bauartgenehmigung besitzten, bedeutet dies doch nicht automatisch, dass diese dann für alle Fahrzeugtypen gilt. Oder wie?

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Das Ganze Thema "ABE für Stoßdämpfer" geht nicht auf: Erstens haben die Stoßdämpfer keine ABE, sondern die Federbeine und im eigentlichen Sinne auch nur die darauf befindlichen Federn. Das hat folgenden Hintergrund: In der BE des jeweiligen Fahrzeugs ist dessen Höhe vermerkt. Die Höhe des Fahrzeugs wird aber u.a. maßgeblich durch die Federbeinlänge im ausgefederten Zustand bestimmt. Ändert man die Höhe des Fahrzeugs durch Einbau nicht passender Federbeine - meinetwegen auch Federbeine mit ABE für andere DDR-Kleinkrafträder - erlischt automatisch die BE des Fahrzeugs, weil eben die in der BE festgelegte Fahrzeughöhe unterschritten wird.

    Parallelbeispiel PKW: Eine Tieferlegung ist nicht wegen der geänderten Stoßdämpfer eintragungspflichtig, sondern wegen der geänderten Federn und die daraus resultierende geänderte Höhe des Fahrzeugs. Der feste Sitz der Federn im ausgefederten Zustand ist ebenfalls relevant (sog. Federvorspannung).

    Gruß

    Florian

    KR51/1neu aufgebaut / SR4-4 mit viel Patina / SR4-3 komplett zerlegt

  • Und eine Höherlegung ist dann sicherlich genauso unzulässig, bzw. eintragungspflichtig?


    Jepp, das Fahrwerk in meinem Landcruiser sowie der Karosserielift führten auch zu einer Höherlegung des Fahrzeugs von rund 20 cm und mussten deswegen eingetragen werden. Das gleiche gilt übrigens auch für Änderungen beim Raddurchmesser, jedenfalls wenn es sich um wesentliche Änderungen handelt. Da spielt allerdings auch der Abrollumfang (Stichwort "Tachoungenauigkeit") eine Rolle.


    Gruß


    Florian

    KR51/1neu aufgebaut / SR4-4 mit viel Patina / SR4-3 komplett zerlegt

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!